Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung der Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich, so der BFH in seiner Entscheidung vom 14.05.2020 – VI R 24/18. Der Gesetzgeber vergleicht Steuerpflichtige in einer Vollzeitausbildung mit Arbeitnehmern, die über eine erste Tätigkeitsstätte verfügen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht...
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Wer eine Immobilie für Zwecke der Einkünfteerzielung erwirbt und dementsprechend Absetzungen für Abnutzung geltend macht, hat ein Interesse daran, dass ein möglichst hoher Anteil des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude und ein möglichst niedriger Anteil auf den Grund und Boden entfällt. Am einfachsten ist es, wenn die Aufteilung bereits im notariellen Kaufvertrag vorgenommen wird. Das Finanzamt muss diese Werte im Allgemeinen übernehmen, „solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen“ (BFH-Urteil vom 10.10.2000, BStBl 2001 II S. 183; BFH-Urteil vom 29.5.2008, BFH/NV 2008 S. 1668). Falls diese Aufteilung nicht erfolgt ist oder angezweifelt wird, hat es sich etabliert, dass die Finanzämter auf eine...
Sie sind da: Die neuen DAX-Regeln. Diesen Sommer wurde deutlich, dass die e derzeitigen Regelungen für die Aufnahme in den DAX dringend reformiert werden müssen, denn diese führten zu folgendem fragwürdigem Vorgehen: Die Deutsche Lufthansa flog hochkant aus dem DAX, denn durch die Corona-Pandemie waren die Zahlen des DAX-Konzerns massiv eingebrochen. Wirecard blieb im DAX, obwohl der Zahlungsdienstleister zu dem Zeitpunkt bereits Insolvenz angemeldet hatte. Ein insolventer DAX-Konzern, bei dem es massive Vorwürfe wegen Bilanzmanipulationen, Geldwäsche und zahlreicher weiterer Vergehen gab verbleibt vorübergehend im DAX? Der Schreck dieser Tatsache war deutlich größer, als der Aufstieg des Lieferservices Delivery Hero in...
Auch erfolgreiche Unternehmer und Manager verdrängen – wie so viele – den Gedanken betreffend Tod und Alter. Dies auch in noch anhaltenden Corona-Pandemie-Zeiten. Dennoch ist keiner davor geschützt, aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit (dauerhaft oder vorübergehend) handlungs-oder geschäftsunfähig zu werden. Zahlreiche berühmte Fälle belegen dies (z.B. bei der Formel 1 mit Michael Schumacher). Unternehmen müssen aber stets handlungsfähig sein. Oftmals müssen Entscheidungen schnell und unbürokratisch in einer GmbH getroffen werden. Das geht nur, wenn alle Gesellschafter und (Gesellschafter-) Geschäftsführer erreichbar sind. Bei Ausfall auch nur eines Gesellschafters kann ein Unternehmen unter Umständen auf längere Zeit lahmgelegt sein. Es stellen...
Gastronomen gehören zu den wirtschaftlich am meisten Betroffenen der Corona-Pandemie. Doch zumindest mein Mitgefühl ist ihnen auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht sicher, vor allem, wenn sie Gutscheine ausstellen und einlösen dürfen oder müssen. Dazu folgender Fall: Eine Familie besucht im August 2021 ein Restaurant. Nach dem Essen legen die Familienmitglieder dem Gastwirt mehrere Gutscheine vor. Mutter: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.12.2019 zum Bezug von Speisen und Getränken in dem Restaurant. Vater: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.7.2020 zum Bezug von Speisen und Getränken in dem Restaurant. Sohn: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.7.2020, explizit nur zum Bezug...
Seit Monaten gibt es eine politische Hängepartie, ob die Aufsicht über die Finanzanlagen-Vermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll. Jetzt zeichnet sich deutlich ab: Daraus wird nichts, die Aufsicht bleibt wo sie ist – bei den IHKn! Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch...
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