Zum Jahreswechsel 2020/2021 hat uns der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 „beglückt“. In diesem Blog, aber natürlich auch in den verschiedenen Fachzeitschriften, sind viele der Neuerungen vorgestellt worden. Alle Änderungen in der Praxis zu „verarbeiten“, ist schon schwierig genug. Den erstmaligen Anwendungszeitpunkt der jeweiligen Änderung herauszufinden ist aber erst recht mühsam. Der Gesetzgeber hat es geschafft, in einem einzigen Gesetz die Anwendungszeitpunkte 1.1.2020, 1.1.2021, 1.7.2021, 1.1.2022 und „mit Verkündung des Gesetzes“ unterzubringen. Möglicherweise sind es noch mehr – ich weiß es nicht. Jedenfalls stelle ich fest, dass es mich derzeit bei der Feststellung des richtigen bzw. erstmaligen Anwendungszeitpunktes „zerreißt“. Und...
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Am 21.01.2021 hat die Finanzverwaltung ein BMF-Schreiben zur Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten veröffentlicht (IV A 3 – S 0229/20/10003 :011/sog. Mitteilungsverordnung). In ihm äußert sich das BMF zu den Regelungen, die ab dem 21.1.2021 bis zum 31.12.2024 anzuwenden sind. Hintergrund Gem. § 1 Abs. 1 MV sind Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet, bestimmte Mitteilungen an die Finanzbehörden ohne Ersuchen zu übersenden (sog. Kontrollmitteilungen). Eine Kontrollmitteilung dient der Sicherstellung einer vollständigen und ordnungsgemäßen steuerlichen Erfassung von Einnahmen. Mit ihrer Hilfe soll überprüft werden können, ob ein Steuerpflichtiger seine steuerlichen Verpflichtungen auch...
Aktuell hat das BMF mit Schreiben vom 14.01.2021 zu Anwendungsfragen hinsichtlich der neuen Steuerermäßigung für die energetische Sanierung in § 35c EStG Stellung genommen. Das BMF-Schreiben beantwortet viele Einzelfragen, die im vergangenen Jahr bereits in der Literatur aufgeworfen wurden. Lobenswert ist auch, dass die Verwaltungsanweisung viele Fallbeispiele enthält. In einige Passagen des BMF-Schreibens lohnt sich dennoch ein kritischer Blick: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – energetische Sanierung vor Einzug (Rz. 9 und 18) Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich...
Scholz hat letzte Woche seinen Sieben-Punkte-Plan zur Reform der Finanzaufsicht vorgestellt. Er wünscht sich eine Finanzaufsicht mit „mehr Biss“. Die vorgestellten Maßnahmen sind längst überfällig: Der Fall Wirecard hat diesen Mangel deutlich aufgezeigt. Bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 2.500 Mitarbeitern der Bafin sind lediglich fünf Wirtschaftsprüfer darunter. Die sieben Punkte von Scholz Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn...
Die Wirtschaftsministerkonferenz des Bundes und der Länder hat am 4.2.2021 einstimmig beschlossen, dass die Zusammenlegung der Nov-/Dez-Hilfe-Programme sowie ein Wahlrecht bezüglich der jeweilig anzuwendenden beihilferechtlichen Regelung erfolgen soll. Das hat das BMWi am 5.2.2021 mitgeteilt. Hintergrund Ich habe berichtet: Der erweiterte, am 28.1.2021 von der EU-Kommission gebilligte neue EU-Rahmen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_261) regelt folgendes: Künftig sind Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro (bislang: max. 800.000 Euro) und Fixkostenhilfen bis 10 Millionen Euro (bislang: max. 3 Millionen Euro) möglich. Diese Verbesserungen sollen an die Unternehmen weitergegebenen werden. Am 22.1.2021 hatte die Europäische Kommission die Vergabe der November- und Dezemberhilfe zudem auch auf Grundlage einer...
Jahrelang galt der Grundsatz, dass beim Kauf einer Eigentumswohnung das „miterworbene“ Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Maßgebend war unter anderem das BFH Urteil v. 09.10.1991 – II R 20/89. Im Jahre 2017 hat das FG Köln allerdings mit diesem Grundsatz gebrochen. Danach ist die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Teileigentum nicht um ein übernommenes Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage zu mindern (Urteil vom 17.10.2017, 5 K 2297/16). Der BFH hat dieses Urteil nun bestätigt (BFH-Urteil vom 16.9.2020, II R 49/17). Auf den ersten Blick verwundert es ein wenig, dass der BFH sein Urteil nicht mit „Abkehr von der...
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