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2. Juli 2018

Nach früherer BFH-Rechtsprechung und auch nach neuer Gesetzeslage ab 2013 sind Kosten eines Zivilprozesses nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd absetzbar, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt und „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner...

1. Juli 2018

Gemäß Rn. 107 ff. der GoBD  muss das zum Einsatz kommende Datenverarbeitungssystem die Gewähr dafür bieten, dass besteuerungsrelevante Informationen (Programme und Datenbestände) nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können. Letztlich sind also digitale Belege (PDF-Rechnungen etc.) in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) abzuspeichern. Kürzlich bin ich gefragt worden, innerhalb welchen Zeitraums die Speicherung einer erhaltenen oder versandten Rechnung in dem DMS erfolgen muss. Leider habe ich darauf keine gesetzlich normierte Antwort, das heißt, erst die Gerichte werden irgendwann entscheiden müssen, ob Belege sofort (umgehend) im DMS abgespeichert werden müssen oder ob das auch erst nach einigen...

1. Juli 2018

Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 11.4.2018 (6 K 44/17) entschieden, dass eine Umsatzsteuer-Nachschau auch zu der Feststellung genutzt werden darf (und in bereits in der Vergangenheit genutzt werden durfte!), welches Kassensystem der Steuerpflichtige benutzt. Für eine solche Feststellung sei ein schriftliches Auskunftsersuchen nicht zwingend das mildere und geeignete Mittel. Eine Umsatzsteuer-Nachschau sei im Übrigen auch noch möglich, wenn bereits eine Vermutung besteht, der Steuerpflichtige könnte Umsatzsteuern hinterzogen haben. Die Steuerhinterziehung dürfe aber noch nicht mit Sicherheit feststehen, denn dann bestünde bereits ein strafrechtlicher Anfangsverdacht und die Umsatzsteuer-Nachschau darf nicht zur Umgehung der Rechte des Steuerpflichtigen in einem Strafverfahren benutzt...

30. Juni 2018

Es gibt Urteile, bei denen der Sachverhalt zunächst lesenswerter erscheint als die Entscheidung selbst. Bei dem Urteil des FG Hamburg vom 11.6.2018 (3 K 77/17) ist jedoch beides durchaus von Interesse. Es ging um einen offenbar äußerst vermögenden Herrn, der seine Lebensgefährtin zu einer fünfmonatigen Weltreise in der Luxuskabine eines Kreuzfahrtschiffes eingeladen hatte. Die Kosten für die Reise beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 Euro. Noch während der Reise informierte der Kläger das Finanzamt über den Sachverhalt und erbat eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung. Im Rahmen der anschließenden Schenkungsteuererklärung erklärte er nur einen Betrag von rund 25.000 Euro, der auf die Anreisekosten...

26. Juni 2018

Mit Urteil vom 12.4.2018 (Az: 3 K 3662/16 Erb) hat das FG Münster klargestellt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit von der erbschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

25. Juni 2018

Oder stirbt der Steuerberater bald aus? Erleichterung ist bei uns zu spüren. In der vergangenen Prüfung 2017/2018 liegt mit 2.174 erfolgreichen Teilnehmern die Bestehensquote erstmals wieder bei mehr als 50 % (exakt 50,5 %). Das Prüfungsjahr hat also den extremen Trend der letzten zwei Jahre durchbrochen. Im Vergleich zur Quote des Vorjahres von 41,6 % sind das 452 (26 %) neu qualifizierte Steuerberater für den an Fachkräfte leidenden Berufsstand. Faktisch haben jedoch lediglich 1 % mehr Teilnehmer als im Vorjahr (170) die Prüfung tatsächlich abgelegt. Insoweit ist nicht nur der demografische Wandel, sondern auch die sinkende Zahl der Prüfungsanwärter eine Herausforderung...

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