Am 31.03.2021 läuft die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II aus. Was Antragsteller jetzt beachten müssen.
Hintergrund
Die Überbrückungshilfe II wird im Rahmen der Corona-Finanzhilfen für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 gezahlt. Für Antragsberechtigte werden bei entsprechendem Umsatzeinbruch Fixkosten anteilig erstattet. Andere Corona-Finanzhilfen werden angerechnet, eine Doppelzahlung für denselben Zeitraum aus „unterschiedlichen Corona-Töpfen“ gibt es nicht. Die Antragsfrist für die Beantragung der Überbrückungshilfe II läuft am 31.03.2021 ab.
Was sollte jetzt unbedingt beachtet werden? Weiterlesen