Autor: Ralph Homuth, LL.M.
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Im Jahr 2020 hatte der BFH in zwei Fällen entschieden, dass Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 65a SGB V) nicht den Abzug der Sonderausgaben mindern, wenn dieser Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten gezahlt werde. Das BMF stellt jetzt nochmals klar, dass dieser Bonus nur dann steuerlich unbeachtlich ist, wenn die Krankenkasse ihn für Gesundheitsmaßnahmen gewährt, die privat finanziert wurden. Es muss sich um Gesundheitsmaßnahmen handeln, die nicht im regulären Versicherungsumfang der Basiskrankenversicherung enthalten sind (BMF-Schreiben v. 07.10.2022). Auf die Höhe und den Zahlungszeitpunkt der Kosten kommt es nicht an.
Gut gedacht ist nicht immer auch gut gemacht. Ein Steuerpflichtiger hatte aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung begründet. Für die Familienheimfahrten durfte er den ihm zur Nutzung überlassen Firmenwagen nutzen. Mit seinem Arbeitgeber hatte er den Deal, dass er sich an den Kosten für Privatfahrten mit 10 Cent pro Kilometer beteiligt. Sie wissen… Zahlt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für die Privatnutzung des Fahrzeugs, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten, ein Nutzungsentgelt so mindert dies den geldwerten Vorteil der Nutzungsüberlassung. Insoweit fehlt es an der Bereicherung des Arbeitnehmers und damit an der Grundvoraussetzung für das Vorliegen von Arbeitslohn.
Steuerpflichtige können bekanntlich die Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer unterhaltspflichtigen Person (z.B. Kind) bis zu 9.984 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen (§ 33a Abs. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich, um die ebenfalls getragenen Aufwendungen für die Absicherung, zum Beispiel die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie vom Unterhaltsempfänger nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Kürzung um eigene Einkünfte Die abziehbaren Unterhaltskosten sind um die eigenen Einkünfte des Unterhaltsempfängers mindern. Hier handelt es ich um Einkünfte im Sinne des § 2 EStG. – Aber auch Ausbildungshilfen mindern die abziehbaren Unterhaltsaufwendungen. Ausnahmen gibt es hier nur in besonderen...
Zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gehören auch 1/4 der Aufwendungen für die befristete Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchstabe f Satz 1 GewStG). Eine Ausnahme davon sind die sogenannten Durchleitungsrechte. Das sind Rechte, die nur zur Weiterüberlassung übertragen werden. Was verbirgt sich dahinter? Es handelt sich hier um Rechte, die unverändert weitergegeben werden. Hier darf also nichts bearbeitet oder verändert werden. Das wurde jetzt einem Filmverleiher zum Verhängnis. Ein praktisches Beispiel, wann kein Durchleitungsrecht vorliegt.
Wieder kommt die Künstlersozialabgabe ins Rampenlicht. Lästig war bisher, dass Renten- oder KSK-Prüfer in den Buchführungen auch immer wieder Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten fanden, auf deren Honorare keine Künstlersozialabgabe abgeführt wurde. Jetzt liefert uns ein Anwalt mit seinem vor dem BSG erstrittenen Urteil die Rettung. Doch ist das wirklich so? Hier glauben sich viele in falscher Sicherheit…
Der Dornröschenschlaf ist für viele Influencer, E-Sportler, ProGamer und YouTuber vorbei. Das gilt aber auch für die Steuerberatung. Schon längst ist das neue Business in unserem Arbeits- und Steueralltag angekommen. Man konnte es kommen sehen. Im Jahr 2020 veröffentlichte das Bayerische Landesamt für Steuern ein Informationsblatt zur Steuerpflicht von Influencern (FAQ_BayLfSt_Influencer). Ungewöhnlich, wann gab es schon mal einen derartigen Hinweis auf die steuerlichen Pflichten für andere Berufsgruppen? „Autor“ war übrigens die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce). Wer es da noch nicht gecheckt hat, dem ist heute schwer zu helfen.
Die umsatzsteuerliche Beurteilung einer vermieteten Landfläche kriegen wir hin. Doch wie steht es mit dem Ort der Leistung und der Umsatzsteuerpflicht, wenn diese Vermietung durch Avatare in einem Online-Game erfolgt? Mit diesem Fall musste sich nun das FG Köln befassen. Zu den Einzelheiten des Streitfalls und des Urteils lesen Sie die NWB Online-Nachricht: Umsatzsteuer | „Vermietung“ von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist steuerpflichtig. Wissen Sie, was Ihr Kind so online spielt? In diesem Spiel – einer Online-3D-Weltsimulation – können die Nutzer mit ihren Avataren die virtuelle Welt erkunden und hierin tätig werden. Sie können u.a. Gebäude, Kunstwerke, Mobiliar, Kleidung...
Aufgepasst; wer als Youtuber nicht rechtzeitig handelt, muss damit rechnen, dass ihm ab Juni 2021 bis zu 30 Prozente Steuern von seinen Einnahmen abgezogen werden. Eine Gesetzesänderung in den USA sorgt für Aufregung. Doch ist dieser Quellensteuerabzug wirklich eine Abzocke oder nur ein Schreckgespenst? Worum geht es? Weltweit müssen alle Creator, die am YouTube-Partnerprogramm (YPP) teilnehmen bis zum 31.05.2021 ihre Steuerinformationen an Google senden. Laut US-Steuergesetz ist Google nämlich ab Juni 2021 dazu verpflichtet, von den YouTube-Einnahmen durch US-Zuschauer Steuern abzuführen. Ob und in welcher Höhe der Steuerabzug erfolgt, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat des YouTubers ab und...
Die Kennzeichnungspflicht von Werbung war in der Szene lange schwierig. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen. Nicht nur rechtlich wird´s einfacher. Bald werden Blogger, Influencer, Podcaster, YouTuber & Co auch gläsern für das Finanzamt. Der Gesetzesentwurf Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt u.a. klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen....
Im Jahr 2017 blickte das FG Berlin-Brandenburg hinter die Kulissen eines Filmherstellers und urteilte, dass es sich bei den diversen Mieten für Drehorte, Kameratechnik, Requisiten etc. um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen handelt. Bringt nun das BFH-Urteil (III R 24/18) die Erleichterung? Der Streitfall Die Klägerin ist eine Filmproduktions-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von Kino- und TV-Filmen ist. Bei Filmwerken handelt es sich um individuelle Einzelstücke, deren Herstellungskosten unterschiedlich finanziert werden. Bei Auftragsproduktionen (z. B. bei TV-Filmen) liegt regelmäßig ein Werkvertrag vor, nachdem die Herstellungskosten in der Regel in voller Höhe von dem auftraggebenden Sender bezahlt werden. Die Filmwerke sind in diesem Fall Umlaufvermögen...
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