Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder einer Steuerhinterziehung kommt es zu verlängerten Festsetzungsfristen. Diese gelten grundsätzlich auch gegenüber dem Erben. Bereits mit Urteil vom 29.8.2017 (Az: VIII R 32/15) hat der BFH festgestellt, dass der Erbe sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintritt und daher die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe schuldet, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum...
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„Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ So lautet ein altes deutsches Sprichwort. Doch es gibt sie noch, die guten und kostenlosen Dinge, und zwar im Steuerrecht. Speziell meine ich die lohnsteuerliche Anrufungsauskunft nach § 42e EStG. Mögliche Antragsteller einer Anrufungsauskunft sind der Arbeitgeber, der die Pflichten des Arbeitgebers erfüllende Dritte im Sinne von § 38 Abs. 3a EStG und der Arbeitnehmer. Eine Anrufungsauskunft können auch Personen beantragen, die nach Vorschriften außerhalb des EStG für die Lohnsteuer haften, z.B. gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte i. S. des §§ 34 und 35 AO. Die...
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bezogen auf das Vorjahr wurde mit dem Jahreswechsel von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben. Doch wie ist dieser Betrag bei Differenzbesteuerung zu ermitteln? Diese Frage hat der BFH mit seinem Urteil vom 23.10.2019 (XI R 17/19 und XI R 7/16) zu einem Gebrauchtwagenhändler geklärt. Der Streitfall Der Kläger führte im Rahmen seiner Tätigkeit als Gebrauchtwagenhändler steuerbare Umsätze aus, die der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterlagen. Seine vereinnahmten Entgelte betrugen 2009 mehr als 27.000 Euro und in 2010 mehr als 25.000 Euro. Die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage ermittelte der Kläger gemäß § 25a Abs. 3 UStG nach dem Differenzbetrag (Handelsspanne) in...
Die Erbschaftsteuer kann mitunter recht hoch ausfallen. Besonders gilt dies, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind und die persönlichen Freibeträge daher gering sind. Von daher sind Erben gut beraten, möglichst alle Frei- und Pauschbeträge ausnutzen. Einer dieser Beträge ist die Erbfallkosten-Pauschale gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG. Zunächst gilt: Von dem Erbe, das der Erbschaftsteuer unterliegt, sind abzuziehen die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar...
Ist das Kunst? Diese Frage stellt sich bei so manchen Berufen oder Tätigkeiten, wie zum Beispiel auch bei Bloggern und Influencern. Da die Künstlereigenschaft nicht immer leicht festzustellen ist, hat sich hierzu nun das Bayerische Landesamt für Steuern zum Verfahren geäußert (Verfügung vom 25.02.2016 – S 2246.1.1-1/6 St32). Zum Hintergrund Eine künstlerische Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Dabei ist nicht jedes einzelne von dem Künstler geschaffene Werk für sich, sondern die gesamte von ihm im VZ ausgeübte Tätigkeit zu würdigen (vgl....
Die Grunderwerbsteuer unterliegen standardmäßig Änderungen der Rechtsträgereigenschaft an einem Grundstück. Bei Gesellschaften greift diese Sichtweise allerdings etwas zu kurz. Werden Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen, kommt es zu keinem Rechtsträgerwechsel am Grundstück. Bei Erreichen bestimmter Schwellen an Anteilsübertragungen wird daher auch ohne Rechtsträgerwechsel am Grundstück ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand ausgelöst (siehe § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG). Gerade im Bereich der Umstrukturierung von Unternehmen kann die Grunderwerbsteuer ein Hindernis sein, denn Umwandlungsvorgänge führen regelmäßig zu Änderungen in der Beteiligungsstruktur von Gesellschaften. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit § 6a GrEStG eine Steuervergünstigung geschaffen, die Abhilfe leisten soll. Allerdings...
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