Das FG Köln hat in jüngster Zeit zweimal zu der Frage Stellung genommen, welche Bestandteile des Kaufpreises für eine Immobilie der Grunderwerbsteuer unterliegen. Konkret ging es in dem einen Fall um das übernommene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage und in dem anderen Fall um die mitverkaufte Einbauküche und die Markisen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch...
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Besonders langjährig Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren wurden, haben frühestens Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben (§ 236b SGB VI). Auf die Wartezeit werden entsprechend § 51 Abs. 3a Nr. 3a SGB VI grundsätzlich Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung angerechnet; jedoch als Ausnahmeregelung keine Zeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt (sog. Rückausnahme). Mit welchen Zeiten diese Wartezeit erfüllt werden kann, kann im Einzelfall strittig sein....
Immer wieder beanstandet das Finanzamt Rechnungen und gewährt so den Vorsteuerabzug nicht. Nachdem mittlerweile geklärt ist, dass auch eine rückwirkende Berichtigung einer Rechnung möglich ist, ist aktuell ein weiteres positives Urteil zu diesem Thema zu verzeichnen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
Das FG München hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 13 K 1736/17) erneut bestätigt, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht in Betracht kommt, soweit der Arbeitslohn auf Handwerkerleistungen entfällt, die außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen in der Werkstatt des Handwerkers erledigt worden sind. Dass die zu erbringenden Leistungen im Streitfall Gegenstand eines einheitlichen Vertrages waren und ein Teil der Handwerksarbeiten auf dem klägerischen Grundstück durchgeführt wurde, verknüpfe die Planungs- und Montageleistungen mit den Herstellungsarbeiten in einem funktionellen Sinn. Ein unmittelbar räumlicher Zusammenhang könne aber nur bei einer engen räumlichen Nähe zwischen Leistungsort und Haushalt angenommen werden. Von einer...
Am 23. Juni 2017 hatte der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages nach anderthalb Jahren dem Deutschen Bundestag seinen Abschlussbericht zu den Cum-Ex-Geschäften und Cum-Cum-Geschäften vorgelegt. Er umfasst ohne Anlagen 810 Seiten! (BT-Drucksache 18/12700 vom 20.6.2017). Doch der Bundestag nimmt den Bericht zur Kenntnis und legt ihn zu den Akten! Es gab keinerlei Konsequenzen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus...
Die geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen lässt mich nicht ruhen. Unabhängig davon, dass sie die Freiheit unseres Berufsstandes massiv beschneiden wird, ärgert mich, dass wir Steuerberater nun für ein kollektives Staatsversagen in Haftung genommen werden. Zumindest in Deutschland führten nämlich die so genannten Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäfte zum Dammbruch. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer...
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