Die Impfstoffversorgung in Deutschland mit COVID-19-Impfstoffen läuft immer noch schleppend. Unverständlicherweise überlegt die Bundesregierung noch immer, ob in Deutschland die EU-rechtlich mögliche Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht bei COVID-19-Impfstoffen, Diagnostika und der verbundenen Dienstleistungen umgesetzt werden soll. Hintergrund In der Corona-Pandemie versteht auch die EU die Krisenbewältigung als europäische Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb hat sich die EU seit Frühjahr auf eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen verständigt, etwa die Genehmigung eines großzügigeren Beihilferahmens bei staatlichen Subventionszahlungen an Unternehmen. Zu den EU-Erleichterungen zählen auch Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Am 3.4.2020 nahm die Kommission den Beschluss (EU) 2020/491 (3) an (ABl. EU L 103 I,...
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In § 210 SGB VI ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung von bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen in Betracht kommt. Unter anderem können Beamte, die vor der Verbeamtung als Angestellte tätig waren, eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung beantragen, wenn die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb von fünf Jahren erfolgt. Die Frage ist, wie die Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen in diesem Fall steuerlich zu werten ist. Die Antwort hat der BFH mit Urteil vom 7.7.2020 (X R 35/18) gegeben, und zwar wie folgt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich...
Am 26.2.2020 hat der Bundestag das 3.Corona-Steuerhilfegesetz abschließend beraten und beschlossen. Die dringende erforderliche zeitliche Ausweitung des Verlustrücktrags wurde abermals versäumt – leider! Hintergrund Mit dem 1. Corona-SteuerhilfeG (BGBl 2020 I S. 1385) sollten vor allem Restaurants und Gaststätten, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Kommunen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie besser unterstützt werden. Mit dem 2. Corona-SteuerhilfeG (BGBl 2020 I S. 1520) sollten die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpft und die Binnennachfrage gestärkt werden. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde hierbei für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Ferner wurde ein Mechanismus eingeführt, um den...
Nun ist es amtlich: Die Nutzungsdauer von Computerhardware und -software wird per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird. Das BMF hat sich also gegenüber den Ländern durchgesetzt (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:0013). Anders als im Entwurf des BMF-Schreibens ist die Sofortabschreibung, besser gesagt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr, keine „Muss-„, sondern eine „Kann-Vorschrift“. Wer will, darf also Computerhardware und -software auch weiterhin über drei Jahre abschreiben und muss den Restwert der in den Vorjahren angeschafften Geräte auch nicht in einer Summe im Jahre 2021 abschreiben. Immerhin. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
Friseurbetriebe dürfen auf Basis des MPK-Beschlusses vom 10.2.2021 (Ziff. 5) sei heute (1.3.2021) wieder öffnen. Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung dürften sich aber aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergeben, neue Problem sind vorprogrammiert. Hintergrund Auf Basis des aktuellen Lockdown-Beschlusses der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 10.2.2021 ist der Lockdown in Deutschland bis 7.3.2021 verlängert. Erst am 3.3.2021 will die MPK wieder über die aktuelle Situation und mögliche Öffnungsperspektiven für Soloselbständige und Unternehmen beraten. Friseure allerdings haben bereits eine Öffnungsperspektive: Sie dürfen unter Berücksichtigung der Körperhygiene bereits ab 1.3.2021 wieder öffnen. Aktuelle Schließung von Friseurbetrieben rechtmäßig – sagen die Verwaltungsgerichte Ein Beitrag...
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren geeinigt. Die Helfer können nunmehr von der Übungsleiter- bzw. der Ehrenamtspauschale profitieren. Diese stellt Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Hintergrund Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die bei den Impfmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Unterstützung leisten, möchten Bund und Länder mit steuerlichen Erleichterungen unter die Arme greifen. Ihnen wird für bestimmte Tätigkeiten die Übungsleiter- bzw. die Ehrenamtspauschale zur Verfügung gestellt. Wie verschiedene Finanzministerien nunmehr auf ihren Internetseiten verkündeten, gilt nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern...
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