Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert, ist der Gewinn im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäftes zu versteuern. Fraglich ist, wie eventuell mitveräußertes Inventar der Immobilie (beispielsweise bei einer Ferienwohnung) zu behandeln ist. Da das Inventar nicht unter die zehnjährige Frist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG fällt, kommt allenfalls noch die Nr. 2 der Regelung in Betracht. Danach können andere Wirtschaftsgüter auch ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen, wenn sie innerhalb von einem Jahr wieder veräußert werden. Allerdings gibt es in diesem Bereich noch zwei lex-specialis Regeln. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt...
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In der Corona-Krise wird das Home-Office steuerlich gefördert. Das hat der Bundestag am 16.12.2020 mit der geänderten JStG 2020 beschlossen. Der Bundesrat muss am 18.12.2020 noch zustimmen. Hintergrund Im Zuge der Corona-Pandemie wird das Home-Office zunehmend ‚sexy‘. Egal ob Wohnzimmer oder am Küchentisch: Um Infektionsrisiken aus dem Weg zu gehen, wird Arbeit immer häufiger ins private Zuhause verlegt, der Digitalisierung sei Dank! Vor diesem Hintergrund war schon vor geraumer Zeit von Länderseite, insbesondere Bayern gefordert worden, das Arbeiten zu Hause steuerlich zu fördern – ich hatte berichtet. Bundestag beschließt Förderung des Home-Office Wer im Home-Office arbeitet, kann nach dem vom Bundestag am...
Aufgrund der Dringlichkeit und Wichtigkeit mache ich es heute kurz: Der Deutsche Steuerberaterverband hat soeben getwittert, dass laut BMF die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 beratener Steuerbürger nun doch verlängert wird – und zwar bis zum 31. August 2021. Das dürfte unzähligen Kolleginnen und Kollegen sehr entgegen kommen. Aber Achtung: Bei aller Freude über die Verlängerung der Abgabefrist sollte berücksichtigt werden, dass Nachzahlungen aufgrund der Steuererklärung 2019 ab dem 1. April 2021 mit 0,5 Prozent pro Monat verzinst werden. Bislang ist nicht ersichtlich, dass der Fiskus von seinem Zinswucher abrücken wird. Von daher sollten Betroffene überlegen, eine freiwillige Einkommensteuerzahlung zu...
Mit seinem Urteil vom 14.05.2020 (VI R 3/18) hat der BFH entschieden, dass solche Studierende, die bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, ihre Unterkunftskosten und den Verpflegungsmehraufwand bei einem Auslandssemester als vorab entstandene Werbungskosten abziehen können. Hierbei sind allerdings Besonderheiten zu beachten. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben oder die entsprechende Rechtsprechung. Diese Neuerungen zu analysieren und...
Zum Jahresende drei Anhängigkeiten, die auch noch weit über das Jahr hinaus Bedeutung für das Steuerrecht haben können. Einmal geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, dann um die Frage der Steuerklasse bei Schenkungen vom biologischen Vater und zuletzt um die Berechnung der Kfz-Kostendeckelung beim Einnahme-Überschuss-Rechner. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet...
Jens Spahn hat zu Beginn der Corona-Pandemie bekanntlich den Satz geprägt „Wir werden in ein paar Monaten einander wahrscheinlich viel verzeihen müssen“. Ob dieser Satz auch für das Steuerrecht gilt? Ich komme darauf, weil ich kürzlich wieder einmal einen Antrag nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO stellen durfte und bereits innerhalb weniger Tage und nahezu reflexartig die Antwort des Finanzamts erhalten habe, dass den Steuerpflichtigen ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der Tatsachen getroffen habe. Nun gut, der Sachverhalt betraf einen Vorgang des Jahres 2018 und es wird sich zeigen müssen, ob das Finanzamt bei seiner Haltung bleiben...
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