Mit den jeweiligen „Corona-Soforthilfe-Programmen“ können bzw. konnten Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte Zuschüsse beantragen. Die Hilfen sind als Betriebseinnahmen zu versteuern. Offenbar gab es bei den Finanzämtern jedoch vermehrt Anfragen, ob die Zahlungen auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einer Information vom 27.5.2020 darauf hin, dass die Soforthilfen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Naturgemäß gilt die Anweisung nur für Bayern, aber es kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuschüsse bundesweit gelten (Bayerisches Landesamt für Steuern, Information vom 27.5.2020, Quelle: www.finanzamt.bayern.de/LfSt/). Im Einzelnen: Ein Beitrag von: Christian Herold...
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Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde ein temporärer Kündigungsausschluss bei rückständigen Mietzahlungen im Zeitraum bis 30.06.2020 verankert. Die Zielrichtung des Gesetzes, soziale Härten infolge der coronabedingten Sondersituation abzumildern, ist zu begrüßen. In der Folge wirft dieser Eingriff in das Verhältnis von Mieter und Vermieter aber einkommensteuerliche Sonderfragen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen...
Zwölf Jahre meines Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht. Ich weiß nicht, wie viele Male ich in dieser Zeit den Satz gehört habe „Den Steuerbescheid habe ich nicht erhalten.“ Wie durch ein Wunder sind Steuerbescheide mit Erstattungen eigentlich immer zugestellt worden, Bescheide an steuerliche Berater gleichermaßen; nur Schätzungsbescheide sind sehr häufig verloren gegangen. Doch aus Sicht des Finanzbeamten musste ich die Behauptung fast immer wohl oder übel hinnehmen und den Bescheid erneut zustellen – sieht man einmal von den Fällen ab, in denen Steuerpflichtige in einem Schriftstück ihrerseits Bezug auf einen Bescheid genommen haben, den sie doch niemals erhalten...
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes (s. NWB News v. 04.06.2020) hat der Koalitionsausschuss am 3.6.2020 auch ein Programm für Überbrückungshilfen beschlossen. Was ist davon zu halten und worauf sollte bei der weiteren Umsetzung geachtet werden? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 auf die Eckpunkte eines „Corona-Konjunkturpakets“ geeinigt. Unter anderem wird vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Ist das wirklich sinnvoll? Hintergrund Mit dem Gesetzespaket vom 27.03.2020, insbesondere dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (vom 27.03.2020, BGBl I S. 576), hat der Bund ein erstes Konjunkturprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Das mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro im Jahr 2020 verbundene Maßnahmenpaket umfasste neben Krediten und anderen Finanzierungshilfen insbesondere einen Soforthilfe-Zuschuss des Bundes, der mit bis...
Unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturstärkung, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Krisenbewältigung, mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro vorgelegt. Das bereits erwartete Maßnahmenpaket beinhaltet im steuerlichen Bereich einige „alte Bekannte“, wie bspw. die degressive Abschreibung, Änderungen bei Umsatzsteuer und Verlustvorträge. Außerdem sind überraschende – aber sehr sinnvolle Vorschläge, wie bspw. das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer und die Bildung einer „Corona-Rücklage“, aufgenommen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller Steuerberater und Professor für Rechnungswesen und Steuerlehre an der SRH Fernhochschule – The Mobile University Schwerpunkte: Bilanzsteuerrecht,...
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