Privates Veräußerungsgeschäft bei Fremdwährungskonto

Insbesondere beim Verkauf einer Auslandsimmobilie kommt es vor, dass der Veräußerungserlös auf ein Fremdwährungskonto eingezahlt wird. Wer daher sein Ferienchalet in der Schweiz veräußert und den Verkaufserlös auf das schweizerische Franken-Konto einzahlt, läuft Gefahr ein privates Veräußerungsgeschäft zu realisieren.  Weiterlesen

Ferienwohnungen: Nachträglicher Ausschluss der Eigennutzung als „Rettungsanker“

Jeder, der Mandanten berät, die Ferienwohnungen besitzen und daraus Verluste erzielen, kennt es: Eines Tages fordert das Finanzamt eine Überschussprognose an. Ist diese – wie so oft – negativ, wird die Finanzverwaltung den Verlustabzug mitunter auch rückwirkend versagen. Kritisch sind dabei insbesondere die Fälle, in denen die Ferienwohnungen auch selbstgenutzt werden oder die Eigennutzung zumindest vorbehalten ist. Ein interessantes Urteil hat nun das FG Köln gefällt; dieses könnte in bestimmten Fällen als „Rettungsanker“ dienen. Danach kann nämlich typisierend selbst dann von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige die Eigennutzung erst nachträglich ausschließt (FG Köln, Urteil vom 17.12.2015, 10 K 2322/13). Im Einzelnen gilt: Weiterlesen

Muss der Steuerberater ungefragt auf die Übernachtungs- oder Zweitwohnungssteuer hinweisen?

Zahlreiche Mandanten besitzen Ferienwohnungen in Gemeinden, die eine Zweitwohnungssteuer oder  – bei Fremdvermietung – eine Übernachtungssteuer („City-Tax“ oder „Bettensteuer“) erheben. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob der Steuerberater seine Mandanten ungefragt auf diese Steuern und die Erfüllung der diesbezüglichen Pflichten hinweisen muss, wenn er die Einkommensteuererklärung und damit auch die entsprechende Anlage V erstellt. Die Antwort wird in aller Regel lauten: „Nein, muss er nicht“. Weiterlesen

Ferienwohnungen: Ungewollte Aufdeckung stiller Reserven droht

In der Stadt Berlin droht vielen Vermietern von Ferienwohnungen spätestens zum 30. April 2016 das „Aus“, das heißt, es greift dann das so genannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Genauer gesagt läuft dann der „genehmigungsfreie Übergangszeitraum“ aus. Wohnungen dürfen danach gegebenenfalls nur noch dauerhaft – und nicht mehr kurzfristig an wechselnde Gäste – vermietet werden. Es ist zu befürchten, dass andere Städte dem Beispiel folgen werden. Was bedeutet das nun für das Steuerrecht?

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