Mehraktige Berufsausbildung: auch rückwirkend Kindergeld

Bei einer mehraktigen Berufsausbildung endet der Kindergeldanspruch nicht durch die nach den ersten berufsqualifizierenden Abschluss durch eine ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit. Weiterlesen

Immer wieder Streit um die mehraktige Berufsausbildung

Mit Blick auf das Kindergeld ist eine sogenannte mehraktige Ausbildungsmaßnahme immer wieder ein Streitpunkt mit den Familienkassen. Aktuell mussten diese jedoch in der erstinstanzlichen Rechtsprechung auch einige Niederlagen einstecken. Dennoch bemühen sie weiterhin den BFH, weshalb uns die Thematik wohl noch ein bisschen begleiten wird. Weiterlesen