Update Causa Adler: Ende der Party

Sinkende Immobilien-Preise bescheren Adler hohe Verluste

Endlich. Die Quartalsmitteilung der Adler Group zeigt nun deutlich die Auswirkungen der aufgeblähten IFRS-Bilanzen eines Immobilien-Konzerns. Oder anders ausgedrückt: Die Party der Wertsteigerungen ist zu Ende. Jetzt wird der Luftballon nicht mehr aufgeblasen, sondern die Luft entweicht – und zwar en masse. Was genau es damit auf sich hat? Schauen wir uns die Quartalsmitteilung zum 30.09.2022 etwas genauer an.

Wieso Adler einen Verlust von 925 Mio. € ausweist

Ein Vergleich einiger Zahlen liefert interessante Erkenntnisse. Anders als noch im Vorjahr hat Adler nun erstmals keine dreistelligen Millionenbeträge mehr als Wertsteigerungen der Immobilien ausgewiesen. Ganz im Gegenteil: Während in den ersten drei Quartalen 2021 noch eine Wertsteigerung in Höhe von 571 Mio. € ausgewiesen wurde, zeigen die Zahlen für den Vergleichszeitraum 2022 einen Verlust in Höhe von 370 Mio. €. Kurzum: Die aktuellen Werte der Immobilien in der Bilanz mussten nach unten (!) korrigiert werden. Weiterlesen

Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen der DPR: Ohne IFRS-Kenntnisse wertlos?

Die Causa Wirecard hat schon viele Diskussionen angestoßen. Bei Gesetzesänderungen laufen diese noch auf Hochtouren. Dazu zählt unter anderem auch die Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland. In diesem Beitrag möchte ich auf einen besonderen Punkt eingehen: Die bisherige Praxis der veröffentlichten Fehlerfeststellungen.

Denn diese werden bisher zwar veröffentlicht, dennoch stellt sich die entscheidende Frage, ob sie vom Kapitalmarkt, den Investoren oder sonstigen Interessierten wahrgenommen werden. Denn zu Fehlerfeststellungen findet sich kaum etwas in der Presse. Über spannende Fälle berichte ich auf meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ mit dem Ziel, die festgestellten Fehler für Nicht-Bilanzexperten verständlich machen.

Da ohnehin einige größere Reformen anstehen, ergibt sich die folgende Fragestellung: Würde es sich nicht anbieten, künftig die Fehlerfeststellungen auch in einer für Nicht-Bilanzexperten verständlichen Sprache zu veröffentlichen? Dies soll keinesfalls eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ersetzen. Doch haben die Fehlerfeststellungen wenig Wirkung, wenn sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.

Sicherlich kann nicht jeder Privatanleger Bilanzexperte werden. Doch ist die Aktienkultur in Deutschland ohnehin schon sehr schwach. Der Causa Wirecard und der damit verbundene Verlust vieler Anleger trägt auch nicht zu einer Besserung bei. Ganz im Gegenteil sogar. Um die Anleger mit besserem Know-how auszustatten, gibt es einiges zu tun. Dazu zählten unter anderem ein Schulfach Finanzwissen sowie Verbesserung der Möglichkeiten zum Aufbau von entsprechendem Wissen für Erwachsene. Das Interesse ist vorhanden, so meine Erfahrung. Dies zeigen die Rückmeldungen zu meinen Beiträgen.

Die zusätzliche Veröffentlichung der Fehlerfeststellung in verständlicher Sprache ist sicherlich nur ein kleines Teilchen in diesem großen Puzzle. Doch würde sie auch zu mehr Transparenz beitragen. Zumindest ein kleines bisschen.

Weitere Informationen:
BMF: Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Stär­kung der Fi­nanz­mark­tin­te­gri­tät (FISG)

APAS, DPR und Co: Der Stress mit dem Goodwill geht erst los

Die Party könnte wegen Corona bald vorbei sein

Der Goodwill ist ein Dauerbrenner – vor allem in diesem Jahr: Während der Diskussion der Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills hat Corona für Ärger gesorgt, denn je schlimmer die Wirtschaftskrise wird, desto eher drohen außerplanmäßige Abschreibungen des Goodwills, zumindest nach IFRS. Die Bilanzen der DAX-Konzerne wurden seit 2004 ordentlich aufgepumpt: Wegfall der planmäßigen Abschreibung des Goodwills, langanhaltende Niedrigzinsphase und Shopping von Unternehmen. Weiterlesen

Die Wesentlichkeit in IFRS-Abschlüssen

Rechnungsleger wie Abschlussprüfer haben regelmäßig mit der Frage zu kämpfen, was Wesentlichkeit bedeutet. Einerseits gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit für die Erstellung des Abschlusses (F.2.11, IAS 1.29 ff.). Andererseits ist bei der Beurteilung von Fehlern eine Einschätzung ihrer Wesentlichkeit von Bedeutung (IAS 8.5, .42).

Mit dem IFRS Practice Statement 2 soll den Anwendern mehr Hilfestellung bei der Abgrenzung wesentlicher von unwesentlichen Sachverhalten im Einzelfall gegeben werden. Wesentlichkeit kann dabei sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Dimension haben. Weiterlesen

Falsch! – Ergebnisse der Enforcement-Aktivitäten der ESMA

Die European Securities and Markets Authority (ESMA, deutsch: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ist Bestandteil des europäischen Finanzaufsichtssystems. In dieser Funktion veröffentlicht die ESMA einmal jährlich eine Übersicht über die getroffenen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden zur Bilanzierung kapitalmarktorientierter IFRS-Bilanzierer. Der jüngste Bericht zeigt die im Rahmen der Stichproben-Überprüfung festgestellten Beanstandungen. In mehr als jedem fünften Fall wurde eine Korrektur der Abschlüsse verlangt, während in den restlichen Fällen die Korrektur in Folgeperioden durchgeführt werden konnte. Wo lagen die Fehler? Weiterlesen

Badwill bei Unternehmenskäufen – wie es dazu kommen kann und was die Rechnungslegung sagt

Die Fusion der Deutschen Bank mit der Commerzbank wird derzeit kontrovers diskutiert. Seither taucht zunehmend der Begriff „Badwill“ bzw. „Lucky buy“ auf. Nach IFRS könnte dies wieder mal für ein legales aufpumpen des Gewinns sorgen. Das HGB ist an dieser Stelle wie so oft deutlich konservativer. Der folgende Beitrag soll die Hintergründe des Badwills und dessen bilanzielle Erfassung beleuchten. Im Gegensatz zum Goodwill ist der Badwill eher ein selteneres Phänomen.

Wie entsteht ein Badwill?

Wenn ein Unternehmen ein anderes kauft bzw. übernimmt, ergibt sich durch den Abzug des Zeitwertes des Eigenkapitals vom Kaufpreis entweder ein positiver oder ein negativer Unterschiedsbetrag. Ein positiver Unterschiedsbetrag muss als Goodwill in der Bilanz unter dem immateriellen Vermögen erfasst werden – nach HGB und nach IFRS. Sofern sich ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, handelt es sich um einen Badwill. In diesem Fall ist also der gezahlte Kaufpreis geringer als der aktuelle Wert (Zeitwert des Eigenkapitals) des Unternehmens.

Folgende wirtschaftliche Ursachen können beispielsweise dazu führen, dass es zu dem Ausnahmetatbestand eines Badwills kommt: Weiterlesen

Prudence Principle – Jetzt auch ein Vorsichtsprinzip in den IFRS?

Den International Financial Reporting Standards (IFRS) soll das Framework (Rahmenkonzept) als theoretische Basis zugrunde liegen. Das Framework ist zwar selbst kein direkt anzuwendender Standard, soll jedoch für den IASB die theoretische Basis im Standardisierungsprozess bilden und dient für die Anwender als Auslegungsinstrument bei Vorliegen von Regelungslücken. Bei einer früheren Überarbeitung des Frameworks (2010) war das Prudence Principle eliminiert worden. Mit der Veröffentlichung des nunmehr überarbeiteten Frameworks im März 2018 wurde das Prudence Principle wieder aufgenommen. Kann man das als Einzug eines Vorsichtsprinzips im deutschen Sinne in die IFRS verstehen? Weiterlesen

Serie „Bilanzkosmetik“: Luft in den Bilanzen

Wie börsennotierte Unternehmen dank IFRS ihre Bilanzen schönen

Das alte Thema: Goodwill. Seit mehr als zehn Jahren wird dieser nach IFRS nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Das ist der Grund allen „Übels“. Im HGB muss ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert planmäßig abgeschrieben werden. Doch warum ist dies so problematisch?

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Alle Jahre wieder – Überbewertung deutscher DAX-Konzerne

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver mit immateriellem Vermögen, darunter auch dem sog. Goodwill. Dieser entsteht als sog. Übernahmeprämie, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem Marktwert des Eigenkapitals des Unternehmens ergibt. So weit so gut. Doch wo liegt das Problem?

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Niedrigzinspolitik der EZB – Fluch für Altersvorsorge und Pensionsrückstellungen

Seit mehreren Jahren kennen die Zinsen nur einen Weg: (steil) nach unten. Es ist schon eine Weile her, dass die Zinssprünge nach unten relativ groß waren. Viel Spielraum nach unten bleibt den Banken nicht mehr. Was für Immobilienkäufer bei der Aufnahme eines Bankdarlehens möglicherweise ein Segen sein mag – wobei auch hier Gefahren lauern! – ist für die Altersvorsorge ein Graus. Weiterlesen