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26. Januar 2016

Nein, Sie sind hier nicht im neuen NWB-Philosophie-Blog. Die Frage ist durchaus nicht philosophisch, sondern steuerlich gemeint. Und im deutschen Steuerrecht herrscht die ganz klare Antwort auf diese Frage: Ja! Gemeint ist nämlich, dass sich die Beurteilung eines Sachverhalts ändert, gerade weil sich an dem Sachverhalt selber nichts geändert hat. Die Folge: Ohne eigentliche Änderung der Situation, ändert sich auch die steuerliche Beurteilung.

19. Januar 2016

Ob kalt oder warm sei anfangs erst mal dahingestellt. Warum eigentlich verbilligt vermieten? Der Grund ist mal wieder die liebe Steuer. Wer nämlich entgeltlich vermietet hat eine Einkünfteerzielungsabsicht und kann auch alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie von der Steuer abziehen. Wenn man dann noch an Verwandte vermietet, hat man (hoffentlich) einen guten Mieter, weiß den Angehörigen gut untergebracht und kann auch noch die Immobilienkosten von der Steuer abziehen. Einen etwaigen Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann sogar noch mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

18. Januar 2016

Gesellschafter, die ihrer GmbH ein Darlehen gewährt haben, können den Wertverlust ihres Darlehens in der Krise der Gesellschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Selbst wenn anerkannt wird, dass die Hingabe des Darlehens aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgte, wird sich ein Wertverlust erst mit Veräußerung der Beteiligung auswirken, sofern diese im Privatvermögen gehalten wird. In diesen Fällen sollte überlegt werden, ob die Forderung zum Beispiel an den Ehepartner oder einen anderen nahen Angehörigen veräußert werden kann.

11. Januar 2016

In der Praxis hat das steuerliche Einlagekonto, das gemäß § 27 Abs. 2 KStG gesondert festzustellen ist, lange Jahre ein Schattendasein geführt. Sicherlich aufgrund mehrerer Urteile der Finanzgerichte und des BFH, aber auch aufgrund von Hinweisen in Zeitschriften und auf Seminaren wird deutlich, welchen Sprengstoff ein falsch festgestelltes Einlagekonto birgt. Bereits bestandskräftige Bescheide, die ein steuerliches Einlagekonto von 0 Euro ausweisen, obwohl hohe Beiträge in die Kapitalrücklage eingezahlt worden sind, sind in aller Regel nicht mehr änderbar. Werden nun Beträge aus der Kapitalrücklage ausgeschüttet, so ist in diesen Fällen Kapitalertragsteuer einzubehalten, obwohl der Anteilseigner lediglich Eigenkapital und keine Gewinne ausschüttet....

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Ob kalt oder warm sei anfangs erst mal dahingestellt. Warum eigentlich verbilligt vermieten? Der Grund ist mal wieder die liebe Steuer. Wer nämlich entgeltlich vermietet hat eine Einkünfteerzielungsabsicht und kann auch alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Immobilie von der Steuer abziehen. Wenn man dann noch an Verwandte vermietet, hat man (hoffentlich) einen guten Mieter, weiß den Angehörigen gut untergebracht und kann auch noch die Immobilienkosten von der Steuer abziehen. Einen etwaigen Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann sogar noch mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

18. Januar 2016

Gesellschafter, die ihrer GmbH ein Darlehen gewährt haben, können den Wertverlust ihres Darlehens in der Krise der Gesellschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Selbst wenn anerkannt wird, dass die Hingabe des Darlehens aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgte, wird sich ein Wertverlust erst mit Veräußerung der Beteiligung auswirken, sofern diese im Privatvermögen gehalten wird. In diesen Fällen sollte überlegt werden, ob die Forderung zum Beispiel an den Ehepartner oder einen anderen nahen Angehörigen veräußert werden kann.

11. Januar 2016

In der Praxis hat das steuerliche Einlagekonto, das gemäß § 27 Abs. 2 KStG gesondert festzustellen ist, lange Jahre ein Schattendasein geführt. Sicherlich aufgrund mehrerer Urteile der Finanzgerichte und des BFH, aber auch aufgrund von Hinweisen in Zeitschriften und auf Seminaren wird deutlich, welchen Sprengstoff ein falsch festgestelltes Einlagekonto birgt. Bereits bestandskräftige Bescheide, die ein steuerliches Einlagekonto von 0 Euro ausweisen, obwohl hohe Beiträge in die Kapitalrücklage eingezahlt worden sind, sind in aller Regel nicht mehr änderbar. Werden nun Beträge aus der Kapitalrücklage ausgeschüttet, so ist in diesen Fällen Kapitalertragsteuer einzubehalten, obwohl der Anteilseigner lediglich Eigenkapital und keine Gewinne ausschüttet....

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19. Januar 2016

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