Nun ist es amtlich: Die Nutzungsdauer von Computerhardware und -software wird per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird. Das BMF hat sich also gegenüber den Ländern durchgesetzt (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:0013). Anders als im Entwurf des BMF-Schreibens ist die Sofortabschreibung, besser gesagt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr, keine „Muss-„, sondern eine „Kann-Vorschrift“. Wer will, darf also Computerhardware und -software auch weiterhin über drei Jahre abschreiben und muss den Restwert der in den Vorjahren angeschafften Geräte auch nicht in einer Summe im Jahre 2021 abschreiben. Immerhin. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
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Friseurbetriebe dürfen auf Basis des MPK-Beschlusses vom 10.2.2021 (Ziff. 5) sei heute (1.3.2021) wieder öffnen. Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung dürften sich aber aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergeben, neue Problem sind vorprogrammiert. Hintergrund Auf Basis des aktuellen Lockdown-Beschlusses der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 10.2.2021 ist der Lockdown in Deutschland bis 7.3.2021 verlängert. Erst am 3.3.2021 will die MPK wieder über die aktuelle Situation und mögliche Öffnungsperspektiven für Soloselbständige und Unternehmen beraten. Friseure allerdings haben bereits eine Öffnungsperspektive: Sie dürfen unter Berücksichtigung der Körperhygiene bereits ab 1.3.2021 wieder öffnen. Aktuelle Schließung von Friseurbetrieben rechtmäßig – sagen die Verwaltungsgerichte Ein Beitrag...
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren geeinigt. Die Helfer können nunmehr von der Übungsleiter- bzw. der Ehrenamtspauschale profitieren. Diese stellt Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Hintergrund Den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die bei den Impfmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie Unterstützung leisten, möchten Bund und Länder mit steuerlichen Erleichterungen unter die Arme greifen. Ihnen wird für bestimmte Tätigkeiten die Übungsleiter- bzw. die Ehrenamtspauschale zur Verfügung gestellt. Wie verschiedene Finanzministerien nunmehr auf ihren Internetseiten verkündeten, gilt nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern...
Hin und wieder müssen sich auch die Zivilgerichte in die Niederungen des Steuerrechts begeben, so jüngst der BGH hinsichtlich der Frage, ob ein Mieter bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer gewerblichen Immobilie auch auf die umlagefähigen Nebenkosten Umsatzsteuer zu entrichten muss. Dazu der BGH: Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH-Urteil vom 30.9.2020, XII ZR 6/20). Ein Beitrag von: Christian Herold...
In Folge des sogenannten Cum/Ex-Skandals, bei dem Investoren und Banken den Staat über Jahre hinweg um Milliarden prellten und aufgrund dessen auch schon erste Akteure wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden, hat der Gesetzgeber die Strafverfolgungsverjährung mit Gesetzesänderung vom 21. Dezember 2020 von 10 Jahren auf satte 15 Jahre verlängert. Entsprechend geändert wurde der § 376 Abs. 1 AO. In Art. 27 des JStG wurde zu Teilziffer 29 bestimmt: „In § 376 Absatz 1 wird das Wort „zehn“ durch die Angabe „15“ ersetzt. In § 376 AO Verfolgungsverjährung heißt es nun: (1) In den in § 370 Absatz 3 Satz 2...
Unter der Überschrift „Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar“ berichtete ich über den häufig vertretene Irrtum, dass die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Surrogat-Investitionen abziehbar ist. An dieser Stelle soll jedoch mehr damit beschäftigt werden, wann eine steuerliche Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht kommt. Soweit der Veräußerungsvorgang selbst als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig ist, kommt ein Abzug der Vorfälligkeitsentschädigungen nämlich in diesem Zusammenhang in Betracht (s. Schallmoser in Blümich, § 21 EStG Rz 279; Trossen, NWB 2014, 2319/für Abonnenten kostenfrei). Bei Immobilienveräußerung kommt daher die steuermindernde Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäftes in Betracht. Ist die Zehnjahresfrist jedoch abgelaufen, können entsprechende...
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