Verfassungswidriger Abwehrschirm gegen die Energiekrise?

Der Bundestag hat am 21.10.2022 den 200-Milliarden-Abwehrschirm gegen hohe Energiepreise beschlossen und zur Finanzierung erneut ein Aussetzen der Schuldenbremse in 2022 genehmigt. Aber: Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen?

Hintergrund

Im Kampf gegen die insbesondere durch den russischen Krieg in der Ukraine befeuerten massiven Energiepreisanstieg hat der Bundestag für Entlastungsmaßnahmen für Bürger und Unternehmen einen gewaltigen 200 Mrd. Euro-Abwehrschirm beschlossen. Für das Gesetz stimmten die Fraktionen der Ampel-Parteien. Die Opposition kritisiert, dass der genaue Einsatz der Mittel unklar sei und die Bundesregierung eine „Blanko-Zusage“ verlange.

Eckpunkte des Abwehrschirms

Für den Abwehrschirm soll der Corona-Krisenfonds WSF reaktiviert und mit neuen Mitteln ausgestattet werden. Der WSF ist ein Sondervermögen im Sinne des Art. 110 Abs.1 GG außerhalb des regulären Haushalts, war zu Beginn der Corona-Pandemie eingerichtet worden und diente der Stabilisierung von Unternehmen zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und Stärkung der Kapitalbasis (§ 16 Abs. 1, 2 StabilisierungsfondsG-StabFG).

Die Gelder können nach dem Inhalt des Abwehrschirms bis Mitte 2024 eingesetzt werden, um insbesondere die geplante Gaspreisbremse, die angedachte Strompreisbremse sowie Hilfen für angeschlagene Firmen zu finanzieren. Zur Senkung der zuletzt stark gestiegenen Gaspreise hat eine von der Regierung eingesetzte Kommission vorgeschlagen, dass der Bund die Dezember-Abschläge für alle deutschen Gaskunden übernimmt. Ab März 2023 könnte dann für Privatkunden eine Preisobergrenze für ein Grundkontingent von 80% des üblichen Verbrauchs greifen. Für Großkunden in der Industrie soll es bereits ab Januar 2023 eine Preisbremse geben. Ob die Bundesregierung die Vorschläge in dieser Form umsetzt, so soll im Kabinett bis Anfang November 2022 entschieden werden. Außerdem soll der Abwehrschirm helfen, den Strompreis zeitlich begrenzt zu senken; an diesem Konzept arbeitet die Bundesregierung noch.

Der Bundestag hat jetzt zur Finanzierung erneut für das Jahr 2022 ein Aussetzen der Schuldenbremse im Grundgesetz genehmigt. Damit ermöglicht er dem Bund zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufzunehmen. Ein solcher Beschluss ist nur in „außergewöhnlichen Notsituationen“ möglich.

Bundesrechnungshof (BRH) hat haushalts- und verfassungsrechtliche Bedenken

Der BRH kritisiert, dass der Milliardentopf über mehrere Jahre bis 2024 genutzt werden soll. Das widerspreche dem Grundsatz der Jährlichkeit, der besagt, dass ein Bundeshaushalt immer nur für ein Jahr aufgestellt werden kann. Weiterlesen

Betriebsprüfungsstatistiken vermitteln falsches Bild

Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof.

In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich eingenommen. Zudem war die Anzahl der erfassten Prüfungen um bis zu einem Drittel höher als die der durchgeführten. Die Mängel sind auf unzureichende Vorgaben des BMF für die Statistik zurückzuführen, die Finanzämter beachteten aber auch eindeutige Vorgaben nicht. Das BMF sollte seine Vorgaben und das Verfahren für die Ergebniserfassung grundlegend ändern.“

Soweit der Bundesrechnungshof. Weiterlesen

Die „bösen Revisoren“ – Kritik am Bundesrechnungshof als schlechtes Beispiel für den Umgang mit Prüfern

Jüngst war zu lesen, Politiker auf Bundesebene mokierten sich über den Bundesrechnungshof, der mit seinen Berichten gerade auch schon in der Frühphase von Projekten Bedenken geltend macht. Kritisch geäußert hatte sich der Bundesrechnungshof im Hinblick auf Risiken aus der Reform des Euro-Rettungsfonds ESM und der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags. Formal wird hier teils mit der Qualität der Berichte argumentiert. Dabei drängt sich sofort die Frage auf, ob es sich um „Hilfsargumente“ handelt, um die „Revisoren“ zum Schweigen zu bringen und selbst freie Hand bei Entscheidungen zu haben? Weiterlesen