Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt werden, steuerlich die geometrisch-degressive AfA wieder zugelassen (§ 7 Abs. 2 EStG). Damit lässt sich über zunächst höhere Abschreibungen eine Erfolgsminderung und damit Verlagerung der Steuerzahlungen in die Zukunft erreichen. Soweit diese Möglichkeit zur Vornahme degressiver Abschreibungen in der Steuerbilanz genutzt wird, stellt sich die Anschlussfrage, ob diese Vorgehensweise auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann? Wenn dem nicht so wäre, kommt eine Einheitsbilanz nicht mehr in Betracht bzw. die Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz...
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Die Betreiber von Fitnessstudios sind in der Corona-Pandemie besonders gebeutelt. Auch die besten Hygienekonzepte konnten die Schließung der Studios nicht verhindern. Nunmehr ist ein Erlass des FinMin Schleswig-Holstein zu der Frage bekannt geworden, inwieweit Gutschriften und Gutscheine im Zusammenhang mit den Corona bedingten Schließzeiten umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Da ein gleich lautender Erlass auch aus Nordrhein-Westfalen bekannt ist, darf davon ausgegangen werden, dass die Haltung bundesweit abgestimmt ist (FinMin Schleswig-Holstein vom 3.12.2020, VI 3510 – S 7100 -759, NWB BAAAH-68044). Danach gilt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde in § 4 Abs. 5 Nr. 6 b) Satz 4 EStG eine Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer ergänzt, die zwar in den eigenen vier Wänden arbeitstätig sind, aber nicht über ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer verfügen. Mit der Pauschale sollen primär auch die Arbeitnehmer erreicht werden, die durch die Corona-Pandemie plötzlich und erstmalig im Homeoffice tätig werden, hierfür aber keine besonderen räumlichen Vorkehrungen treffen konnten bzw. können. Häusliches Arbeitszimmer „gilt“ auch für Studierende und Azubis Da der persönliche Anwendungsbereich der neuen Vorschrift aber nicht begrenzt ist, werden auch weitere Gruppen von der Pauschale profitieren. Studierende und Auszubildende können...
Was war der Grund für das Geschäft mit den Drittpartnern (TPA-Partner)? Dies ist eine von unzähligen Fragen, die der Fall Wirecard aufwirft. Das Geschäft mit diesen sog. TPA-Partnern wurde vor einigen Jahren eingeführt. Die Begründung von Wirecard war die folgende: In Ländern, in denen Wirecard nicht über die erforderlichen Lizenzen verfügt, wird mit den Drittpartnern zusammengearbeitet. Die Financial Times hatte mehrfach über die drei Drittpartner von Wirecard berichtet, mit denen ein Großteil des Konzernumsatzes erwirtschaftet wurde. Diese Drittpartner waren in Dubai, auf den Philippinen und Singapur ansässig. Der Bericht der Sonderuntersuchung von KPMG bezieht sich ebenso auf mehrere Artikel in...
Der Bundestag hat am 28.1.2021 mehrheitlich die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bis 30.4.2021. Damit wird die Insolvenzantragsfrist für Unternehmen ausgesetzt, die wirtschaftliche Hilfeleistungen aus den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes erwarten können. Hintergrund Schuldner müssen grundsätzlich unter den Bedingungen des § 15 a InsO einen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stellen. Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) war, wurde die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg...
Darauf haben viele Soloselbständige und Unternehmen gewartet: Ab 29.1.2021 können nun endlich Anträge bearbeitet und die Dezemberhilfen ausgezahlt werden. Endlich Geld, das die Unternehmen in der Krise dringend brauchen! Hintergrund Im Rahmen der Corona-Finanzhilfen des Bundes hat der Bund als Zuschussprogramm auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 (sog. Dezemberhilfe) zur Verfügung gestellt für alle Unternehmen, die im Dezember von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Der Zuschuss kann dann für jeden Tag der Schließung bis zu 75 Prozent des Umsatzausfalls betragen, für Unternehmen, die im Dezember ab 16.12.2020 erstmals von Schließungsmaßnahmen betroffen waren, gelten gesonderte Regelungen. Ein Beitrag von:...
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