Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fällt angesichts der hohen, in den zahlreichen schon vorhandenen „ethischen Standards“ kodifizierten Anforderungen an die Berufsausübung immer wieder durch „Skandale“ negativ auf. Hinzu kommt eine nicht selten überschießende Erwartungshaltung der Öffentlichkeit, insbesondere an die Aufgaben des Abschlussprüfers, was dann zur altbekannten Expectation Gap führt. Nun hat das Institut der Wirtschaftsprüfer den Entwurf eines Wertekodex vorgelegt. Dieser Kodexentwurf soll auf sechs Textseiten ausweislich der IDW-Ankündigung insbesondere Verhaltensgrundsätze und Grundsätze bei der Führung einer Wirtschaftsprüferpraxis beschreiben, Wirtschaftsprüfer bei ihrer täglichen Arbeit leiten und die Werte des Berufsstands in der Öffentlichkeit darstellen. Wird jetzt alles gut? Ein Beitrag von:...
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Nordrhein-Westfalen hat es sich nicht nehmen lassen, bei der Höhe der Grunderwerbsteuer eine Spitzenreiterposition einzunehmen. Wie in einigen anderen Bundesländern auch werden 6,5 Prozent auf die Bemessungsgrundlage verlangt – nur um sich dann zu wundern, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt. Wenigstens kommt nun etwas Linderung: Voraussichtlich ab dem 30. August können sich neue Eigenheimbesitzer einen Teil der Grunderwerbsteuer zurückholen. Möglich macht es ein Förderprogramm der NRW.Bank. Im Einzelnen (Anmerkungen in kursiv): Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
Seit 16.3.2022 gilt eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen (§ 20a IfSG). Vier Monate seit Geltung dieser Impfregelung zeigt sich in der Praxis aber ein ernüchternder Befund: Die gesetzliche Regelung verpufft weitestgehend. Eine Spurensuche. Hintergrund Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde Ende 2021 von Bundestag und Bundesrat durch Einfügung eines neuen § 20a IfSG beschlossen. Die teilweise Impflicht sollte der „Durchgangsbahnhof“ für die Einführung einer generellen Corona-Impfpflicht in Deutschland werden – aus der bekanntlich nichts geworden ist. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist vom Bundesverfassungsgericht (v. 27.4.2022 – 1 BvR 2649/21) für verfassungsgemäß erklärt worden: Trotz der hohen Eingriffsintensität in Grundrechte...
Bürger, die verschuldet sind und deren Gehalt bereits gepfändet wird, dürfte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessieren (BAG-Urteil vom 14.10.2021, 8 AZR 96/20). Es geht darum, dass mit dem Abschluss einer Direktversicherung im Wege der Gehaltsumwandlung ein höherer Pfändungsschutz erreicht werden kann. Die Wirksamkeit, das heißt der höhere Pfändungsschutz, ergibt sich selbst dann, wenn die Direktversicherung nach Ergehen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgeschlossen wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...
Bei teilweise privat und teilweise unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern – wie Gebäuden im Allgemeinen und Photovoltaikanlagen im Besonderen – ist eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen erforderlich, wenn der Vorsteuerabzug begehrt wird. Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann ganz oder teilweise erfolgen. Die Zuordnungsentscheidung muss grundsätzlich bei Bezug der Leistung getroffen werden. Die Zuordnung zum Unternehmen wird regelmäßig durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung dokumentiert. Die Zuordnungsentscheidung muss aber spätestens und mit endgültiger Wirkung nach außen hin bis zu dem Zeitpunkt erfolgen bzw. dokumentiert werden, für den nach den gesetzlichen Vorschriften die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr des Leistungsbezuges vorzunehmen...
Gehen wir zurück in den Sommer 2019. In diesem Jahr fanden letztmals alle Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltung statt. Wer hätte gedacht, dass die nächsten drei Jahre fast alle Hauptversammlungen virtuell stattfinden. Kritisch zu sehen ist aus Anlegersicht die Einschränkung der Aktionärsrechte beim virtuellen HV-Format. Wird es auch in der Zukunft kaum mehr Präsenz-Hauptversammlungen geben? Denn kürzlich hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, dass Unternehmen auch nach der Pandemie die virtuelle Durchführung der Hauptversammlung ermöglicht. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal...
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