Im Zuge der Covid-Bekämpfung ändern sich Geisteshaltung und Dynamik in Sachen Digitalisierung – auch in der juristischen Welt. Und nun macht auch die 2019 in Kraft getretene EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU) – 2019/1151) dem deutschen Gesetzgeber bei der Modernisierung des heimischen Wirtschaftsrechts Beine. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die europäischen Vorgaben zeitnah umzusetzen. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat endlich im Februar 2021 ihren Referentenentwurf vorgelegt (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL im Gesellschaftsrecht und Handelsregisterrecht, sog. RefE-DiRUG). Die mit einem Smartphone aufgewachsenen Wirtschaftsjuristen reiben sich ergriffen die Augen: Nächstes Jahr soll die GmbH-Gründung über das Internet möglich werden und andere wirtschaftsrechtliche Verfahren werden volldigitalisiert....
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Fallen die Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren weg, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung...
Eine provokante Frage? Stimmt! Diese habe ich mehrfach von meinen Studierenden gehört. Doch gerade durch die Digitalisierung der Buchhaltung sind Buchhaltungskenntnisse wichtig. Denn wenn ein Großteil der Buchungssätze nicht mehr manuell vorgenommen wird, sondern durch Knopfdruck oder Automatisierung erfolgt, ist eines von besonderer Bedeutung: Das Verstehen der Zusammenhänge von Bestands- und Erfolgskonten, auch wenn nur wenige Berufseinsteiger Buchhalter werden. Für die Übernahme von Führungspositionen oder der Geschäftsführung können Buchhaltungskenntnisse keinesfalls schaden. Ganz im Gegenteil. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard...
Immer wieder trifft man auf die Auffassung, dass die Vorfälligkeitsentschädigung gegebenenfalls bei einer Surrogat-Investition als Werbungskosten berücksichtigt werden kann. Dies ist jedoch falsch bzw. überholt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Das BMWi hat am 12.3.2021 mitgeteilt, dass die zwischenzeitlich gestoppten Abschlagszahlungen wieder aufgenommen worden sind. Eine gute Nachricht zum Wochenende für alle Antragsberechtigten! Hintergrund Im Rahmen der Corona-Finanzhilfe-Programme (Überbrückungshilfe, November- bzw. Dezemberhilfe sowie Neustarthilfe) können Antragsteller über einen Dritten auch Abschlagszahlungen beantragen. Diese betragen 50 Prozent der Antragssumme, maximal 200.000 Euro im Monat pro Antragsteller für vier Monate, maximal also bis 800.000 Euro insgesamt. Am 5.3.2021 hatte das BMWi auf seiner Website kurz und bündig mitgeteilt, dass die Abschlagszahlungen gestoppt werden müssen, weil Betrügereien in Berlin und NRW aufgefallen waren. BMWi nimmt Abschlagszahlungen wieder auf Das BMWi hat am 12.3.2021...
Am 01.03.2021 – und damit ein gutes halbes Jahr vor der Bundestagswahl – hat die SPD ihren sog. „Zukunftsprogramm“ vorgestellt, mit welchem sie im Herbst mit ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz antreten will. Unter anderem will die Partei das Steuersystem reformieren und die Vermögensteuer wiederbeleben. Was sieht das Programm in Einzelnen vor? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 23. Juni 2025
Mindestlohn von 15 Euro?
-
Christian Herold 20. Juni 2025
Zwangsversteigerung als Veräußerungsvorgang i.S. des § 23 EStG? Nun ist der VIII. Senat am Zuge
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 18. Juni 2025
Und täglich grüßt das Murmeltier: Soli-Abschaffung erneut im Bundestag
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 17. Juni 2025
Was wird aus dem Lieferkettengesetz?
-
Christian Herold 16. Juni 2025
Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Gesellschafterdarlehen sind steuerlich (zum Teil) unbeachtlich
NEUESTE KOMMENTARE
02.06.2025 von Heiko Haupt
Aufwendungen für ein Ferienlager sind keine Kinderbetreuungskosten
01.06.2025 von [Rw]
Aufwendungen für ein Ferienlager sind keine Kinderbetreuungskosten
12.06.2025 von Sebastian Wenzel
Berufskraftfahrer und die Tücken bei der Berechnung der Übernachtungspauschale