Autor: Christian Herold
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Ich weiß nicht, ob früher alles besser war. Aber in Bezug auf die Miethöhe und den Wohnungsmarkt bestimmt – zumindest, wenn man Mieter oder Wohnungssuchender ist. Auch denke ich, dass es früher mehr Mitarbeiterwohnungen gab, also Mietwohnungen, die den Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern verbilligt überlassen worden sind. In meiner Heimat, dem nördlichen Ruhrgebiet jedenfalls war es – bis zur großen Privatisierungswelle – so. Immerhin hat der Gesetzgeber nun reagiert und will die verbilligte Überlassung von Mitarbeiterwohnungen ein Stück weit fördern. Ob Mitarbeiterwohnungen nun eine Blütezeit erfahren werden, möchte ich zwar bezweifeln. Aber immerhin ist es ein Schritt in die richtige...
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Eigenheims installieren lässt und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abzieht, muss im Gegenzug den selbst verbrauchten Strom als unentgeltliche Wertabgabe („Eigenverbrauch“) versteuern. Mit einem vielleicht nicht alltäglichen, aber dennoch interessanten Sachverhalt hat sich aktuell das FG Münster befasst.
In meinem Beitrag „Aufreger des Monats Januar: Einkommensteuervordrucke 2019“ habe ich die aktuellen Formulare unter die Lupe und aufs Korn genommen. Aufgrund des großen Zuspruchs gibt es heute die gewünschte Zugabe zu dem Thema. Hier eine Art „Best of“ der – aus meiner Sicht – zumindest für den ungeübten Anwender vollkommen unverständlichen Abfragen und Eintragungserfordernisse:
Gesetzgeber und Verwaltungen haben es nicht leicht. Ständig müssen sie die Vorgaben des EU-Rechts beachten und dürfen Bürger aus anderen EU-Staaten grundsätzlich nicht benachteiligen. Die Pkw-Maut lässt grüßen. Und so wird auch bei Förderungen rund um Wohnimmobilien stets die eine oder andere (rechtliche) Verrenkung vorgenommen, um bloß keine Immobilen jenseits der deutschen Grenzen oder aber Bürger mit Wohnsitz im EU-Ausland zu begünstigen. Doch so regelmäßig wie versucht wird, das EU-Recht ein Stück weit zu umschiffen, genauso regelmäßig schaltet sich die EU-Kommission ein, um den Sonderweg zu rügen. Jüngstes Beispiel könnte das Baukindergeld sein. Seit Anfang 2018 erhalten Eltern für den...
Das so genannte Crowdworking ist auf dem Vormarsch. Die Aufträge für Crowdworker werden üblicherweise per Internet über Crowdsourcing-Plattformen angeboten und je nach Auftrag oder Projekt von einem oder auch mehreren Crowdworkern bearbeitet (vgl. www.clickworker.de). Die von den Crowdworkern übernommenen Aufträge können vielfältig sein. Es kann sich zum Beispiel um Recherchetätigkeiten, Übersetzungen, Datenbankarbeiten oder Preisanalysen handeln. Allen Tätigkeiten ist gemein, dass sie über den PC oder ein mobiles, internetfähiges Gerät erbracht werden. Jüngst hat das LAG München entschieden, dass die Vereinbarung eines Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis begründet, wenn keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen besteht (Urteil vom...
Soeben hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Referentenentwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge vorgelegt, auch als Gesetz gegen Abofallen bezeichnet. Eines der Kernelemente des Gesetzes ist, dass es künftig keine 24-Monats-Verträge mehr geben darf und dass sich Verträge künftig nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um drei Monate verlängern dürfen. Genauer gesagt dürfen die AGB entsprechende Klauseln nicht mehr enthalten – so der Wunsch von Frau Lambrecht. Als Negativbeispiele werden insoweit oftmals „Handyverträge“, „Stromverträge“ und „Fitness-Studio-Verträge“ genannt. Ich selbst kann zwar die Intention des Gesetzes durchaus verstehen, halte das Gesetz aber dennoch für fragwürdig, da es Bereiche betreffen...
Allein die Abgabe einer Jahressteuererklärung, in der die Umsatzsteuer nach allgemeinen Regeln berechnet wird, löst keine erneute fünfjährige Bindungsfrist für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung aus, wenn die Frist nach einer erstmaligen Option bereits abgelaufen war – so das FG Münster (Urteil v. 7.11.2019 – 5 K 1768/19 U; Rev. BFH XI R 34/19) Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist seit dem Jahr 2006 unternehmerisch tätig. Im Gründungsjahr 2006 optierte er zur Regelbesteuerung. In den Folgejahren bis einschließlich des Kalenderjahres 2016 gab der Kläger Umsatzsteuer-Jahreserklärungen ab, in denen er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regeln berechnete. In...
Ich weiß nicht, wie es anderen Fachautoren geht. Mir selbst jedenfalls macht es durchaus Freude, sich mit neuen Gesetzen zu befassen und diese meinen Lesern vorzustellen. Die Freude wird jedoch immer dann getrübt, wenn es an die Anwendungsvorschriften geht. Zuweilen sind diese nur schwer zu finden, ergeben sich erst durch gesetzliche Querverweise, sind sprachlich verunglückt oder verwirren, weil innerhalb eines einzigen Gesetzes mehrere Anwendungszeitpunkte zu beachten sind. Allerdings unterliegt selbst der Gesetzgeber hin und wieder der „Anwendungsfalle“, das heißt: Aufgrund seiner „gedrechselten Sprache“ trickst er sich selbst aus und weiß am Ende nicht mehr, wann sein eigenes Gesetz anzuwenden ist.
Die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt oder nicht, kann in der Praxis zuweilen zu grauen Haaren führen. Rechtssicherheit kann vielfach nur eine verbindliche Auskunft bringen, die aber Zeit und Geld kostet. Raten Sie einmal, ob Sie im folgenden Fall richtig liegen würden.
Vor einigen Wochen hatte ich die BFH-Urteile vom 1.8.2019 (VI R 32/18, VI R 21/17, VI R 40/17) zum Thema „Gehaltsumwandlung“ vorgestellt. Ohnehin geschuldeter Arbeitslohn ist danach nur derjenige Lohn, den der Arbeitgeber verwendungsfrei und ohne eine bestimmte Zweckbindung (ohnehin) erbringt. Damit kommt eine – steuergünstige – Lohnsteuerpauschalierung oder eine Steuerfreiheit selbst dann in Betracht, wenn Arbeitnehmer auf Teile ihres bisherigen Arbeitslohns zugunsten von zweckgebundenen Zuschüssen verzichten. Es liegt kann keine schädliche “Gehaltsumwandlung” vor. Wie weiterhin bereits von mir vermutet konnten Finanzverwaltung und Gesetzgeber dieses Ergebnis nicht lange auf sich sitzen lassen und dementsprechend wird es wohl in Kürze zu...
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