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NWB Experten-Blog

Steuern

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17. Januar 2020

Grundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Kürzlich hat das LSG Niedersachsen-Bremen zugunsten der Mütter entschieden, dass monatliche Umsatzbeteiligungen, die diese neben ihrem Angestelltengehalt erhalten, zu einem höheren Anspruch auf Elterngeld führen (Urteil vom 6.11.2019, L 2 EG 7/19). Der Sachverhalt: Geklagt hatte eine angestellte Zahnärztin. Von ihrem Arbeitgeber erhielt sie eine Grundvergütung von 3.500 EUR pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen rund 140 EUR und 2.300 EUR pro Monat schwankten. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte sie Elterngeld bei der Stadtgemeinde Bremen. Bei der Berechnung...

17. Januar 2020

Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, so das Urteil des BVerfG. Die Rechtslage Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht...

16. Januar 2020

Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden (§ 174 Abs. 4 AO). Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg...

16. Januar 2020

Es bleibt dabei: Nach dem Machtwort des BVerfG sind Erstausbildungskosten (etwa für ein Erststudium) weiterhin nur beschränkt als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Ob gerecht oder ungerecht – ändern kann das nur der Gesetzgeber selbst. Hintergrund Studiengebühren, Studentenbude, Lebensunterhalt: Studieren ist teuer, auch wenn dies mit der Absicht geschieht, später im Berufsleben ein höheres Einkommen zu erzielen. Allerdings: § 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 7.12.2011 (BGBl 2011 I S. 2592) nimmt Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, generell von dem Begriff der Werbungskosten aus. Die Vorschrift...

15. Januar 2020

Ich hatte bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass der bisherige Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung 2019 “Kinder”, bekommen hat. Damals bin ich noch von drei „Kindern“ ausgegangen (Anlage Sonderausgaben, Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Anlage Sonstiges). Tatsächlich sind es aber vier an der Zahl, denn ich vergaß die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, wobei ich zugegeben muss, dass es wohl noch die eine oder andere weitere Anlage geben kann, die mir bislang nicht bekannt ist, weil sie nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt. Jedenfalls verbringe ich einen Teil des Dezembers und des Januars stets damit, Ausfüllhilfen zu den Steuererklärungsvordrucken zu erstellen. Meistens steht mir zu...

15. Januar 2020

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium hat hohe Wellen geschlagen. Die einen kritisieren sie, die anderen befürworten sie und wiederum andere können sie zumindest nachvollziehen. Auch ich kann mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts leben, halte sie aber dennoch für falsch. Damit befinde ich mich in guter Gesellschaft, denn immerhin hält auch der Bundesfinanzhof die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig. Ich möchte meine Haltung heute etwas weiter ausführen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter...

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