Das FG Münster hatte im Jahre 2016 entschieden, dass Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten grundsätzlich gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen (FG Münster v. 4.2.2016, 9 K 1472/13 G). Das FG urteilte wie folgt: Dem Grunde nach ist eine Hinzurechnung von vorausgezahlten Entgelten für Hotelübernachtungen vorzunehmen. Doch nicht das gesamte Vertragsentgelt ist der Hinzurechnung zu unterwerfen, sondern nur der Teil, der auch tatsächlich als Entgelt für die Nutzungsüberlassung unbeweglicher und beweglicher Wirtschaftsgüter gezahlt worden und einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist. Die Vergütung für hiervon zu trennende wirtschaftlich eigenständige Leistungen ist in die Hinzurechnung nicht mit einzubeziehen, soweit nicht die Voraussetzungen...
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Fraglich war, ob auch Vorsteuer gezogen werden kann, wenn auf der Rechnung des Leistenden eine Anschrift aufgeführt ist, unter der er tatsächlich keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. Für den Vorsteuerabzug ist dies jedoch irrelevant, dass es nur auf die Erreichbarkeit des Unternehmers ankommt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
Es ist immer gut, jemanden zu kennen, der über das benötigte Know-how und über gute Kontakte verfügt. Im Medienbereich, in Kunst und Unterhaltung gilt dies besonders. Denn aus bisherigen Geschäftsbeziehungen können Aufträge für Produzenten und Veranstalter entstehen, die sich sonst kaum realisieren lassen, da diese z. B. im Ausland stattfinden. In einem jetzt veröffentlichten Urteilsfall, über den der BFH zu entscheiden hatte, wurde eine ausländische Gesellschaft (Vergütungsgläubiger) von inländischen Konzertveranstaltern (Vergütungsschuldner) mit der Organisation und Durchführung von Theaterauftritten im Inland beauftragt, bei denen ausländische Künstler auftraten. Die inländischen Auftraggeber nahmen den Steuerabzug nach § 50a EStG vor oder erhielten zum...
Kann ein Steuerbescheid nach § 129 AO geändert werden, obwohl die Veranlagung von mehreren Finanzbeamten und sogar vom Sachgebietsleiter geprüft worden ist? Die Frage klingt nahezu absurd. Leider lautet die Antwort aber: Ja, der Bescheid kann geändert werden – so zumindest, wenn es nach dem Willen des FG Köln geht (Urteil vom 14.6.2018, 15 K 271/16). Der Sachverhalt des seltsamen Urteils soll hier nur kurz wiedergegeben werden: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...
Beim Fälschen von Bilanzen gibt es zwei „Möglichkeiten“: Der Gewinn soll nach oben oder nach unten gepusht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die legalen Möglichkeiten der Bilanzkosmetik überschritten. Warum ärmer, warum reicher rechnen? Betrachten wir die Motive dafür genauer. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus...
BGH festigt seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturklauseln sind jetzt noch töter. Zulässig sind sie überhaupt nur noch bei renoviert übergebenen Wohnungen. Bei unrenovierten Wohnungen muss dem Mieter ein angemessener Ausgleich gewährt werden; dieser muss den Mieter aber so stellen, als würde er eine renovierte Wohnung erhalten. Das galt seit 2015 (BGH, Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14). Es gilt der Grundsatz, dass die Beseitigung von Gebrauchsspuren des Vormieters nicht auf den Nachmieter übertragen werden darf. Der BGH hat das jetzt auch in einem Fall entschieden, in dem sich Mieter und Vormieterin über die Schönheitsreparaturen „geeinigt“ haben (BGH Urt. v....
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 14. Mai 2026
Dienstreise mit dem Privat-Kfz trotz Gestellung eines Firmenwagens – BFH kassiert Urteil der Vorinstanz
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 13. Mai 2026
Update: Bundesrat billigt besseren Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
-
Christian Herold 13. Mai 2026
§ 175b AO trotz Fehler in der Rechtsanwendung?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 12. Mai 2026
Update: Reform der privaten Altersvorsorge unter Dach und Fach
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 12. Mai 2026
BFH konkretisiert Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
NEUESTE KOMMENTARE
27.04.2026 von Dieter
Revisionsverfahren BFH X R 9/24: Berechnung Doppelbesteuerung von Leibrenten der Basisversorgung
24.04.2026 von Martin Huth
29.04.2026 von Kerstin Jahn
Aufreger des Monats Februar: Kapitalabfindung einer Direktversicherung –Rentner werden vom Fiskus weiterhin geschröpft