Für Zwecke der Abschreibung muss der Gesamtkaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden. Diesbezüglich bestehen mehrere Möglichkeiten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Bei Ehegatten und Lebenspartnern ist ein Steuerklassenwechsel in der Regel bislang nur einmal im Jahr möglich gewesen, und zwar bis spätestens 30. November. Ein zweites Mal war ein Lohnsteuerklassenwechsel zulässig, falls ein Ehegatte aus dem Arbeitsverhältnis ausschied oder verstarb, falls sich die Eheleute auf Dauer getrennt haben oder falls ein Ehegatte nach Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnahm (§ 39 Abs. 6 Satz 3 EStG). Doch ab dem 1.1.2020 ist das Recht auf einen Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern nicht mehr auf einen Wechsel pro Kalenderjahr beschränkt (§ 39 Abs. 6 Satz 3 EStG, geändert durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“). Es darf...
Das Finanzgericht hat die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung auf Antrag festzustellen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss aufgehoben wurde. So hat es der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15.10.2019 – VII R 6/18 entschieden. Der Streitfall Vollziehungsbeamte des Finanzamts ließen im Streitfall die Hintertüre zur Garage des Klägers in Gegenwart der Polizei durch einen Schlüsseldienst öffnen. Dort pfändete die leitende Vollziehungsbeamtin einen PKW durch Anbringung je eines Pfandzeichens an der Heckscheibe und Tür sowie mittels Wegnahme des Kennzeichens. Ebenfalls pfändete sie ein Motorrad durch Anbringung eines Pfandzeichens auf dem Tacho. Den Beamten lag dabei ein Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts für...
Wer „fit für den Job“ sein will, kommt um Weiterbildungen nicht umhin, und zwar oftmals auch nicht um Weiterbildungen, die mit dem ausgeübten Beruf – zunächst – nur mittelbar im Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber will nun Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stärker fördern und hat daher einen § 3 Nr. 19 in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Steuerfrei sind danach Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Die Weiterbildung darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben (§ 3 Nr. 19 EStG, eingefügt durch...
Eine Entscheidung des BFH im anhängigen Verfahren IV R 6/17 wird wegen ihrer Breitenwirkung mit großem Interesse erwartet. Strittig ist, ob gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Einfamilienhauses gesondert und einheitlich festzustellen sind oder ob es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt, der keines eigenen Feststellungsverfahrens bedarf. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade...
Ab dem 1.1. 2020 werden Betriebsrentner entlastet. Eingeführt wird ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 159,25 Euro. Das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) wurde vom Bundestag am 12.12.2019 beschlossen. Erfreulich: Für die rund 4 Millionen pflichtversicherten Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bislang ihre Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oberhalb der Freigrenze in vollem Umfang verbeitragt haben, ergibt sich durch die Einführung des Freibetrags eine jährliche Entlastung von ca. 300 Euro. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer...
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Update: Entlastungsprämie von Bundestag und Bundesrat beschlossen
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Besserer Verbraucherschutz bei Kreditverträgen unter Dach und Fach
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