Autor: Christian Herold
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Gemäß Rn. 107 ff. der GoBD muss das zum Einsatz kommende Datenverarbeitungssystem die Gewähr dafür bieten, dass besteuerungsrelevante Informationen (Programme und Datenbestände) nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können. Letztlich sind also digitale Belege (PDF-Rechnungen etc.) in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) abzuspeichern. Kürzlich bin ich gefragt worden, innerhalb welchen Zeitraums die Speicherung einer erhaltenen oder versandten Rechnung in dem DMS erfolgen muss. Leider habe ich darauf keine gesetzlich normierte Antwort, das heißt, erst die Gerichte werden irgendwann entscheiden müssen, ob Belege sofort (umgehend) im DMS abgespeichert werden müssen oder ob das auch erst nach einigen...
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 11.4.2018 (6 K 44/17) entschieden, dass eine Umsatzsteuer-Nachschau auch zu der Feststellung genutzt werden darf (und in bereits in der Vergangenheit genutzt werden durfte!), welches Kassensystem der Steuerpflichtige benutzt. Für eine solche Feststellung sei ein schriftliches Auskunftsersuchen nicht zwingend das mildere und geeignete Mittel. Eine Umsatzsteuer-Nachschau sei im Übrigen auch noch möglich, wenn bereits eine Vermutung besteht, der Steuerpflichtige könnte Umsatzsteuern hinterzogen haben. Die Steuerhinterziehung dürfe aber noch nicht mit Sicherheit feststehen, denn dann bestünde bereits ein strafrechtlicher Anfangsverdacht und die Umsatzsteuer-Nachschau darf nicht zur Umgehung der Rechte des Steuerpflichtigen in einem Strafverfahren benutzt...
Es gibt Urteile, bei denen der Sachverhalt zunächst lesenswerter erscheint als die Entscheidung selbst. Bei dem Urteil des FG Hamburg vom 11.6.2018 (3 K 77/17) ist jedoch beides durchaus von Interesse. Es ging um einen offenbar äußerst vermögenden Herrn, der seine Lebensgefährtin zu einer fünfmonatigen Weltreise in der Luxuskabine eines Kreuzfahrtschiffes eingeladen hatte. Die Kosten für die Reise beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 Euro. Noch während der Reise informierte der Kläger das Finanzamt über den Sachverhalt und erbat eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung. Im Rahmen der anschließenden Schenkungsteuererklärung erklärte er nur einen Betrag von rund 25.000 Euro, der auf die Anreisekosten...
Nun ist es klar: Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 21.6.2018 einen Gesetzesentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vorgelegt. Über den geplanten § 138d AO hatte ich schon berichtet. Ich möchte Ihnen aber einige Passagen der Medieninformation des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 22.6.2018 nicht vorenthalten, damit Sie wissen, welchen „Geist das Gesetz atmet.“ Hier einige Auszüge:
Wie schon einmal geschildert halte ich selbst viele Seminare zu dem Thema GoBD, nehme aber andererseits auch an vielen Veranstaltungen als Zuhörer teil. Und nun kristallisiert sich so langsam aber sicher heraus, dass es im Bereich der Erstellung von Verfahrensdokumentationen zwei Strömungen gibt: die einen favorisieren umfangreiche Dokumentationen, die anderen halte kurze Erläuterungen, gegebenenfalls in Checklistenform oder als Diagramme, für ausreichend. Ich selbst tendiere, da ich die vielen kleinen Unternehmen vor Augen habe, zu Checklisten, die innerhalb von maximal einer oder zwei Stunden ausgefüllt werden können – und zwar in der Regel vom Mandanten selbst. Dabei mache ich aber folgende...
Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 26.4.2018 (6 K 726/16) entschieden.
Das FG Düsseldorf hat eine höchst interessante und durchaus praxisrelevante Entscheidung zu der Frage gefällt, wieweit die erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim geht, wenn sich hinter dem Hausgrundstück ein separates Gartengrundstück mit einer eigenen Flurstück-Nummer befindet. Zwar ist das Urteil zuungunsten der Erbin ausgefallen, allerdings ist immerhin die Revision zugelassen worden (Urteil vom 16.5.2018, 4 K 1063/17 Erb).
Wie bereits geschrieben, habe ich in Bezug auf die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen schlimmste Befürchtungen. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch nationale Gestaltungen angezeigt werden müssen. Die Politik stützt sich in vielerlei Hinsicht auf das Gutachten des Max-Planck-Instituts, das ich vor einiger Zeit in meinen Blog-Beitrag „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen oder das Gutachten des Grauens“ kurz vorgestellt habe. Wie es aber immer so ist, wenn es um fiskalische Interessen geht, wird eine äußerst wichtige Passage des Gutachtens ausgeblendet:
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind aber nur Arbeiten, die „im Haushalt“ erbracht werden. Dies umfasst Arbeiten, die im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden, wozu auch der zugehörige Grund und Boden gehört. Was aber gilt, wenn Arbeiten über die Grundstücksgrenze hinausgehen, wie es beispielsweise bei Erschließungsmaßnahmen der Fall ist?
Wenn es (von wem auch immer) irgendwann einen Preis für das Finanzgericht vergibt, das in meinem „Aufreger des Monats“ am häufigsten genannt wird, hat das FG Hamburg gute Chancen auf den Pokal. Auch im Juni 2018 hat es dieses Finanzgericht wieder geschafft. Mit Urteil vom 5.3.2018 (3 K 205/15) hat es die so genannte Quantilsschätzung als zulässige Schätzungsmethode eines gastronomischen Betriebs genehmigt. Es ging um ein griechisches Restaurant, dessen Inhaber es in der Tat mit der Kassenführung nicht so genau genommen hat. Fraglich war nun, in welcher Höhe eine Hinzuschätzung vorzunehmen war. Die Prüferin nahm eine Hinzuschätzung nach der Quantilsmethode vor. Diese...
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