Adidas profiliert sich jetzt auch im Rudersport – nach der Ankündigung, einfach so keine Miete mehr zahlen zu wollen, rudert der Konzern olympiareif zurück. Zurecht. Das „Covid-19“ Gesetz schützt Mieter vor Kündigungen bei nachweislich „Corona-bedingten“ Rückständen, die für die Mieten von April, Mai und Juni 2020 eintreten. Mehr nicht. Es gibt dem Mieter keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Vor allem lässt es die Zahlungspflicht des Mieters unberührt. Es regelt weder eine Stundung noch gar einen Erlass der Miete. Und das ist derzeit auch in Ordnung so. Die schlichte Einstellung der Mietzahlung ohne konkreten Grund würde m.E. jedenfalls bei Gewerberaummietern eine vorsätzliche Vertragsverletzung...
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In Zeiten der Corona-Krise bekommen steuerliche Randfragen plötzlich enorme Bedeutung. So lässt ein aktueller Vorlagebeschluss des FG Hamburg an den EuGH aufhorchen. Kurz gesagt geht es um die Frage, wann ein Mieter die Umsatzsteuer auf gestundete Mietzahlungen als Vorsteuer abziehen darf – bereits unmittelbar nach Ausführung der (monatlichen) Mietleistung oder erst nach tatsächlicher Zahlung der gestundeten Miete (FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 10.12.2019, 1 K 337/17, Az. des EuGH C-9/20)? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
Was wir aus der derzeitigen Krise lernen sollten Absagen und verschieben oder alternativ online oder virtuell? Unternehmen stehen derzeit vor der Qual der Wahl. Bei meiner Tätigkeit als Hauptversammlungssprecherin für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. habe ich diese Woche mit einigen Investor Relations-Abteilungen gesprochen. Was auffällt: Viele warten mit einer Entscheidung noch einige Tage ab, andere haben ihre Hauptversammlung bereits auf den Herbst verschoben oder planen die erstmalige Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des...
Die gute Tat kann teuer werden: Wer angesichts von Versorgungsengpässen Gesichtsmasken produziert und in den Verkehr bringt, sollte auf den Bezeichnungsschutz achten. Andernfalls droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Hintergrund Die Corona-Pandemie hat eine gewaltige Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Infizierten-Zahlen schnellen exponentiell in die Höhe. Immer öfter stößt vor diesem Hintergrund das deutsche Gesundheitswesen an seine Grenzen, nicht nur bei der Bettenkapazität in Kliniken für die Intensivmedizin, sondern auch bei der Versorgung mit dringend notwendigen medizinischen Ausrüstungen wie z.B. Beatmungsgeräten. Inzwischen gewinnt auch der Schutz des Personals immer mehr an Bedeutung, dass mit ärztlicher Betreuung oder Pflege befasst ist. Ein wirksamer Schutz durch Gesichts-...
Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt. Dabei hat sie die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte...
Am 23.3.2020 ist das neue KfW-Sonderprogramm 2020, das Unternehmen zur Verfügung steht, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, an den Start gegangen. Konkret heißt dies, dass Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Für kleine und mittlere Unternehmen können Betriebsmittel mit 90 Prozent Haftungsfreistellung finanziert werden. Für größere Unternehmen gibt es eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Wie Professor Jahn hier im NWB Experten-Blog bereits berichtet hat, ist im Gespräch, dass Kredite für Firmen mit zehn bis 250 Beschäftigten mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Das hilft aber den etwas größeren Unternehmern, also den klassischen...
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