Wenn Sie bei Google die Begriffe „THG-Quote Geld verdienen“ eingeben, werden Ihnen in der Trefferliste mehrere Unternehmen und Institutionen angezeigt, die Sie darüber aufklären, wie Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug pro Jahr einige hundert Euro zusätzlich verdienen können. Sie können nämlich die so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) an bzw. über ein Unternehmen verkaufen und erhalten hierfür eine Prämie. Der Zuschuss soll derzeit bis zu circa 350 Euro jährlich betragen. Ich erlaube mir, Sie der Einfachheit halber auf die Seite der Verbraucherzentrale hinzuweisen (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/emobilitaet/thgquote-so-koennen-sie-mit-einem-reinen-eauto-geld-verdienen-68695). Wie immer in solchen Fällen stellt sich natürlich die Frage, ob – und wenn ja – in welcher Höhe...
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Was ist denn nun eigentlich mit den Lehren aus Wirecard? Man liest gar nichts mehr. Diese Frage wird mir oft gestellt, da ich mich nicht nur mit Wirecard, sondern auch den Gesetzesreformen intensiver beschäftigt habe. Auch der Finanzausschuss im Bundestag hatte mich zu den Reformen gehört. In der Sitzung war auch der neue Präsident Mark Brason anwesend. Sicherlich ist es an der ein oder anderen Stelle etwas „ruhiger“ geworden. Man könnte auch sagen: Das Tempo der Meldungen, für die sich die breite Masse interessiert, ist gesunken. Nun geht es vielmehr um langfristige Veränderungen und Reformen. Doch es passiert sicherlich auch...
Zuletzt hatte der BFH mehrfach entschieden, dass die Finanzverwaltung an eine Leistungsbeschreibung in einer Rechnung keine überzogenen Anforderungen stellen darf. Unter anderem genügt die Bezeichnung von erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten“, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. (BFH-Urteil vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16), NWB LAAAH-39358). Und zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Art der gelieferten Gegenstände genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen „handelsüblich“ sind (BFH-Urteil vom 10.7.2019, XI R 28/18). Wie immer in solchen Fällen behagt es der Finanzverwaltung überhaupt nicht,...
Mit einem BMF-Schreiben hat das Ministerium zu den seit Ende 2019 geltenden Regelungen der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf digitale Medien Stellung bezogen und Abgrenzungsschwierigkeiten erläutert (BMF v. 17.12.2021 – III C 2 – S 7225/19/10001 :005). Sind nunmehr alle (Un-)Klarheiten beseitigt? Hintergrund Es ist gar nicht so lange her, dass gedruckte Bücher und E-Books einer unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Einordnung als gedruckte Medien unterlagen. Erst mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG in das Gesetz eingefügt und geregelt, dass eine Überlassung von Büchern und ähnlichem in elektronischer Form dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Zuvor galt, dass derartige...
Das BMWi hat am 27.1.2022 mitgeteilt, dass die Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV (ÜHi IV) unverändert bis Ende Februar verlängert wird. Eine gute oder schlechte Nachricht? Worum geht es genau? Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre, schließen die Annahme eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht. Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen. Dabei legt er dar, inwiefern staatliche Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbare Maßnahmen (Verbot...
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Bilanzkontrolle nun allein bei der Bafin angesiedelt. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ist nun Geschichte. Seit dem Zusammenbruch von Wirecard im Sommer 2020 – der den Anlass für die Reform gegeben hat – ist einiges passiert. Ob die Bafin nun „mehr Biss“ hat, wird sie erst beweisen müssen. Ein genauerer Blick auf die Website zeigt jedoch, dass sich einiges verändert hat. Allerdings müssen sich die verstärkten Instrumente erst noch in der Praxis beweisen. Umbau aufs einstufige System bei der Bafin Die Bafin hat die Gruppe „Bilanzkontrolle“ personell verstärkt. Das veröffentlichte Organigramm wurde...
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