Kategorie: Steuern
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Damit auch der Fiskus Miet- und Pachtverträge zwischen einander nahestehenden Person anerkennt, muss regelmäßig der Fremdvergleich gelingen. Die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist unter anderem davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. So bereits der BFH mit Urteil vom 31.7.2007 (Az: IX R 8/07).
Unterliegen Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der Jugendliche betreut, dem ermäßigten Steuersatz, soweit der Verein eine Kfz-Werkstatt betreibt? Mit dieser Frage musste sich jüngst das FG Münster befassen. Im konkreten Fall ist die Frage verneint worden; die Leistungen unterlagen folglich dem Regelsteuersatz (FG Münster, Urteil vom 18. 6.2019, 15 K 1952/15 U).
Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistung eines Berufspokerspielers hatte der BFH mit Urteil vom 30.8.2017 (Az: XI R 37/14) Stellung genommen.
Wer als so genannter Wiederverkäufer tätig ist, kann seine Umsatzbesteuerung auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis beschränken. Viele Wiederverkäufer haben in der Vergangenheit die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG in Anspruch genommen, das heißt, sie mussten für ihre „Marge“ keine Umsatzsteuer zahlen. Doch aufgrund einer Änderung der Verwaltungsauffassung zum 1.1.2010 galten plötzlich viele Wiederverkäufer nicht mehr als „klein“ und mussten seitdem Umsatzsteuer abführen. Ein Verfahren vor dem EuGH ließ die betroffenen Unternehmer kurzzeitig hoffen, dass für die 17.500 Euro-Grenze auf die Differenzbeträge und nicht auf die ausgeführten Umsätze abzustellen sei, da der BFH in einem Vorlagebeschluss dazu tendierte. Jedoch...
Mit Urteil v. 22.5.2019 hat der BFH entschieden: „Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien.“ Ist das eine umwerfende neue Erkenntnis? Die Brisanz des Urteils wird aus dem Leitsatz nicht ersichtlich, weil es sich um einen Fall handelt, in dem zwischenzeitlich eine außerplanmäßige Abschreibung, steuerlich als Teilwertabschreibung, auf die Optionen vorgenommen worden war. Mangels nach damaligem Recht erforderlicher Wertaufholung enthielten die Optionen im Ausübungszeitpunkt stille Reserven. Wie ist das Urteil zu verstehen und zu würdigen?
Ich gebe zu, dass „Bewertung und Vermögensteuer“ während meines Studiums zu meinen Lieblingsfächern gehörte. Die Klausuren waren für mich stets eine „sichere Bank“ und haben zu einem ordentlichen Notendurchschnitt beigetragen. Auch die entsprechende Teilklausur während der Steuerberaterprüfung verlief recht gut. Insofern habe ich der Vermögensteuer einiges zu verdanken. Ich nehme an, dass es vielen anderen Kolleginnen und Kollegen ähnlich ergangen ist. Der eine oder andere Steuerberater hatte der Vermögensteuer in den Jahren vor 1997 natürlich auch hübsche Honorareinnahmen zu verdanken. Insofern wohnt der Vermögensteuer der Hauch der Romantik inne.
Auch steuerliche Nebenleistung, wie die Säumniszuschläge nach § 240 AO, können Gegenstand eines Erlasses aufgrund der Regelung nach § 227 AO sein. Dennoch wird insbesondere ein solcher Erlass im Billigkeitsverfahren nur gelingen, wenn den Steuerpflichtigen auch keine Schuld trifft. Zwar hat der BFH bereits mit Urteil vom 29.8.1991 (Az: V R 78/86) klargestellt, dass die Erhebung der vollen Säumniszuschläge eine unbillige Härte darstellen kann und somit der Erlass bzw. der teilweise Erlass der Säumniszuschläge im Billigkeitsverfahren gerechtfertigt ist.
Bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts besteht das Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus mehreren Unternehmensteilen; es ist zwischen dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil, der Insolvenzmasse und dem insolvenzfreien Vermögen zu unterscheiden. Doch welchem Unternehmensteil ist ein Vorsteuererstattungsanspruch zuzurechnen? Mit der Frage der Festsetzung entstandener Vorsteuererstattungsansprüche im Zeitraum der Insolvenzverwaltung musste sich das Finanzgericht (FG) Münster befassen (5 K 166/19 U).
Ob man sie mag oder nicht: E-Scooter prägen seit Mitte Juni 2019 mehr und mehr das Stadtbild in deutschen (Groß-)Städten. E-Scooter sind aber nicht nur ein Fortbewegungsmittel. Man kann damit auch Steuern sparen! Hintergrund Die Verordnung für sogenannte E-Scooter ist am 15.6.2019 bundesweit in Kraft getreten (ElektrokleinstfahrzeugeVO -eKFV- v. 6.6.2019, BGBl 2019 I S.756). Sie dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf Radwegen, Radstreifen oder – falls diese nicht vorhanden sind – Straßen fahren. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren – oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen...
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung am Beschäftigungsort nicht abzugsfähig. Zumindest nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
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