Seit dem 1.1.2020 werden bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim über § 35c EStG steuerlich gefördert. Die Ermäßigung wird erstmals im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme gewährt. Es müssen aber zahlreiche Voraussetzung beachtet werden. Unter anderem muss die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein – Barzahlungen sind folglich nicht begünstigt. Die Finanzverwaltung interpretiert das Zusammenspiel der Begriffe „Abschluss der energetischen Maßnahme“ und „Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers“ wohl ganz überwiegend in dem Sinne, dass die Förderung nach § 35c EStG erst ab der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages in Betracht kommt. Wer also eine Ratenzahlung über...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Seit 24.11.2023 hängt das Wachstumschancengesetz, ein Prestigeobjekt der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag, nun schon im Vermittlungsausschuss fest, der am 21.2.2024 abschließend beraten will. Sollte das Gesetz nicht endgültig scheitern, zeichnet sich schon jetzt ein deutlich reduziertes Entlastungsvolumen ab. Hintergrund Das im August 2023 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte sog. WachstumschancenG wurde vom Bundestag abschließend am 17.11.2023 beschlossen (BT-Drs. 20/8628; 20/9341), vom Bundesrat nachfolgend am 24.11.2023 aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses blockiert (BR-Drs .588/23 (B)). Dieser will nun dem Vernehmen nach abschließend am 21.2.2024 über das Gesetzespaket abschließend beraten. Regelungsschwerpunkte des Wachstumschancengesetzes Ziel des (ursprünglichen) Wachstumschancengesetzes ist es, die Liquiditätssituation...
Heute möchte ich kurz auf ein aktuelles BFH-Urteil eingehen, mit dem ich mich zugegebenermaßen schwer tue. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (BFH-Urteil vom 26.9.2023, IX R 13/22). Mit eigenen Worten: Sind zwei Personen Miterbe einer Immobilie geworden und kauft der eine Miterbe dem anderen seinen Anteil ab, so kann der nunmehrige Alleineigentümer das Grundstück unmittelbar nach dem Hinzuerwerb des Anteils vollkommen steuerfrei veräußern – es liegt kein „Spekulationsgeschäft“ vor. Nun aber zu dem konkreten Urteilsfall. Ein Beitrag von: Christian Herold...
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Das hat der BFH mit Urteil vom 10.08.2023 entschieden (BFH Az. VI R 36/20). Zum Hintergrund Die Klägerin (Kl.) machte in ihrer Einkommenssteuererklärung für das Streitjahr 2016 Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) infolge eines Lipödems als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend. Die Krankheit und die Erforderlichkeit der Operation wurde durch einen Arzt bestätigt. Die Krankenkasse der Kl. erstattete...
Bei der Erstausbildung eines Kindes wird das Kindergeld – fast – ohne „Wenn und Aber“ geleistet. Bei einer Zweitausbildung wird ein Kind hingegen nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Lediglich eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind unschädlich (§ 32 Abs. 4 Satz 2 u. 3 EStG). Immer natürlich vorausgesetzt, das Kind erfüllt die altersmäßigen Voraussetzungen. Jedenfalls ist es kindergeldrechtlich von Vorteil, wenn eine Ausbildung noch als Erstausbildung gilt. Dabei können im Einzelfall auch ein Aufbaustudium, ein Masterstudium oder eine weiterführende Ausbildung noch der Erstausbildung zuzurechnen sein. Man spricht...
Verluste aus (gewissen) Kapitalanlagen sind aus Sicht des Fiskus Teufelszeug und sollen nach Möglichkeit nur eingeschränkt verrechnet werden können. Das hält die Finanzverwaltung selbstredend nicht davon ab, Gewinne vollumfänglich zu besteuern. Dieses Ungleichgewicht ist zum 1.1.2021 noch einmal verschärft worden, indem mit § 20 Abs. 6 Satz 5 geregelt wurde, dass Verluste aus Termingeschäften nur mit maximal 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden können. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils auch nur in Höhe von maximal 20.000 Euro verrechnet werden. Wer mit seinen Termingeschäften also nur ein einziges Mal...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Dr. Carola Rinker 30. Dezember 2025
Prüfungsschwerpunkte der BaFin im Jahr 2026 – und was Unternehmen wirklich beachten sollten
-
Roland Nonnenmacher 29. Dezember 2025
Wird 2026 das Jahr der Wahrheit bei der Erbschaftsteuer?
-
Reiner Crede 23. Dezember 2025
Frohe Weihnachten und alles Gute für 2026!
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 23. Dezember 2025
Energie- und Stromsteuer: Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft werden entlastet
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 22. Dezember 2025
Bundeshaushalt 2026 passiert den Bundesrat – aber der Schuldenhaushalt hat Risiken
NEUESTE KOMMENTARE
28.11.2025 von Beatrice Hoff
Riester: Steuervergünstigung für Abfindung einer Kleinbetragsrente
26.11.2025 von Rainer Lauer
BAG: Digitale Entgeltabrechnung im Online-Mitarbeiterpostfach?
29.11.2025 von Bernd W
Aufreger des Monats Januar: Genossenschaftsmitglieder müssen Mietminderungen versteuern