Wer Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung erhält, muss den Antrag auf Regelbesteuerung (anstelle der Abgeltungsteuer) spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Zusammenhang mit dem Teileinkünfteverfahren zu erhalten. So das Urteil des BFH vom 14.05.2019 (VIII R 20/16) zu § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG. Der Streitfall Der Kläger war Alleingesellschafter der A-GmbH und Geschäftsführer der B-GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der A-GmbH. In den Streitjahren 2009 bis 2011 bezog er von der B-GmbH Gehalt und Tantiemen sowie Honorare für Beratungsleistungen. Diese Zahlungen erklärte er bei seinen Einkünften aus selbständiger bzw. nichtselbständiger Arbeit....
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Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wenn die medizinische Notwendigkeit durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 f EStDV). Aber: Jüngst hat das FG Köln entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs selbst dann nicht abziehbar sind, wenn ein Arzt die Erforderlichkeit eines Aufbautrainings für die Muskulatur aufgrund eines schweren körperlichen Leidens bescheinigt. Vielmehr bedürfe die...
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der in einem EU-Nachbarstaat ansässig ist, einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so stellt sich die Frage, wo die Leistung als ausgeführt gilt, an welchen Staat also Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Das FG des Saarlandes hat in dieser Sache nun den EuGH angerufen. Von besonderer Bedeutung ist an dem Vorlagebeschluss zudem, dass das FG die Frage aufwirft, ob die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung überhaupt eine sonstige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer darstellt (FG des Saarlandes, Vorlagebeschluss vom 18.3.2019, 1 K 1208/16). Sollte der EuGH zu der Auffassung gelangen, dass gar keine entgeltliche Leistung vorliegt,...
In jüngster Zeit ist häufiger von dem englischen Begriff „Framing“ (zu deutsch „Einrahmen“) zu hören. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Deutungen dieses Begriffs. Ich versuche, sie mit meinen eigenen Worten wiederzugeben: Es wird – insbesondere in der politischen Agenda – ein Schwerpunkt gesetzt. Die politischen Akteure verständigen sich darauf, zu diesem Schwerpunkt ein oder zwei Begrifflichkeiten zu finden, die sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholen und die irgendwann in den allgemeinen Sprachgebrauch übergehen. Wichtiger aber: Da die Begrifflichkeiten und vor allem ihr Zusammenhang von den Medien ungefiltert und unbedacht übernommen werden, gehen sie nicht nur in den Sprachgebrauch, sondern auch...
Der BFH hatte im Jahre 2017 Zweifel an der uneingeschränkten Pflicht zur Sollversteuerung angemeldet und durch Beschluss vom 21.6.2017 (V R 51/16) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Dieser hatte dazu mit seinem Urteil vom 29.11.2018 (C‑548/17) Stellung genommen und entschieden, dass keine Pflicht zur uneingeschränkten Sollbesteuerung besteht. Bei einer Vermittlungsleistung, die ratenweise vergütet wird, sei davon auszugehen, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch nicht zum Zeitpunkt der Vermittlung, sondern erst mit Ablauf des Zeitraums eintreten, auf den sich die Zahlungen beziehen. Der BFH hat „sein“ Verfahren nun wieder aufgenommen und im Sinne des EuGH entschieden (BFH-Urteil vom 26.6.2019, V...
Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...
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