Eine Anmerkung zum Urteil des LG Berlin v. 18.12.2019 – 65 S 101/19. Gerade in Berlin sind Kurzzeitvermieter „von Senats wegen“ unbeliebt. Weiteres Ungemach könnte jetzt durch ein Urteil des LG Berlin drohen. Kommt ein Londoner nach Berlin… …weil er seine Promotion schreiben will. Er mietet hierfür eine Wohnung für sieben Monate und zahlt die gesamte Miete voraus. Der Lärm einer Großbaustelle in unmittelbarer Nähe macht ihm das wissenschaftliche Arbeiten aber unmöglich. Er kündigt fristlos und fristgemäß und gibt die Wohnung nach zwei Monaten zurück. Er verlangt die Erstattung der fünf weiteren im Voraus gezahlten Mieten. Die Entscheidung des Gerichts:...
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Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs beim neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden, so das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.11.2019 (II R 34/16). Der Streitfall Der Kläger war zu jeweils 50 Prozent erblichen Zwecken. Sie ist ebenfalls Eigentümerin einer Reihe von Grundstücken. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2006 übertrug der Kläger unentgeltlich einen Teilkommanditanteil im Umfang von 4 Prozent seiner Kommanditeinlage an seinen Sohn und übernahm die anfallende Schenkungsteuer. Mit der Übertragung wurde ein lebenslängliches Nießbrauchrecht für den Kläger vereinbart. Ihm...
Die KfW-Schnellkredite zur Schließung der Mittelstandsförderlücke in der Corona-Unterstützung können seit dem 15.4.2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Eine gute Nachricht! Hintergrund Ich hatte berichtet: Am 6.4.2020 haben BMWi und BMF auf dem Pressewege den KfW-Schnellkredit angekündigt. Die Notifizierung des Programms durch die EU-Kommission erfolgte am 11.4.2020. In den letzten Tagen haben KfW, Bundesministerien und Wirtschaftsverbände fieberhaft an letzten Details gefeilt, damit der KfW-Schnellkredit jetzt von mittelständischen Unternehmen schnell in Anspruch genommen werden kann. Der KfW-Schnellkredit ergänzt die Corona-Sofortzuschüsse auf Bundes- und Länderebene, Kreditprogramme über die Bürgschaftsbanken, die Eigenkapitalhilfen im Mittelstand über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und die Warenkreditversicherung. Das Gesamtpaket...
Eine Wohnungsvermietung ist umsatzsteuerfrei und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die selbstständige Vermietung eines Stellplatzes ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und berechtigt zum Vorsteuerabzug. Etwas anderes gilt dann, wenn die Vermietung des Stellplatzes eine unselbstständige Nebenleistung zur Wohnraumvermietung ist. Mit Urteil vom 27.6.2019 (Az: 3 K 246/19) hat das Thüringer FG geurteilt: Die Auffassung, dass es sich bei der Vermietung von Stellplätzen stets um eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung als Hauptleistung handele, wenn Wohnung bzw. Stellplatz von ein und demselben Vermieter an jeweils ein und denselben Mieter vermietet werden, findet keine hinreichende Grundlage in der EuGH-Rechtsprechung. Gesonderte Verträge und somit eine...
Immer wenn Verträge mit nahen Angehörigen abgeschlossen werden, sind diese nur anzuerkennen, wenn eine überwiegende private Veranlassung nicht gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Entscheidung des FG München vom 17.5.2019 (Az: 6 K 756/18) zu sehen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt...
Corona-Pandemie als Anlass für die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills? Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt die Welt vor bislang nicht bekannte Herausforderungen. Derzeit ist nicht absehbar, wann es wieder zu einer Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens kommt und der derzeitige Shutdown der Wirtschaft beendet wird. Die Wirtschaftsweisen haben ein Sondergutachten veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen der Ausbreitung der Pandemie auf die wirtschaftliche Lage in Deutschland anhand verschiedener Szenarien darstellen. Nach der Auffassung der Wirtschaftsweisen ist eine schwere Rezession unvermeidlich. Wie schlimm es tatsächlich werden wird, ist derzeit aufgrund der bestehenden Unsicherheiten unklar. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an...
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