Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, sind prinzipiell steuerfrei, wenn der Empfänger seinerseits für den öffentlichen Bereich tätig ist (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG). Soeben hat das FG Münster allerdings entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands nicht greift (Urteil vom 24.9.2019, 3 K 2458/18 E). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung...
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Aus den Reihen der SPD und der Grünen wird aktuell die Forderung nach einem „Windbürgergeld“ erhoben und öffentlichkeitswirksam diskutiert. Das Windbürgergeld soll die Akzeptanz von Windkraftanlagen in räumlicher Nähe von Siedlungen erhöhen und die Anwohner an deren Erträgen partizipieren lassen. Die Diskussion blendet die einkommensteuerliche Behandlung des Windbürgergeldes bei den begünstigten Anwohnern aus. Die steuerlichen Fragen sind aber wichtig, da eine höhere Belastung mit Einkommensteuer durch den Bezug des Windbürgergeldes und gegebenenfalls entstehende Erklärungspflichten dessen Wirksamkeit gefährden könnten. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge...
Das Umwandlungssteuerrecht will eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierung von Unternehmen erleichtern und für den nach allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen verwirklichten Realisationstatbestand einen Steueraufschub gewähren. Was zunächst einfach klingt, bedarf in der Praxis einer sorgsamen Planung und Durchführung. Und wie das Leben so spielt, sind die Fälle häufig nicht mit dem Lehrbuch vergleichbar, sondern bringen ihre individuellen Stolperfallen mit sich. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in der Steuerabteilung von BW PARTNER, Stuttgart Warum blogge ich hier? Steuerrecht lebt von Ideen, Gedanken und Vorstellungen. Man muss es probieren, diskutieren und streiten. Der Blog bietet die...
Immer häufiger werden mit Führungskräften so genannte Langzeitvergütungsmodelle, neudeutsch „Long Term Incentive Modelle“ (LTI) vereinbart. Bei diesen werden die Leistungen der Arbeitnehmer nicht nur für ein Jahr bewertet und entlohnt, sondern vielmehr über mehrere Jahre. Das Hessische FG hat zu einem derartigen LTI entschieden, dass die Zahlungen des Arbeitgebers tarifbegünstigt sind, wenn die jeweilige zusammengeballte Zahlung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt ist (Urteil vom 11.4.2019, 6 K 306/18). Der – etwas vereinfacht dargestellte – Sachverhalt: Es ging um eine Aktiengesellschaft, die bestimmten Führungskräften seit dem Jahr 2010 jährlich die Teilnahme an einem LTI anbot. Abhängig von der Entwicklung des Geschäftserfolges...
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind – so sagt es § 4 Abs. 4 EStG. Da die Aufwendungen nur durch den Betrieb „veranlasst“ sein müssen, führen auch vorweggenommene oder gar vergebliche Betriebsausgaben zu einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Aufwand bzw. Verlust. Aus praktischer Sicht bestehen zwar erhöhte Anforderungen, um die Veranlassung der Aufwendungen durch den Betrieb nachzuweisen. Mit einer ordentlichen Dokumentation (wieso, weshalb, warum) gelingt dies jedoch in der Regel. Nur zu leicht wird das einkommensteuerrechtliche Ergebnis auch auf die Gewerbesteuer übertragen. Schließlich ergibt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnden Gewinn. Hier...
Am 20.12.2019 hat der Bundesrat mit Änderungen die Rechtsverordnung beschlossen, die Einzelheiten des Bescheinigungsverfahrens regelt, das Voraussetzung für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen ist. Hintergrund Ich hatte vor Kurzem berichtet: Durch die Gewährung einer steuerlichen Förderung sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, um zusätzlich in Forschung und Entwicklung zu investieren. Immerhin gibt es in Deutschland rund 32.000 Unternehmen, die kontinuierlich und etwa 22.000 Unternehmen, die gelegentlich Forschung und Entwicklung betreiben. Das Forschungszulagengesetz (FZulG vom 14.12.2019, BGBl 2019 I S. 2763) sieht deshalb ein zweistufiges Verfahren für die Gewährung einer steuerlichen Forschungsförderung vor. Ein Beitrag von: Prof....
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