Wer eine Immobilie erbt und selbst nutzt, sollte sich beeilen und innerhalb von sechs Monaten einziehen. Das FG Münster hat nämlich entschieden, dass der Erwerb eines Familienheims nicht von der Erbschaftsteuer befreit ist, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht (v. 24.10.2019, 3 K 3184/17 Erb). Sachverhalt Der Kläger hatte von seinem Vater eine eigengenutzte Doppelhaushälfte geerbt, die angrenzende Doppelhaushälfte bewohnte der Kläger bereits mit seiner Familie. Nach dem Tod des Vaters verband der Kläger beide Doppelhaushälften und nahm in der geerbten Hälfte umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten vor. Seit Abschluss dieser Arbeiten im Jahr 2016 nutzt...
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Seit vielen Jahren gibt es Streit über die Frage, ob Kosten der Erstausbildung unbeschränkt als – vorweggenommene – Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen sind oder nur beschränkt im Rahmen der Sonderausgaben, wo sie zumeist ohne steuerliche Auswirkung bleiben. Der Bundesfinanzhof hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht bereits vor einigen Jahren vorgelegt. Wahrscheinlich hätten die Betroffenen, aber auch die meisten Steuerberater Haus und Hof darauf verwettet, dass das Bundesverfassungsgericht der Ansicht des Bundesfinanzhofs folgt, wonach die Kosten voll abziehbar sein müssen. Doch weit gefehlt: Am 10.1.2020 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 19.11.2019 bekannt gegeben. Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung, dass Kosten...
Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden (siehe BGH-Urteil vom 25.4.2017, XI ZR 108/16 und XI ZR 573/15). Vielfach kommt es auch erst Rahmen eines Gerichtsprozesses zu einem Vergleich. Die Frage ist, wie die Vergleichsbeträge, die die Bank dem Darlehensnehmer erstattet, steuerlich behandelt werden. Jüngst hat das FG Köln entschieden, dass die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen. Anders verhält es sich aber mit den Zahlungen wegen Nutzungsersatz (Urteil vom 14.8.2019, 14 K 719/19). Der Sachverhalt: Die Kläger hatten wegen fehlerhafter...
Größere Erhaltungsaufwendungen dürfen nach § 82b EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Wenn der Grundstückseigentümer nun während des Verteilungszeitraumes verstirbt, sehen die EStR vor, dass der Rechtsnachfolger den beim Rechtsvorgänger noch nicht berücksichtigten Teil der Erhaltungsaufwendungen im verbleibenden Verteilungszeitraum geltend machen kann. Im Jahr des „Eigentumswechsels“ ist die Jahresrate auf Übertragenden und Übernehmenden entsprechend der Besitzdauer aufzuteilen (R 21.1 Abs. 6 Satz 2 EStR). Doch das FG Münster sieht die Sache anders. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
Wichtig ist die Beantwortung der vorstehenden Frage für die Änderungsmöglichkeit wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind prinzipiell steuerfrei, wenn der Empfänger seinerseits für den öffentlichen Bereich tätig ist (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG). Soeben hat das FG Münster allerdings entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands nicht greift (Urteil vom 24.9.2019, 3 K 2458/18 E). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung...
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