Auch wer einen Altbau erwirbt, den er zu Wohnzwecken vermieten möchte, darf üblicherweise nur 2 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes als AfA geltend machen. Der Gesetzgeber unterstellt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Bei Wohngebäuden, die bereits vor 1925 fertiggestellt worden sind, werden 40 Jahre und ein AfA-Satz von 2,5 Prozent zugrunde gelegt. In bestimmten Fällen dürfen zwar eine geringere tatsächliche Nutzungsdauer und damit ein höherer AfA-Satz beantragt werden. Doch die Voraussetzungen sind streng und den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer muss der Hausbesitzer führen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...
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Mit Urteil vom 17.05.2017 – V R 52/15 hat der BFH entschieden, dass eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig ist. Nach Auffassung des Gerichts scheitert die Gemeinnützigkeit an der Förderung der Allgemeinheit. Denn die Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft muss nach § 52 AO darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Für den Ausschluss von Frauen konnten jedoch keine zwingenden sachlichen Gründe angeführt werden. Im Nachgang zu dem Urteil kam die Frage auf, inwieweit Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre um ihre Gemeinnützigkeit fürchten müssen. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter...
Die Zweitwohnungssteuer ist für viele Steuerbürger ein Ärgernis. Zwar ist mit ihr oftmals eine gewisse Lenkungsfunktion der Gemeinden verbunden, die verhindern wollen, dass zu viele Zweitwohnungen als reine Feriendomizile genutzt werden. Tatsächlich ist sie aber eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich zahlreiche Inhaber von Zweitwohnungen gegen die Zweitwohnungssteuer zur Wehr setzen. Dabei haben sie durchaus Erfolg. Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in den bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen verfassungswidrig ist. Aber: Die gemeindlichen Satzungen bleiben bis zum 31.3.2020 übergangsweise anwendbar. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
In einem früheren Blog „Die Wesentlichkeit in IFRS-Abschlüssen“ hatte ich mich mit der Beurteilung der Wesentlichkeit bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen befasst. Das Thema Wesentlichkeit spielt aber nicht nur bei der Abschlusserstellung eine große Rolle. Auch für den Abschlussprüfer ist es von zentraler Bedeutung, denn als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten, ob die Berichterstattung frei von wesentlichen Fehlern ist. Wie kommt der Abschlussprüfer zu einer Wesentlichkeitsgrenze? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich...
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten nur bei eigengenutzten Objekten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Dabei sind zwei Alternativen zu unterscheiden: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt...
Entgelte, die ein Reiseveranstalter an Hoteliers für die Überlassung von Hotelzimmern bezahlt, unterliegen nicht der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25. 07. 2019 – III R 22/16 zu § 8 Nr. 1 Buchst. d und e des Gewerbesteuergesetzes entschieden. Demnach werden bei der Gewerbesteuer dem nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrechts ermittelten Gewinn Miet- und Pachtzinsen, die zuvor gewinnmindernd berücksichtigt wurden, teilweise wieder hinzugerechnet, wenn die Wirtschaftsgüter dem Anlagevermögen des Betriebs des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie...
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