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5. September 2017

Wird der Vorsteuerabzug aus formellen Gründen versagt, wirkt die Berichtigung der Angaben zum Leistungsempfänger (Az: V R 54/14), die Berichtigung der Steuernummer des Rechnungsaustellers (Az: V R 64/14) und die Konkretisierung einer nicht hinreichenden Leistungsbeschreibung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungssaustellung zurück. Dies ist mittlerweile durch EuGH und die genannten Nachfolgeentscheidungen des BFH geklärt. Auf ein Rechnungsstorno und die Neuausstellung der Rechnung kann der Tenor der Urteile jedoch kaum angewendet werden.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de...

4. September 2017

Bilanzskandale. Das ist die neue Serie. Nachdem ich mich nun über ein Jahr intensiver mit Bilanzkosmetik beschäftigt habe, kommt nun das Thema Bilanzdelikte. Doch wieso dieses Thema? Da gibt es diverse Gründe. Zum einen lebe ich in Baden-Württemberg. Wir sind leider führend beim Thema Bilanzfälschung. Flowtex und vor wenigen Jahren die Hess AG sind nur zwei Beispiele aus Baden-Württemberg. Wo es viele Unternehmen gibt, kann auch mehr gefälscht werden. Die Firma Flowtex kenne ich vor allem aus der Vorlesung. Sie wurde immer als Beispiel für Bilanzfälschung genannt. Inzwischen verwende ich sie in meinen Vorlesungen als Beispiel. Ende des Jahres soll...

4. September 2017

Eigentlich blogge ich nur ungerne zum Sozialversicherungsrecht, da es zu diesem Thema sicherlich Autoren mit tieferer Fachkenntnis gibt. An dieser Stelle möchte ich aber dennoch auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hinweisen, das ich zwar inhaltlich nachvollziehen kann, bei dem sich mir aber – gerade angesichts des derzeitigen Bundestags-Wahlkampfs – ein Störgefühl einstellt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl...

1. September 2017

Ab dem kommenden Jahr sind die Neuregelungen des IFRS 15 zur Erfassung der Umsatzerlöse erstmals verpflichtend anzuwenden. Spätestens jetzt ist sicher die Zeit gekommen, um einen Einblick in das neue Konzept zu geben. Wird sich jetzt alles ändern und die Umsatzerlöse sind in ganz anderen Perioden zu erfassen als bisher? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld mit rasanter Entwicklung geworden....

1. September 2017

Kein Scherz: Amazon ist ins „Steuergeschäft“ eingestiegen und erstellt auf Wunsch für 400 Euro pro Jahr die Umsatzsteuererklärungen für die Transaktionen seiner Händler. Für 100 Euro mehr pro Jahr können auch die Transaktionen außerhalb von Amazon hinzugenommen werden. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit Avalara, nach eigener Aussage einem weltweiten Anbieter für Steuerlösungen. Natürlich werden nun von Seiten der Steuerberater viele Gegenargumente kommen, warum dies nicht funktionieren kann. Angefangen von berufsrechtlichen Fragen bis hin zu Zweifeln an der Qualität der Umsatzsteuer-Erklärungen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...

31. August 2017

Bereits seit einiger Zeit „wettere“ ich gegen die ausufernden Anforderungen der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers im Zusammenhang mit den GoBD und der ordnungsgemäßen Kassenführung. Unter anderem habe ich in meinem Blog „Kassengesetz bedeutet viel Arbeit für Hausmeister“ darauf hingewiesen, dass Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich aufgezeichnet werden müssen (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO n.F.) und dass Geldspeicher von Warenautomaten oder etwa auch Münz-Waschmaschinen im Prinzip nichts anderes als offene Ladenkassen sind. Daher ist auch ihr Bestand täglich zu zählen. Der BFH hat nun mit Urteil vom 20.3.2017 (X R 11/16) unmissverständlich wie folgt entschieden: „Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten sind Kassen.“...

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