Kategorie: Steuern
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Es kommt nicht oft vor, dass sich das Bundessozialgericht mit Problemen des Umsatzsteuerrechts auseinandersetzen muss. Aktuell hat es sich jedoch mit der Frage befasst, ob Krankenkassen einen Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuern gegenüber Krankenhäusern haben, wenn sich eine – zunächst steuerpflichtige – Leistung als steuerfrei erweist und die Krankenhäuser ihre Voranmeldungen hätten berichtigen können. Das Urteil soll hier kurz vorgestellt werden, da es – über den Fall der Krankenhäuser hinaus – auch bei anderen Sachverhalten relevant werden könnte. Nach dem Urteil des BSG vom 9.4.2019 (BSG 9.4.2019, B 1 KR 5/19 R) gilt:
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, zu welchem Steuersatz wohl das Kamerateam seine Leistung berechnet, wenn Sie Nachrichten oder einen Magazinbeitrag gucken? Vielleicht machen Sie es ja mal heute Abend, denn tatsächlich handelt es sich hierbei um ein aktuelles Thema, das die Praxis bewegt. Worum geht es? Um TV-Nachrichten oder Magazinbeiträge herzustellen, bedarf zunächst eines Redakteurs mit der entsprechenden Idee. Allerdings halten Fernsehsender für die Herstellung solcher Aufnahmen heute allenfalls nur noch in geringer Anzahl Kamera- und Lichttechnik sowie entsprechende Kamerateams – die sogenannten EB-Teams (EB = elektronische Berichterstattung) – vor. Aus diesem Grund werden Team und Technik für die...
Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer bemisst sich zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker und zum anderen nach der Höhe des erworbenen Vermögens. Zudem gibt es bestimmte persönliche und sachliche Freibeträge. Der Steuersatz für das erworbene Vermögen beträgt zum Beispiel in der Steuerklasse II (z.B. Erwerb von Bruder oder Schwester): Wer ein Erbe von 150.000 EUR zu versteuern hat, muss in der Steuerlasse II bei einem Steuersatz von 20 % also 30.000 EUR Erbschaftsteuer zahlen. Es gibt zwar in bestimmten Fällen einen gewissen Härteausgleich, das heißt, bei einem (geringfügigen) Überschreiten der jeweils vorhergehenden...
BFH zur Berechnung des Hinzurechnungsbetrags nach § 4 Abs. 4a EStG Schuldzinsen können nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG nicht abziehbar sein, wenn sie aus Überentnahmen resultieren. Die Ausgestaltung dieser Norm beruht auf dem Eigenkapitalmodell und der Vorstellung, dass der Betriebsinhaber dem Betrieb bei negativem Eigenkapital nicht mehr Mittel entziehen darf, als er erwirtschaftet und eingelegt hat. Da die Berechnung trotz Hilfsmittel nicht ganz einfach ist, verwundert es wohl nicht, dass zwei Parteien nun vor dem BFH darum stritten, in welcher Höhe die Schuldzinsen nicht abziehbar waren. Was ist passiert?
Insbesondere bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten ist die Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen immer ein Thema. Ein aktuelles Verfahren vor dem BFH zeigt, dass jedoch auch noch andere Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben sein können.
Bei einer Ferienwohnung gilt der Spruch, dass man sich an ihr (nur) zweimal erfreut: am Tage des Kaufs und am Tage des Verkaufs. Ich weiß nicht, ob der Spruch angesichts der heutigen Immobilien- und Vermietungspreise noch immer gilt. Für das Ehepaar, um das es in einem BFH-Fall ging, dürfte er aber angesichts dauerhafter Verluste aus ihren Objekten wohl Gültigkeit besessen haben. Immerhin hatte der BFH mit ihnen nun ein Einsehen.
Anfang April 2019 hat das BMF den Referentenentwurf für ein Grundsteuer-Reformgesetz (GrStrG) vorgelegt. Das Kanzleramt hat den Entwurf postwendend zurückgewiesen und Nachbesserungen bei den Plänen zur Reform der Grundsteuer gefordert. Der Plan sei noch nicht reif, um in die Ressortabstimmung zu gehen. Der politische Streit um die Grundsteuerreform eskaliert damit inzwischen auch innerhalb der Bundesregierung – kein gutes Zeichen für eine fristgerechte Grundsteuerreform bis Jahresende! Hintergrund Das Bundesverfassungsgericht (10.4.2018 – 1BvL 11/14 u.a.) hat die geltende Rechtslage als verfassungswidrig beanstandet und eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts verlangt. Bis Ende des Jahres 2019 muss eine neue Regelung vorliegen, die spätestens...
Die bei einem Tangotanzkurs erbrachten Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn es der Kurs zumindest einzelnen Teilnehmern ermöglicht, die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vertiefung und Fortentwicklung auch beruflich zu nutzen (BFH v. 24.1.2019 – V R 66/17). Der BFH hat mit diesem Urteil die positive Entscheidung der Vorinstanz revidiert und wendet in Bezug auf die Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen eine strenge Sichtweise an.
Wie gewohnt drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Frage ob der Altersentlastungsbetrag verlusterhöhend wirkt, wie der Veräußerungserlös einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers zu behandeln ist und was mit Kapitalertragsteuer im Schneeballsystem ist.
Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb ist es auch unerheblich, ob ein möglicher Zeuge seine Aussage vorab in schriftlicher Form niederlegt – so der BFH. Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebiete es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (BFH-Beschluss vom 31.1.2019, V B 99/16).
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