Autor: Dr. Carola Rinker
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Nachdem wir uns Anfang Februar mit dem Aufpumpen des immateriellen Vermögens beschäftigt haben, nun ein kreativer Fall zum Thema Aufpumpen bzw. Schönrechnen einer Beteiligung. Ein entscheidender „Vorteil“ aus Sicht der Fälscher bei diesen beiden Fällen: Sie wirken sich nur auf den Gewinn aus, Liquiditätsengpässe sind hier nicht zu erwarten. Also aus Fälschersicht durchaus attraktiv, die Bilanzen auf diese Art und Weise zu manipulieren. Dennoch ist Bilanzfälschung kein Kavaliersdelikt wie falsch parken, sondern eine Straftat.
In Spanien gibt es eine Behörde, die sich um die Einhaltung der Corporate Governance Regeln kümmert. Vergleichbar mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, umgangssprachlich auch bekannt als Bilanzpolizei. Braucht es auch in Deutschland eine Corporate Governance Polizei? Lassen Sie uns darüber nachdenken.
Globalisierung zeigt Verletzlichkeit der Wirtschaft Fast 60.000 Corona-Fälle. Absage der Mobilfunkmesse in Barcelona. EU-Notfallgipfel. Die Meldungen haben sich in den letzten Tagen überschlagen. Bei Gesprächen mit Firmenchefs wird deutlich: Die Lungenkrankheit ist ein Konjunkturrisiko. Was dieses Beispiel wieder einmal zeigt: Auch altbekannte Risiken der Globalisierung bestehen weiterhin. Ich muss zugeben: Der Fokus meiner Studien liegt derzeit eher auf den Themen Cyber-Risiken und Risiken des Klimawandels. Kosten hoch, Umsätze runter Die aktuelle Epidemie zeigt die Abhängigkeit der Wirtschaft von den globalen Handelsströmen. Wenn Teile nicht rechtzeitig geliefert werden, steht die Produktion still. Dies verursacht hohe Kosten, kann das Image schädigen und...
Mit Spannung werden die Jahresabschlüsse der Konzerne erwartet. Die Bilanzsaison ist in greifbarer Nähe. Der neue Standard wurde in jüngster Vergangenheit kritisch beäugt. Insbesondere der mit der Umstellung verbundene Aufwand der Erfassung aller Leasingverträge hat so manch eine Abteilung einige Zeit zum Schwitzen gebracht. Bei mehreren zehntausend Verträgen in einigen Unternehmen auch kein Wunder. Mit der neuen Bilanzsaison warten auch die ersten Berichte mit der verpflichtenden Anwendung des neuen Leasingstandards. Transparenz bei bestehenden Leasingverträgen war das Ziel. Verringerung der Möglichkeiten zur Bilanzgestaltung alias Bilanzkosmetik auch. Doch weit gefehlt.
Bilanzpolizei veröffentlicht Tätigkeitsbericht Alle Jahre wieder veröffentlicht die DPR alias „Bilanzpolizei“ im Januar ihren Tätigkeitsbericht des Vorjahres. Gestiegene Fehlerquote, einsichtige Unternehmen trotz einzelner Querschläger und der liebe alte Goodwill sind die wesentlichen Erkenntnisse des aktuellen Berichtes. Mit Spannung erwartet werden darf das Diskussionspapier zum Goodwill, dem ewigen Sorgenkind der Bilanzierung.
Ein selbst erstelltes Katalogkonzept ist kein aktivierungsfähiges Vermögen In den kommenden Monaten schauen wir uns die Vorgehensweise der Bilanzfälscher genauer an. Bei den Beispielen werden Sie sehen, dass der Kreativität bei der Fälschung keine Grenzen gesetzt sind. Wenn diese Energie in die Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle eingesetzt werden würde, wäre das Ergebnis langfristig sicherlich besser. Wie bereits erwähnt stammen die Beispiele nicht aus meiner eigenen Feder, sondern haben sich tatsächlich so abgespielt. Heute beginnen wir mit dem Aufpumpen des immateriellen Vermögens.
Die Umsatzrealisation wurde neu geregelt. Enorme Auswirkungen wurden teilweise erwartet. Der Lärm war jedoch mehr als unnötig, denn die Auswirkungen der Änderungen der Umsatzerlöse sind relativ gering, zumindest in den meisten Fällen. bzw. bei DAX-Konzernen. Wie bedeutend das Thema dennoch war, zeigt einerseits die „Bilanzpolizei“, die die Umsatzrealisation als Prüfungsschwerpunkt für dieses Jahr festgelegt hatte.
Der gute alte Goodwill. Ein ewiges Sorgenkind. Die Diskussionen um die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung nach IFRS sind in vollem Gange. Wieder einmal. Selbst die DPR alias „Bilanzpolizei“ hat das erkannt und die Werthaltigkeit des Goodwills als Prüfungsschwerpunkt für das kommende Jahr festgelegt. Gut so, wie ein Blick in die Geschäftsberichte des DAX für die Saison 2018 schaut. Aber nun der Reihe nach.
Vielleicht habe Sie vor einigen Monaten den Film und die Doku von „Big Manni“ gesehen. Der Fall rund um den Bilanzskandal bei dem badischen Unternehmen Flowtex, deren Horizontalbohrer tatsächlich weder funktioniert hat noch im Einsatz waren. Big Manni alias Manfred Schmider wirkt in der Doku sympathisch. Etwas Sympathie kann sich der Zuschauer kaum verkneifen. Weder Ordnungswidrigkeit noch Kavaliersdelikt Die Geschädigten waren in diesem Fall hauptsächlich Banken, die Mitarbeiter haben ihre Gehälter bekommen. Daher melden diese sich auch sehr positiv zu Wort. Der Charme von Big Manni kommt an, auch beim Zuschauer. Dabei vergisst man allerdings: Bilanzfälschung ist weder eine Ordnungswidrigkeit...
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat Anfang der Woche ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Dabei ist eigentlich keines der Themen sonderlich überraschend. Wie sich auch hier wieder einmal zeigt: Das immaterielle Vermögen bedarf einer besonderen Behandlung. Wie sagte einst schon die Koryphäe Moxter: Immaterielles Vermögen ist das „Sorgenkind“ des Bilanzrechts. So schnell wird sich daran nichts ändern, da durch die digitale Transformation immaterielles Vermögen weiter an Bedeutung zunehmen wird. Leasing, Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Finanzinstrumente wieder dabei Wie auch im Vorjahr wurden die Themen Leasing, Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Finanzinstrumente in die Prüfungsschwerpunkte...
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