Keine Fünftel-Regelung bei Abfindung einer Kleinbetragsrente bis zum Jahr 2017

§ 93 Abs. 3 EStG sieht die Möglichkeit der förderunschädlichen Abfindung einer Kleinbetragsrente aus einem Altersvorsorgevertrag („Riester-Vertrag“) vor. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente nicht höher ist als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV. Ungeachtet dessen wird die Abfindung einer Kleinbetragsrente aber als steuerpflichtig erachtet und nach der Rechtslage bis 2017 grundsätzlich auch die Anwendung der Fünftel-Regelung verneint.

Immerhin gab es etwas Hoffnung, nachdem der BFH mit Urteil vom 11.6.2019 (X R 7/18) entschieden hatte, dass die Fünftel-Regelung möglicherweise doch anwendbar sein könne. Diese wäre dann zu gewähren, wenn die Abfindung untypisch sei. Die Prüfung obliege aber der Vorinstanz.

Nun haben innerhalb kurzer Zeit aber zwei Finanzgericht zu Ungunsten der Rentner entschieden: Weiterlesen

Riesterrente: BFH zur Rückforderung von Altersvorsorgezulagen

Nach Beendigung eines Altersvorsorgevertrag über eine sog. Riesterrente und Abwicklung durch den Anbieter, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger zurückfordern. Nach dem Urteil des BFH vom 09.07.2019 (X R 35/17) kommt es hierbei nicht auf ein Verschulden des Zulageempfängers an.

Der Streitfall

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