BaFin enthüllt Bilanzirrtum: Umsatz der NORDWEST Handel AG bricht um 70 % ein

Der Fehler hat es in sich: Durch die Fehlerfeststellung der BaFin lag der Umsatz 2022 nicht bei 885 Millionen Euro, sondern nur bei 255 Millionen Euro. Ein Einbruch von rund 70 Prozent. Der Gewinn wird dadurch nicht geschmälert, da auch der Materialaufwand in gleicher Höhe zu hoch ausgewiesen wurde. Was dahinter steckt und welche Fragen sich daraus ergeben, lesen Sie im Blogbeitrag.

Was die BaFin moniert

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der NORDWEST Handel AG für das Jahr, das am 31. Dezember 2022 endete, gibt es ein kleines Problem: Sowohl die Umsatzerlöse als auch der Materialaufwand sind um etwa 630 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Der Grund dafür? NORDWEST hat im Streckengeschäft fälschlicherweise die gesamten Zahlungen erfasst, die sie für den Verkauf von Stahlwaren erwartet haben.

Dabei trat das Unternehmen nicht als Verkäufer (Prinzipal) auf, sondern nur als Vermittler (Agent). Das bedeutet, dass NORDWEST die Stahlwaren direkt von den Lieferanten an die Fachhändler weitergeleitet hat, ohne selbst die Waren in den Händen zu halten. Normalerweise sollte ein Agent nur seine eigene Provision als Umsatz angeben und nicht den gesamten Wert der Waren, die er vermittelt. Diese falsche Buchung hat dazu geführt, dass sowohl die Umsatzerlöse als auch der Materialaufwand viel zu hoch angegeben wurden. Wenn man das korrigiert, würden beide Positionen um die besagten 630 Millionen Euro sinken.

Was der Fehler für die GuV und spätere Geschäftsjahre bedeutet

In der Summe ergeben sich durch die Fehlerkorrektur keine Auswirkungen auf den Gewinn. Weiterlesen

Adler hat die BaFin-Prüfung geschafft, nun kommen neue Herausforderungen

BaFin verpasst Chance, mehr Biss nach Wirecard zu beweisen

Endlich. So denkt vermutlich Kirsten, der Verwaltungsratsvorsitzende von Adler. Nach knapp 20 Monaten hat Adler Real Estate die BaFin Prüfung überstanden. Zumindest ist dies der Zeitraum von der Prüfungsanordnung der BaFin im Juni 2022 bis zur letzten Fehlerfeststellung Ende Dezember 2023. Während dieses Zeitraums gab es zwischendrin zwei Meldungen der BaFin mit sog. Teil-Fehlerfeststellungen, eine der Folgen des Wirecard-Skandals. Kurz nach Weihnachten wurde die Fehlerfeststellung der BaFin veröffentlicht – ein doch eher ungewöhnlicher Zeitraum, wie ich finde.

Wie zu erwarten, hat Adler die Bewertung des Immobilienprojektes Glasmacherviertel doch etwas zu sehr unter dem Blick eines frisch Verliebten mit einer rosaroten Brille vorgenommen. Beim Thema Bewertung hatte KPMG im Rahmen der Sonderprüfung in dem im April 2022 (!) veröffentlichten Gutachten doch erhebliche Unterschiede bei der Bewertung zwischen Adler und der KPMG-Bewertung gesehen. Hier noch einmal zur Erinnerung: Kurze Zeit später hatte KPMG mangels ausreichend vorgelegter Unterlagen das Testat für den Abschluss 2021 verweigert. Weiterlesen

Rote Karte für die Schwarz-Gelben: Der BVB hat Stress mit der BaFin

Von wegen Sommerloch. Die BaFin hat am 3. August mit der nächsten Fehlerfeststellung nachgelegt. Nach Social Chain hat nun auch der BVB Ärger mit der Behörde. Interessant: Schon wieder geht’s um das Thema Kapitalflussrechnung. Was die beiden Fälle gemeinsam haben? Beide Unternehmen haben Geld verbrannt, wenn man die Fehler der BaFin-Feststellungen liest. Auch beim BVB frage ich mich, wie ein solcher Fehler passieren kann.

Und was bei den Schwarz-Gelben noch dazu kommt: In diesem Fall stelle ich mir die Frage, ob nicht auch weitere Jahresabschlüsse korrigiert werden müssen. Zumindest bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen. Dabei hat der Fußballclub gerade erst den Abschlussprüfer gewechselt: Seit dem Geschäftsjahr 2021/2022 prüft nicht mehr KPMG, sondern Deloitte. Doch nun der Reihe nach.

Erhaltene Transferzahlungen sind keine Umsatzerlöse

Der BVB hat die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017/2018 um 223 Mio. € zu hoch ausgewiesen. Wie denn das? In den Umsatzerlösen sind erhaltene Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern enthalten. Dafür wurde in den Vorjahren ein immaterieller Vermögenswert erfasst, als die Spieler gekauft wurden.

Die BaFin ordnet dies als einen Verstoß gegen IAS 38.113 ein. Demnach dürfen bei der Veräußerung eines immateriellen Vermögenswertes der daraus erzielte Gewinn oder Verlust nicht als Umsatzerlöse erfasst werden. Kurz gesagt: Wenn die erhaltene Transferzahlung für einen Spieler höher ist als Buchwert des immateriellen Vermögenswertes (d.h. gezahlte Transferzahlungen abzüglich Abschreibungen), führt dieser Gewinn nicht zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse.

Ein Blick in den Anhang des entsprechenden Geschäftsberichtes zeigt: Der Anteil des Transfergeschäftes an den Umsatzerlösen macht mit 223 Mio. € nicht ganz die Hälfte des Gesamtumsatzes in Höhe von 536 Mio. € aus. Wer es selbst Nachlesen möchte: Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse findet sich auf S. 178 im Geschäftsbericht 2017/2018. Weiterlesen

Bilanzkontrolle in der Zukunft – Ende des zweistufigen Systems naht

November – bisher war dies immer der Monat, in dem die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlichte. Doch zumindest für die DPR hat sich diese Aufgabe dieses Jahr erübrigt., denn Sie ist ab dem 1. Januar 2022 Geschichte.

Noch ist unklar, ob auch die Bafin künftig die Prüfungsschwerpunkte vorab veröffentlichen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Bafin als „Nachfolgerin“ der DPR die ESMA-Richtlinien ebenfalls umsetzen wird. Die DPR hatte zu den Prüfungsschwerpunkten auf europäischer Ebene immer auch eigene nationale Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Es ist derzeit noch abzuwarten, inwieweit die Bafin diese Vorgehensweise künftig fortsetzen wird. Weiterlesen

Tätigkeitsbericht der DPR: Zahlreiche Hinweise bei Fehlerfeststellungen (2/2)

Trotz einer geringeren Fehlerquote im Vergleich zum Vorjahr gab die DPR den Unternehmen zahlreiche Hinweise nach Abschluss der Prüfungen. Zur Berichterstattung im Lagebericht sowie den Angaben im Anhang erfolgten insgesamt 18 Hinweise, bei der die Prüfstelle eine unzureichende Berichterstattung kritisiert hatte.

Schwierigkeiten bei der Anwendung der Rechnungslegung nach IFRS zeigten sich insbesondere beim Unternehmenserwerb bzw. -verkauf, im Anlagevermögen sowie bei den Finanzinstrumenten. Ebenso war die Ertragsrealisierung ein Thema, bei dem die DPR mehreren Unternehmen Hinweise gegeben hat. Weiterlesen

Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen der DPR: Ohne IFRS-Kenntnisse wertlos?

Die Causa Wirecard hat schon viele Diskussionen angestoßen. Bei Gesetzesänderungen laufen diese noch auf Hochtouren. Dazu zählt unter anderem auch die Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland. In diesem Beitrag möchte ich auf einen besonderen Punkt eingehen: Die bisherige Praxis der veröffentlichten Fehlerfeststellungen.

Denn diese werden bisher zwar veröffentlicht, dennoch stellt sich die entscheidende Frage, ob sie vom Kapitalmarkt, den Investoren oder sonstigen Interessierten wahrgenommen werden. Denn zu Fehlerfeststellungen findet sich kaum etwas in der Presse. Über spannende Fälle berichte ich auf meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ mit dem Ziel, die festgestellten Fehler für Nicht-Bilanzexperten verständlich machen.

Da ohnehin einige größere Reformen anstehen, ergibt sich die folgende Fragestellung: Würde es sich nicht anbieten, künftig die Fehlerfeststellungen auch in einer für Nicht-Bilanzexperten verständlichen Sprache zu veröffentlichen? Dies soll keinesfalls eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ersetzen. Doch haben die Fehlerfeststellungen wenig Wirkung, wenn sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.

Sicherlich kann nicht jeder Privatanleger Bilanzexperte werden. Doch ist die Aktienkultur in Deutschland ohnehin schon sehr schwach. Der Causa Wirecard und der damit verbundene Verlust vieler Anleger trägt auch nicht zu einer Besserung bei. Ganz im Gegenteil sogar. Um die Anleger mit besserem Know-how auszustatten, gibt es einiges zu tun. Dazu zählten unter anderem ein Schulfach Finanzwissen sowie Verbesserung der Möglichkeiten zum Aufbau von entsprechendem Wissen für Erwachsene. Das Interesse ist vorhanden, so meine Erfahrung. Dies zeigen die Rückmeldungen zu meinen Beiträgen.

Die zusätzliche Veröffentlichung der Fehlerfeststellung in verständlicher Sprache ist sicherlich nur ein kleines Teilchen in diesem großen Puzzle. Doch würde sie auch zu mehr Transparenz beitragen. Zumindest ein kleines bisschen.

Weitere Informationen:
BMF: Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Stär­kung der Fi­nanz­mark­tin­te­gri­tät (FISG)