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19. August 2021

Durch den Bilanzskandal des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard hat auch das Image der Abschlussprüfer erheblich gelitten. Die ersten Reformen wurden im Mai im Bundestag verabschiedet. Doch meines Erachtens sind die Regelungen so nicht ausreichend. Eine Verschärfung der Rotationspflichten, die Trennung von Prüfung und Beratung sowie die Ausweitung der Haftung tragen nicht zu einer Verbesserung der Prüfungsqualität bei, auch wenn diese Punkte im Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität reformiert wurden. Doch was bedeutet eigentlich Prüfungsqualität? Diese Frage soll im ersten Beitrag der neuen vierteiligen Serie beantwortet werden. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen...

18. August 2021

Zuwendungen eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110 Euro pro Veranstaltung steuerfrei. Übersteigt der Betrag je Mitarbeiter die 110 Euro, so liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Nicht durch die oberste Rechtsprechung geklärt war bisweilen, ob die Kostenaufteilung dabei auf die zu der Betriebsveranstaltung angemeldeten Personen oder die tatsächlich anwesenden Personen zu erfolgen hat. Hierzu hat der BFH nunmehr (VI R 31/18) entschieden. Ein, wie ich finde, sehr spannendes Thema, denn Betriebsveranstaltungen werden in Corona-konformer Ausgestalltung sicher wieder stattfinden. Das Thema wurde hier im Blog auch schon in einem Beitrag von Herrn Dr....

17. August 2021

Bei getrennt lebenden Eltern stellt sich häufig die Frage, welchem Elternteil der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (kurz: Betreuungsfreibetrag oder BEA-Freibetrag) zustehen. Grundsätzlich stehen die Freibeträge zwar beiden Elternteile zur Hälfte zu. Doch der halbe Kinderfreibetrag kann auf Antrag übertragen werden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht im Wesentlichen nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Die bisherige Verwaltungspraxis sah vor, dass bei minderjährigen und volljährigen Kindern der Betreuungsfreibetrag der Übertragung des Kinderfreibetrags folgt. Dieser Grundsatz ergab sich nach Auffassung der Verwaltung aus § 32 Absatz 6 Satz 6 EStG. Der BFH hat jedoch mit...

16. August 2021

Nach dem jüngsten MPK-Beschluss vom 10.8.2021 soll der Bund unter anderem zur Vermeidung betrieblicher Infektionen die CoronaArbSchV an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Was bedeutet das für die Testangebotsverpflichtung der Unternehmen? Hintergrund Die aktuell geltende 4.Änderung der Corona-ArbSchV vom 23.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 10.9.2021 wieder außer Kraft (§ 5 S. 2 Corona-ArbSchV). § 4 Corona-ArbSchV verpflichtet Arbeitgeber ihren Beschäftigten, soweit sie nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Woche kostenfrei einen Corona-Test zur Verfügung zu stellen und dieses Testangebot einschließlich beauftragter Dienstleister bis 10.9.2021 auch zu dokumentieren. Mit dieser...

16. August 2021

Kürzlich habe ich mich in einem Blog mit der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Wertpapierleihgeschäften befasst. Hierzu hat das BMF ein Schreiben verfasst. Inhaltlich eng damit verbunden wurde zeitgleich ein BMF-Schreiben zu sog. Cum/Cum-Transaktionen veröffentlicht. Derartige Konstrukte zielen auf die Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer (KapSt) vor allem bei Steuerausländern. Diese ergibt sich vielfach aus der Zuordnung eines begrenzten Quellensteuerrechts für Deutschland in Höhe von 15 % in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Zur Erreichung dieses Zieles kommen teils auch Wertpapierleihgeschäfte zum Einsatz. Darüber hinaus werden auch andere Konstruktionen eingesetzt, wie Kassageschäfte, Vereinbarung gegenläufiger Geschäfte oder Repo-Geschäfte. Unabhängig von der Art des Geschäftes...

13. August 2021

Vor einigen Jahren habe ich einen Vortag von Herrn Professor Clemens Fuest hören dürfen, der bemängelte, dass es in Deutschland zu wenig statistisches Material zur Steuererhebung geben würde. Letztlich wüsste man nie so genau, welche finanziellen Auswirkungen eine bestimmte steuerliche Maßnahme tatsächlich haben wird. Andere Länder sei hier viel weiter und verfügten über wesentlich besseres Zahlenmaterial. Ich hoffe, ich gebe ihn korrekt wieder. Und in der Tat: Zwar gibt es das Statistische Bundesamt und den „Arbeitskreis Steuerschätzungen“, doch letztlich sind deren Zahlen eher übergeordneter Natur und wenig geeignet, um daraus hinreichend Schlüsse für eine solide Einschätzung von bestimmten Gesetzesänderungen zu...

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