Am 29.4.2021 haben BMWi/BMF erste Details für einen Härtefallfonds als ergänzende wirtschaftliche Corona-Hilfsmaßnahme der Länder angekündigt. Im Mai soll nun die Antragstellung über Dritte endlich möglich sein. Hintergrund und Zielsetzung Mit der Härtefallfonds sollen diejenigen Unternehmen unterstützt werden, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, aber förderwürdige Fixkosten aufweisen, ferner die wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde. Der Fonds hat ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro, der jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden soll. Am Härtefallfonds wollen sich 14 Länder beteiligen, nur Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben...
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Mit gleich zwei Schreiben publizierte das BMF am 18.03.2021 umfassende Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden, auf welche viele Unternehmer bereits seit langem gewartet hatten. Insbesondere das zweite Schreiben hält dabei Erleichterungen bereit, die speziell während der Corona-Krise gelten sollen. Allerdings sind diese an eine Vielzahl von Voraussetzungen gebunden. Der Teufel steckt hier im Detail. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch...
Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Doch der eigentlich allgemein gewünschte Betrieb von Photovoltaikanlagen ist nach bisheriger Auffassung kürzungsschädlich. Gewerbesteuerlich unproblematisch wäre der Betrieb der Anlagen nur, wenn das Wohnungsunternehmen den Strom selbst verbraucht, das heißt, daneben keine Lieferung an Dritte (einschließlich der Mieter) vornimmt. Das soeben vom Bundestag verabschiedete Fondsstandortgesetz sieht hier nun aber eine Erleichterung vor: So sollen nun die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und der Betrieb von E-Ladestationen für die erweiterte Kürzung unschädlich sein. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf....
Es war einmal ein kleines Unternehmen, dass sich mühsam aber durchaus mit Erfolg durchs Geschäftsleben bewegte. Das Wohl und Wehe der Familie war vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Und immer wieder passierte es, das ungeplant Probleme auftauchten, die es zu lösen galt. Da hörte der Unternehmer von einem Zaubertrank, der helfen könnte, sich auf Überraschungen vorzubereiten. Der Zaubertrank nannte sich „Controlling“ und jeder der davon einen Schluck nahm konnte ein kleines Stück in die Zukunft schauen. Denn für ihn ging das Fenster in die Zukunft auf und er konnte sehen, wie sich Ertrag und Liquidität des Unternehmens voraussichtlich entwickeln würden....
Das Finanzamt kann die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten genehmigen, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Früher galt eine Grenze von 500.00 Euro (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG). Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, ist der maßgebende Gesamtumsatz nach den voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres zu bestimmen. Für diese Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (BFH-Urteil vom 11.11.2020, XI R 41/18). Was aber gilt, wenn die Prognose, also die Schätzung des Unternehmers, einen Umsatz von weit weniger als 600.000 Euro vorgesehen...
Aus dem Softwareeinsatz stellen sich immer wieder interessante Bilanzierungsfragen. Besondere Aufmerksamkeit genießen dabei zunehmend Fragen im Zusammenhang mit der Cloudnutzung. Fragen aus dem Einsatz von Software as a Service (SaaS) ist jüngst das IFRIC im Rahmen einer Agenda-Entscheidung nachgegangen. Dabei ging es um Kosten der Konfiguration bzw. Anpassung der in der Cloud betriebenen Software. Zu entscheiden war, ob der SaaS-Kunde einen immateriellen Vermögenswert für die Kosten zu erfassen hat (Frage 1) oder wie der Kunde die Kosten andernfalls zu berücksichtigen hat (Frage 2). Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005...
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