In einem aktuellen Urteil hat sich der BFH zur Frage positioniert, für wie viele Arbeitstage die Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist, wenn der Arbeitnehmer die Hin- und Rückfahrt zur bzw. von der ersten Tätigkeitsstätte an zwei unterschiedlichen Arbeitstag durchführt. Diese Streitfrage hat ihre Bedeutung erst im Schlepptau der sog. Reisekostenreform 2014 erhalten. Erst durch die gesetzliche Normierung der ersten Tätigkeitsstätte, die bereits durch die arbeitsrechtliche Zuordnung des Arbeitgebers zu einem Betriebsteil begründet wird, entsteht die Frage nach der Höhe der Entfernungspauschale. Dabei ist der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betriebsteil unbeachtlich. Dienstantritt oder Fahrzeugübernahme vor Ort sind ausreichend. Zuvor...
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In jüngster Zeit mehren sich die Fälle vor den Finanzgerichten, in denen es um die Frage geht, ob Zahlungen aus öffentlichen Kassen, die im weitesten Sinne mit der Jugendförderung zusammenhängen, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind. Die Krux liegt darin, dass die Steuerpflichtigen die Wörter „Bezüge aus öffentlichen Mitteln“ als entscheidend ansehen, während die Finanzämter – und auch die Finanzgerichte – eher das Wort „Beihilfe“ für entscheidend halten. Anders ausgedrückt: Zahlungen, die über reine Beihilfen hinausgehen, sollen steuerpflichtig und allenfalls nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt sein. Zudem werden die weiteren Tatbestandsmerkmal im Sinne einer Ausschließlichkeit gewertet....
Zuweilen können volljährige Kinder eine Ausbildung wegen einer Erkrankung gar nicht erst beginnen oder sich um eine Ausbildungsstelle bemühen. Besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Kindergeld? Nach Ansicht der Finanzgerichte Düsseldorf und Hamburg ist die Antwort klar: Ja, der Anspruch besteht. Und vor allem darf die Familienkasse keine zu hohen Anforderungen an den Nachweis der Ausbildungswilligkeit des Kindes stellen; die DA-Kindergeld ist für die Gerichte nicht bindend. Allerdings wird sich alsbald der BFH der Sache annehmen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier?...
Im Rahmen des Konjunkturpaketes werden auch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter angestrebt. Diese Idee zur Förderung der Digitalisierung in der Wirtschaft ist nicht neu und tauchte bereits in einem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion im Bundestag im Jahr 2018 und in einem Eckpunktepapier des BMWi zum sog. Bürokratieentlastungsgesetz III im Jahr 2019 auf. Danach sollten für „digitale Innovationsgüter“ kürzere Abschreibungsdauern gelten. Die FDP-Fraktion forderte eine maximale Nutzungsdauer von drei Jahren – insbesondere für Software. Letztendlich wurden eigene Regelungen für digitale Wirtschaftsgüter im Bürokratieentlastungsgesetz III nicht umgesetzt. Da das Thema nunmehr wieder Fahrt aufnimmt, lohnt sich die Überlegung, welche Wirtschaftsgüter als „digital“ bezeichnet...
Gerade bei nahestehenden Kapitalgesellschaften ist die fremdübliche Bemessung einer untereinander gezahlten Miete von enormer Bedeutung, da ansonsten eine VGA droht. So auch im Sachverhalt einer Entscheidung des FG Münster vom 13.2.2019 (Az: 13 K 1335/16 K,G,F). Im Urteilssachverhalt vermietete eine GmbH ein Industriegrundstück an ihre Schwester GmbH. Die Miete orientierte sich am Umsatz der Mieterin. Darin sah die Finanzverwaltung eine VGA. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater...
Noch immer arbeiten viele Steuerpflichtige bedingt durch Corona im Homeoffice. Zwar kennt der Steuergesetzgeber den Begriff „Homeoffice“ nicht, wohl aber den Begriff des „häuslichen Arbeitszimmers“. Die Abzugsbeschränkungen für das „häusliche Arbeitszimmer“ sind unterdessen eng gefasst und die finanzgerichtliche Auslegung kleinteilig. Zu kleinteilig für die Corona-Krise. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller Steuerberater und Professor für Rechnungswesen und Steuerlehre an der SRH Fernhochschule – The Mobile University Schwerpunkte: Bilanzsteuerrecht, Rechnungslegung, Besteuerung und Steuerpolitik Autor von verschiedenen Aufsätzen, Kommentar- und Buchbeiträgen Mehr unter: https://www.mobile-university.de/ Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Besteuerung sind einem ständigem Wandel unterworfen. Sich ändernde ökonomische Rahmenbedingen, neue...
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