Mitte 2018 hatte der BFH im Nachgang zur EuGH-Rechtsprechung geurteilt, dass eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, auch eine reine „Briefkastenadresse“ des leistenden Unternehmers enthalten kann. Er muss unter dieser Adresse nicht seine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten. Nun hat der BFH weiter entschieden, dass für die Prüfung des Rechnungsmerkmals „vollständige Anschrift“ der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung maßgeblich ist (BFH-Urteil vom 5.12.2018 – XI R 22/14). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über...
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Insolvenz des Zwischenbuchhändlers KNV Die Insolvenz des Zwischenbuchhändlers KNV mit Sitz in Stuttgart lässt die Branche aufhorchen. KNV ist der wichtigste Buchlogistiker im deutschsprachigen Raum. Zumindest nach derzeitigem Stand. Das Unternehmen liefert flächendeckt und über Nacht Bücher. Buchhändler fürchten nun Lieferengpässe. Hohe Verluste in den Jahren 2014 – 2016 Gilt die Regel „too big to fail” in Zeiten der Digitalisierung, in denen sich immer mehr Unternehmen vor disruptiven Geschäftsmodellen fürchten, nicht mehr? Blicken wir in die Jahresabschlüsse des schwäbischen Unternehmens. Diese offenbaren: Selbst der wichtigste Buchlogistiker verbrennt Geld. Und das schon eine ganze Weile. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker...
Wird ein Erwerbsvorgangs rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt bzw. die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer stattfindet. So geregelt in § 16 Abs. 1 Nr. 1GrEStG. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den...
Arbeitgeber müssen Beschäftigte auf nicht genommenen Urlaub hinweisen – sagt das BAG Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten „klar und rechtzeitig“ auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) letzte Woche Dienstag in Erfurt entschieden und damit EU-Recht auch im Inland für verbindlich erklärt (BAG v. 19.2.19 – 9 AZR 541/15). Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der...
In den letzten Wochen ist es um das Thema „Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen“ still geworden. Manche hatten schon gehofft, es bliebe bei der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen. Doch weit gefehlt. Es liegt nun ein erster Referentenentwurf mit Stand 30.1.2019 vor, der jedoch – so der „O-Ton“ – noch der Ressortabstimmung bedarf. Von daher darf der Referentenentwurf auch nicht als Referentenentwurf bezeichnet werden. Nennen wir ihn daher den „Entwurf eines Referentenentwurfs.“ Wie dem auch sei: Das Papier sieht eine Anzeigepflicht für innerdeutsche Steuergestaltungen vor. Und natürlich auch für grenzüberschreitende Gestaltungen. Während es im nationalen Bereich immerhin Mindestregelungen geben soll (z.B. eine...
Nur vier von 30 DAX-Vorständen nutzen Twitter. Twitter-König unter den DAX-Vorständen ist der Amerikaner Mc Dermott, Vorstand von SAP. Neben dem SAP-Vorstand twittern auch die DAX-Vorstände von Siemens, Covestro und Wirecard. Vier Unternehmen, die sehr innovativ sein müssen, um langfristig erfolgreich zu sein. Durch Twitter könnten die Vorstände mehr Transparenz schaffen. Neben Verlinkung auf Artikel über das Unternehmen, können neue Mitarbeiter vorgestellt werden. Auch Bilder von Terminen der Vorstände würden zeigen, welche Mühen in einzelne Themen gesteckt werden. Dazu zählt nicht nur das Twittern von Fotos über soziale Projekte des Unternehmens, sondern beispielsweise auch die Vorstellung neuer Produkte oder neuen...
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Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 13. August 2025
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