Corona-Wirtschaftshilfen: Antragsfristen erneut verlängert – Worauf Selbstständige und Unternehmen jetzt achten müssen

Das BMWi hat jetzt mitgeteilt, dass die Antragsfristen bei November-/Dezemberhilfe, Neustarthilfe und Überbrückungshilfe erneut verlängert werden. Worauf müssen Antragsteller jetzt achten?

Hintergrund

Über die Corona-Wirtschaftshilfe-Programme des Bundes habe ich hier im Blog immer wieder berichtet (Sie finden meine Beiträge unter dem Suchbegriff Wirtschaftshilfe). Die jeweils eigenständigen Programme waren zeitlich befristet und sind deshalb von vielen an sich antragsberechtigten Unternehmen oder Solo-Selbständigen erst gar nicht beantragt worden, weil offensichtlich die Antragsfrist abgelaufen war.

Doch jetzt hat das BMWi für etliche Programme (auch rückwirkend) die Antragsfristen verlängert. Das kann für viele wegen Corona-Auswirkungen in wirtschaftliche Not geratene Unternehmen bares Geld wert sein. Die Antragstellung – je früher desto besser – kann sich also lohnen.

Welche Fristen sind verlängert? Weiterlesen

Überbrückungshilfe II – Jetzt noch schnell Änderungsantrag stellen!

Die Antragsfrist für Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II ist bis 30.6.2021 verlängert worden, jetzt können viele Antragsteller „last minute“ noch profitieren.

Was Antragsteller jetzt bei der Überbrückungshilfe II beachten müssen.

Hintergrund 

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II endete am 31.3.2021. Änderungsanträge konnten bis zum 31.5.2021 gestellt werden. Nähere Informationen unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-ii.html (BMWI.de). Bis 15.6.2021 wurden 215.116 Anträge im Volumen von knapp 3 Mrd. Euro gestellt. Die durchschnittliche Höhe der beantragten Förderung beträgt etwa 14.300 Euro. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beträgt rund 2,71 Mrd. Euro (lt. BMWi Dashboard, Stand: 15.6.2021).

Was ist jetzt unbedingt zu beachten? Weiterlesen

Die Sanduhr läuft ab – jetzt noch schnell Überbrückungshilfe II beantragen!

Am 31.03.2021 läuft die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II aus. Was Antragsteller jetzt beachten müssen.

Hintergrund 

Die Überbrückungshilfe II wird im Rahmen der Corona-Finanzhilfen für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 gezahlt. Für Antragsberechtigte werden bei entsprechendem Umsatzeinbruch Fixkosten anteilig erstattet. Andere Corona-Finanzhilfen werden angerechnet, eine Doppelzahlung für denselben Zeitraum aus „unterschiedlichen Corona-Töpfen“ gibt es nicht. Die Antragsfrist für die Beantragung der Überbrückungshilfe II läuft am 31.03.2021 ab.

Was sollte jetzt unbedingt beachtet werden? Weiterlesen

Corona-Finanzhilfen versagen als Problemlöser

Teil-Lockdown, Betriebsschließungen und sterbende Innenstädte: Einer der besten Problemlöser in der Corona-Pandemie könnten staatliche Finanzhilfen sein. Doch das Geld kommt bislang bei Unternehmen, Einrichtungen und Selbständigen nicht an. Eine Zwischenbilanz.

Hintergrund

Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 Deutschland fest im Griff. Folge steigender Infektionszahlen sind Restriktionsmaßnahmen der Politik. Zuletzt haben sich Bund und Länder auf einen „Lockdown light“ verständigt, der mit umfangreichen Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen seit 2.11.2020 bis zunächst Ende November 2020 gilt. Die durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in der Wirtschaft aufgetretenen Liquiditäts- und Finanzierungsengpässe versucht die Politik durch umfangreiche und sehr kostspielige Finanzprogramme von Steuerstundungen bis hin zum Kurzarbeitergeld zu lindern. Für Selbständige, Einrichtungen und Unternehmen spielen unmittelbare Finanzhilfen aber eine besondere Rolle, weil sie die Liquidität stärken.

Seit März 2020 war dies zunächst die Soforthilfe, im Anschluss die Überbrückungshilfe I, seit Oktober die Überbrückungshilfe II und seit November 2020 die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes (sog. Novemberhilfe). Aber wie sieht die Zwischenbilanz aus?

Abruf von Corona-Finanzhilfen stockt

Eine Zwischenbilanz nach einem guten halben Jahr bestätigt: Gut gemeinte Finanzhilfen des Bundes kommen bei der Zielgruppe entweder gar nicht oder zu spät an. Weiterlesen

Update Überbrückungshilfe II – BMWi veröffentlicht neue FAQ

Am 20.10.2020 hat das BMWi die langersehnten FAQ für das Überbrückungshilfeprogramm II des Bundes veröffentlicht. Damit können ab sofort über Rechtsanwälte oder Angehörige der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren von Soloselbständigen, Freiberuflern und KMU Fixkostenzuschüsse beantragt werden.

Hintergrund

Ich hatte wiederholt berichtet: Die Bundesregierung hatte bereits vor einiger Zeit beschlossen, das Überbrückunghilfeprogramm I des Bundes, das sich auf den Förderzeitraum Juni bis einschließlich August 2020 bezog zu verlängern, die Zugangsvoraussetzungen zu erleichtern und die Fixkostenzuschüsse zu modifizieren. Damit soll vor allem solchen Wirtschaftsbranchen und Unternehmen geholfen werden, die coronabedingt nach wie vor besonders unter behördlichen Einschränkungen gravierende Umsatzausfälle erleiden, so zum Beispiel Angehörigen des Messewesens, des Gastro- und Beherbergungsgewerbes oder des Reisegewerbes. Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe II umfasst den Zeitraum von 1.9.2020 bis 31.12.2020. Das Programm folgt eigenständigen neuen Förderregeln, Anträge auf Überbrückungshilfe I können seit Ablauf des 9.10.2020 nicht mehr gestellt werden.

BMWi regelt die wichtigsten Antragsfragen im FAQ

Schon für das Überbrückungshilfeprogramm I hat das federführende BMWi die wichtigsten Fragen zur Antragsberechtigung, dem Antragsverfahren, zu den Fixkostenzuschüssen und dem Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren in sog. FAQ geregelt (letzter Stand:10.9.2020), die auf der Homepage des BMWi veröffentlicht wurden. Die bisherigen FAQ haben nur noch Geltung für die bis einschließlich 9.10.2020 gestellten online-Anträge.Nunmehr hat das BMWi am 20.10.2020 für das eigenständige Förderprogramm „Überbrückungshilfe II“ neue FAQ veröffentlicht. Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020. Sie sind als Hintergrundinformation für antragsberechtigte Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler sowie Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe, über die ausschließlich eine Antragstellung möglich ist. Über die wesentlichen Änderungen der Antragsberechtigung und der Förderbedingungen habe ich bereits hier im NWB Experten-Blog informiert.

Wie geht’s weiter?

 Dass nun endlich die wichtigen FAQ zur Überbrückungshilfe II vorliegen, ist sehr zu begrüßen, denn diese waren überfällig. Diese FAQ bieten potentiellen Antragstellern und registrierten Antragserfassenden (registrierte Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe) eine wichtige Hilfestellung, wenn es im Antragsverfahren „ums Eingemachte“ geht. Man muss freilich kein Prophet für die Annahme sein, dass auch diese FAQ – wie schon bei der Überbrückungshilfe I – fortlaufend aktualisiert und den Erfahrungen der Praxis angepasst werden.

Auf der Website des BMWi findet sich im Anhang zu den FAQ „Überbrückungshilfe II“ zwar der Hinweis auf  den „Leitfaden für Antragserfassende“, der für die antragsberechtigten Dritten (Rechtsanwälte, Angehörige der steuerberatenden Berufe) Einzelheiten des Registrierungsverfahren sowie des Prüfungsverfahrens enthält. Obwohl dieser Leitfaden den „Stand: 16.10.2020“ wiedergibt, ist er inhaltlich leider nicht an das neue Überbrückungshilfeprogramm II angepasst, sondern rekurriert an vielen Stellen noch auf die erste Phase des Programms. Das ist geeignet, bei den Zielgruppen Verwirrung zu stiften und sollte zeitnah „repariert“ werden.

Keine Verwirrung gibt es aber nach wie vor nicht in Bezug auf das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren, das nach den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern den zuständigen Stellen der Länder (in Bayern zentral der IHK München und Oberbayern) obliegt. Da der IT-Dienstleister noch immer nicht die erforderliche Software für die Antragsbearbeitung programmiert hat, ist ein Bearbeitungs-, Bewilligungs- und Auszahlungsstart derzeit nicht vor dem 9.11.2020 geplant – leider!

Weitere Informationen:

NWB-Online Nachrichten v. 21.10.2020
Corona | Antrag auf Überbrückungshilfe II freigeschaltet (BMWi)
Corona | FAQ zur Überbrückungshilfe 2. Phase (BMWi)


Countdown läuft: Überbrückungshilfe II startet diese Woche

Die zweite Phase des Überbrückungshilfe-Programms umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020; der Start der Antragstellung soll in dieser 43. Kalenderwoche erfolgen, die Antragsbearbeitung lässt aber noch auf sich warten.

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Die Überbrückungshilfe, mit der Bund und Länder kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung Corona-bedingter Umsatzrückgänge unterstützen, geht in die Verlängerung und wird deutlich verbessert. Die Überbrückungshilfe I, die die Fördermonate Juni bis einschließlich August 2020 umfasste, konnte letztmals bis 9.10.2020 über einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren beantragt werden; im Rahmen dieses Programmteils wurden bundesweit erst rund 1 Mrd. Euro aus dem mit bis zu 24,6 Mrd. Euro dotierten Programm bewilligt.

Auch mit der Überbrückungshilfe II will der Bund kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung Corona-bedingter Umsatzrückgänge unterstützen. Die zweite Programmphase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Weiterlesen