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16. Oktober 2019

Mit rund 700.000 Veranstaltungen und rund neun Millionen Teilnahmen pro Jahr sind die Volkshochschulen (VHS) der bundesweit größte Anbieter allgemeiner Weiterbildung. Nun befürchten sie eine stärkere steuerliche Belastung der allgemeinen Weiterbildung in erheblichem Ausmaße. Die geplante Neufassung des UStG werten sie als schweren Schlag gegen alle bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu...

16. Oktober 2019

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli) stand am 11.10.2019 zwar auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ein Beschluss zu dem Gesetzentwurf kam allerdings nicht zustande: Die Ausschussempfehlungen erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit. Auch das positive Votum, wonach der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen gehabt hätte, erreichte nicht die erforderlichen 35 Stimmen. Traurig! Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und...

15. Oktober 2019

Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für dessen Privatnutzung zur Verfügung, ist diese zu versteuern, und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Pkw tatsächlich privat nutzt. Der Vorteil ist nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung zu versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Die Versteuerung scheidet zwar dann aus, wenn das Kfz nachweislich nicht zu Privatzwecken genutzt werden darf (BMF-Schreiben vom 4.4.2018, BStBl 2018 I S.592 Tz. 2.8). Eventuelle Vereinbarungen in einem arbeitsrechtlichen Vergleich verhindern die Versteuerung aber nicht (FG Hamburg, Urteil vom 26.2.2019, 2 K 273/17). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf....

15. Oktober 2019

Mit Urteil vom 12.6.2016 wurde unter dem Aktenzeichen 7 K 57/18 E durch das Finanzgericht Münster eine sehr interessante Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall ging es um einen Steuerpflichtigen der in Berlin arbeitete, jedoch nach wie vor seinen Lebensmittelpunkt unstrittig in Nordrhein-Westfalen hatte. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...

14. Oktober 2019

Kürzlich habe ich einen Blog-Beitrag mit der Überschrift „Wann wird für ein Kind im Praxisjahr Kindergeld gewährt?“ veröffentlicht. Darin bin ich auf das aktuelle BFH-Urteil vom 10.4.2019 eingegangen, mit dem die obersten Finanzrichter eine – positive – Entscheidung des FG Nürnberg zurückgewiesen haben. Der BFH konnte in der Sache zwar nicht abschließend entscheiden. Allerdings hat er die Kriterien für eine weitere Prüfung festgelegt. Für die Gewährung von Kindergeld während eines Praxisjahres kommt es danach darauf an, dass die Ausbildungsmaßnahmen im Vordergrund stehen und nicht der reine Erwerbscharakter. Für einen im Vordergrund stehenden Ausbildungscharakter sprechen u.a. das Vorhandensein eines Ausbildungsplanes, die...

14. Oktober 2019

Knapp 90% der deutschen Haushalte mit einer Reinigungskraft lassen einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zufolge ihre Wohnung schwarz putzen. Dies sind 4,9 Millionen Haushalte. Eine sprübare Veränderung ist nicht in Sicht. Zweck der Steuerermäßigung Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wurde eingeführt, um einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Privathauhalt zu schaffen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Erreichen dieser Ziele hat der Bundesrechnungshof bereits mehrfach infrage gestellt. Die Studie des IW Köln kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Schwarzarbeit durch die steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die vereinfachte Anmeldung über die Minijobzentrale zwar...

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