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30. Oktober 2020

Ab 2.11.2020 soll nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ein Teil-Lockdown in Deutschland erfolgen, vorerst bis Ende November 2020. Sind die Beschränkungen für die Wirtschaft verhältnismäßig? Hintergrund Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vereinbart haben, ist die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus mit exponentieller Dynamik in nahezu allen Regionen Deutschlands dramatisch angestiegen. Dies hat dazu geführt, dass eine umfassende Kontakt-Nachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann mit der Folge, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Um zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, haben Bund und Länder in seltener Einmütigkeit am 28.10.2020 deshalb ein umfassendes Paket für...

30. Oktober 2020

Im Steuerrecht gilt der allgemeine Grundsatz, dass es nicht auf die Bezeichnung von bestimmten Leistungen oder Tatbeständen ankommt, sondern vielmehr auf deren wirtschaftlichen Gehalt. Gemeinhin wird dies auch als wirtschaftliche Betrachtungsweise benannt und findet ihre Verankerung in der Abgabenordnung, etwa in § 39 AO. Doch wie es fast immer ist: Fällt dieser Grundsatz einmal zulasten der Finanzverwaltung aus, kann sie äußerst hartnäckig sein und pocht auf die wörtliche Auslegung von Vereinbarungen. So auch geschehen in einem Fall, den der BFH kürzlich entschieden hat. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...

29. Oktober 2020

Zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes-JStG 2020 hat der Bundesrat vorgeschlagen, Aufwendungen für das Home-Office steuerlich anzuerkennen (BT-Drs. 19/22850/BR-Drs. 19/23551). Dieser Vorschlag wurde am 26.10.2020 von Sachverständigen in der Expertenanhörung begrüßt. Kommt jetzt der Steuervorteil beim Home-Office? Hintergrund Ich hatte bereits berichtet: Vor dem Hintergrund coronabedingter Kontaktbeschränkungen gehen immer mehr Arbeitgeber zu flexiblen Arbeitsmodellen über und entsenden Teile Ihrer Belegschaft ins Home-Office, wo sich dies nach Art und Umfang der Tätigkeit umsetzen lässt und die technischen Voraussetzungen bestehen. Dieser Trend entspricht auch den Interessen vieler Arbeitnehmer, die im Home-Office ebenso produktiv sein können und überdies Beruf und Familie besser vereinbaren können, wenn...

29. Oktober 2020

Bereits seit dem 01.01.2019 können Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung anderer Unternehmer, die auf dem bereitgestellten Markplatz rechtlich begründet worden ist, nach § 25e Abs. 1 UStG in Haftung genommen werden. Diese Regelungen sollen nunmehr mit dem Jahressteuergesetz 2020 einer deutlichen Verschärfung unterzogen werden. Was bedeutet das für die Betreiber? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei...

29. Oktober 2020

Zinserträge, auch aus Privatdarlehen, unterliegen grundsätzlich nur dem (Abgeltung-)Steuersatz von 25 %. § 32d Abs. 2 EStG enthält von diesem Grundsatz jedoch gewichtige Ausnahmen, und zwar insbesondere wenn Gläubiger und Schuldner „einander nahestehende Personen“ sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG) oder wenn die Darlehenszinsen von einer Kapitelgesellschaft geleistet werden, an der der Darlehensgeber zu mindestens 10 % beteiligt ist (§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG). Auf weitere Ausnahmefälle und die Details soll hier nicht weiter eingegangen werden. Vielmehr soll der Fokus auf eine positive Entscheidung des BFH vom 16.6.2020 gelegt werden. So hat dieser entschieden, dass die...

28. Oktober 2020

Verlängerung des Förderzeitraums Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 ist vorgesehen, dass der bisher bis zum 31.12.2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert wird. Hierdurch soll coronabedingten Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Unterzeichnung des Kaufvertrags Rechnung getragen werden. Die Anspruchsberechtigung für das Baukindergeld soll in diesen Fällen nicht aufgrund weniger Wochen unverschuldeter Fristversäumnis entfallen. Abweichender Einkommensnachweis infolge Verlängerung Auch wenn die Verlängerung des Förderzeitraums mit drei Monaten zunächst nicht üppig erscheint, kann diese im Einzelfall doch große Bedeutung entfalten. Und gegebenenfalls dazu führen, dass bisher wegen des zu hohen Haushaltseinkommens...

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