Fahrtenbücher sind ein gefundenes Fressen für jeden Betriebsprüfer. Wer notiert schon jede Tankfahrt? Und wer erfasst wirklich jede Fahrt zeitnah? Und so freuen sich die Prüfer zumeist über relativ leichte Mehrergebnisse. Dabei sind die Regelungen für die Führung eines Fahrtenbuchs eigentlich seit Jahren – wenn nicht gar seit Jahrzehnten – unverändert. Wer also ein Fahrtenbuch führt, sollte es sorgfältig tun. Dies beweist auch ein aktuelles Urteil des FG Münster vom 11.10.2019 (13 K 172/17 E). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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Gute Nachrichten zum Jahresauftakt. Noch nie hat der Bund einen derart hohen Haushaltsüberschuss erzielt. Doch wohin mit dem Plus von 13,5 Mrd. Euro? Ich meine: Ein guter Teil der Mehreinnahmen muss jetzt an den Steuerbürger zurückfließen. Hintergrund Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts beschränkt. Die Staatsschuldenquote in Deutschland geht seit dem Höchststand von 82,5 Prozent im Jahr 2010 wieder tendenziell zurück; damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland das EU-Konvergenzkriterium erfüllt, dass die Schuldenquote auf 0,60 Prozent...
Grundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Kürzlich hat das LSG Niedersachsen-Bremen zugunsten der Mütter entschieden, dass monatliche Umsatzbeteiligungen, die diese neben ihrem Angestelltengehalt erhalten, zu einem höheren Anspruch auf Elterngeld führen (Urteil vom 6.11.2019, L 2 EG 7/19). Der Sachverhalt: Geklagt hatte eine angestellte Zahnärztin. Von ihrem Arbeitgeber erhielt sie eine Grundvergütung von 3.500 EUR pro Monat und Umsatzbeteiligungen, die zwischen rund 140 EUR und 2.300 EUR pro Monat schwankten. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte sie Elterngeld bei der Stadtgemeinde Bremen. Bei der Berechnung...
Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, so das Urteil des BVerfG. Die Rechtslage Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht,...
Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden (§ 174 Abs. 4 AO). Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg...
Es bleibt dabei: Nach dem Machtwort des BVerfG sind Erstausbildungskosten (etwa für ein Erststudium) weiterhin nur beschränkt als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Ob gerecht oder ungerecht – ändern kann das nur der Gesetzgeber selbst. Hintergrund Studiengebühren, Studentenbude, Lebensunterhalt: Studieren ist teuer, auch wenn dies mit der Absicht geschieht, später im Berufsleben ein höheres Einkommen zu erzielen. Allerdings: § 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 7.12.2011 (BGBl 2011 I S. 2592) nimmt Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, generell von dem Begriff der Werbungskosten aus. Die Vorschrift...
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