Im Rahmen der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs sind fehlerhafte Bilanzansätze aus der Vergangenheit in späteren Veranlagungszeiträumen zu berichtigen. Ist es hiernach aber auch möglich, im Vorjahr nicht geltend gemachte (Sonder-)Betriebsausgaben erfolgswirksam nachzuholen? Nein, so das Urteil des BFH vom 17.6.2019 (IV R 19/16). Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft...
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Schaut man sich die ein oder andere Bilanz an, stellt sich die Frage: Was macht den Wert eines Unternehmens heutzutage aus? Das Know-how der Mitarbeiter und vorhandenes Wissen im Unternehmen tauchen jedenfalls nicht auf. Es ist eher umgekehrt: Weiterbildungen der Mitarbeiter und deren Gehälter tauchen negativ in den Zahlen auf und verringern den Gewinn. Der dadurch entstehende Wertzuwachs bleibt ein unbekanntes Wesen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de...
Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistung eines Berufspokerspielers hatte der BFH mit Urteil vom 30.8.2017 (Az: XI R 37/14) Stellung genommen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Mit einer Bundesratsinitiative will das Land Berlin durchsetzen, dass künftig die Grundsteuer in Deutschland nicht mehr auf Mieter umgelegt werden kann. Die Grundsteuerbelastung träfe dann nur noch die Grundstücks- und Immobilieneigentümer, also die Vermieter. Was ist davon zu halten? Rechtlicher Hintergrund Nach § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien eines Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt, also solche Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück laufend entstehen. Einzelheiten der umlagefähigen Betriebskosten regelt die Betriebskostenverordnung (vom 25.11.2003, BGBl 2003 I S. 2346), zu denen nach § 2 Nr. 1 BetrKV auch die Grundsteuer...
Am 11.9.2019 haben im Anhörungsverfahren des BT-Finanzausschusses zur Umsetzung der Grundsteuerreform die Experten eine Änderung des GG ausdrücklich befürwortet. Damit ist der Weg frei für eine bürokratiearme Umsetzung der Grundsteuerreform, jedenfalls auf Länderebene. Nach Ansicht der Bundesregierung kann das Reformziel, die Grundsteuer bis zum 31.12.2019 neu zu regeln, nun eingehalten werden. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem...
Wer als so genannter Wiederverkäufer tätig ist, kann seine Umsatzbesteuerung auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis beschränken. Viele Wiederverkäufer haben in der Vergangenheit die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG in Anspruch genommen, das heißt, sie mussten für ihre „Marge“ keine Umsatzsteuer zahlen. Doch aufgrund einer Änderung der Verwaltungsauffassung zum 1.1.2010 galten plötzlich viele Wiederverkäufer nicht mehr als „klein“ und mussten seitdem Umsatzsteuer abführen. Ein Verfahren vor dem EuGH ließ die betroffenen Unternehmer kurzzeitig hoffen, dass für die 17.500 Euro-Grenze auf die Differenzbeträge und nicht auf die ausgeführten Umsätze abzustellen sei, da der BFH in einem Vorlagebeschluss dazu tendierte. Jedoch...
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