Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber das sog. Zusätzlichkeitserfordernis im EStG kodifiziert und damit gesetzlich verankert, wann Leistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Mit seiner Definition nimmt der Gesetzgeber der neueren Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2019 (VI R 21/17 und VI R 40/17), in welcher dieser seine Rechtsauffassung geändert hatte, den Wind aus den Segeln. Während in Teil I des Blog-Beitrags ausführlich auf die neuen Tatbestandsmerkmale eingegangen wurde, sollen nachfolgend die Konsequenzen für die Praxis dargestellt werden. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei...
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Das Niedersächsische FG hatte im Jahre 2018 entschieden, dass einem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Nutzung eines Fitnessstudios auch dann monatlich zufließt, wenn der Arbeitgeber seinerseits einen Jahresvertrag abgeschlossen hat. Folglich bleibt der Vorteil aus der vergünstigten Nutzung der Einrichtungen steuerfrei, wenn der Wert 44 Euro nicht übersteigt (Urteil vom 13.3.2018, 14 K 204/16). Nun hat der BFH die hiergegen gerichtete Revision des Finanzamts zurückgewiesen (BFH-Urteil vom 7.7.2020, VI R 14/18). Es ging um folgenden Sachverhalt: Ein Arbeitgeber schloss mit einem Anbieter von mehreren Fitnessstudios einen Rahmenvertrag. Den Beschäftigten wurde danach die Möglichkeit geboten, die Einrichtungen des Studiobetreibers...
Am 31.12.2020 endete die befristete (allgemeine) Mehrwertsteuersenkung. Seit 1.1.2021 gelten wieder die alten Mehrsteuersätze, nur in der Gastronomie gelten noch bis 30.6.2021 Sonderreglungen. Eine Bewertung. Hintergrund Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BGBl 2020 I S. 1512) erfolgte die befristete Einführung (01.07.2020 bis 31.12.2020) der Senkung des Regel-Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 % und des halbierten Steuersatzes von 7 auf 5 %. Bereits zuvor war die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz (v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) ab dem 1.7.2020 befristet bis 30.6.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt worden....
Banken werden mit erhöhten Kreditausfällen rechnen müssen. Dies erfordert einige Herausforderungen, denn IFRS 7 und IFRS 9 haben in den letzten Jahren keineswegs an Komplexität verloren, ganz im Gegenteil sogar. Diese beiden Standards sind für ihre Komplexität in der Anwendung bekannt. Kein Wunder also, das diese Thematik für 2021 einer der Prüfungsschwerpunkte darstellt. Daher werden nicht nur Banken sich mit den Herausforderungen der Bewertung von Finanzinstrumenten beschäftigen müssen. Risiken aus Finanzinstrumenten Bei der Angabe zu den Risiken aus Finanzinstrumenten sollte der Fokus bei der Abschlusserstellung unter anderem auf den Liquiditätsrisiken liegen, z.B. aufgrund neuer Schulden, der Restrukturierung bestehender Schulden oder...
Im Jahr 2017 blickte das FG Berlin-Brandenburg hinter die Kulissen eines Filmherstellers und urteilte, dass es sich bei den diversen Mieten für Drehorte, Kameratechnik, Requisiten etc. um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen handelt. Bringt nun das BFH-Urteil (III R 24/18) die Erleichterung? Der Streitfall Die Klägerin ist eine Filmproduktions-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von Kino- und TV-Filmen ist. Bei Filmwerken handelt es sich um individuelle Einzelstücke, deren Herstellungskosten unterschiedlich finanziert werden. Bei Auftragsproduktionen (z. B. bei TV-Filmen) liegt regelmäßig ein Werkvertrag vor, nachdem die Herstellungskosten in der Regel in voller Höhe von dem auftraggebenden Sender bezahlt werden. Die Filmwerke sind in diesem Fall Umlaufvermögen...
Eine gute Nachricht für Steuerpflichtige zum Jahresauftakt: Als Reaktion auf die Folgen der Corona-Krise hat das BMF jetzt die Regelungen für Steuererleichterungen vom März 2020 bis in das Jahr 2021 verlängert. Hintergrund Das BMF hat bereits im März 2020 eine Reihe von Verfahrensregelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen (BMF-Schreiben v. 19.3.2020 – IV A 3 – S 0336/19/10007: 002), unter anderem die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden, Steuervorauszahlungen anzupassen oder die Vollstreckung fälliger Steueraufforderungen aufzuschieben. BMF-Schreiben vom 23.12.2020 ergänzt bisherige Erleichterungen Das jetzt vom BMF am 23.12.2020 veröffentlichte Schreiben ergänzt das...
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