Wird für einen unternehmerisch genutzten oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw ein Fahrtenbuch zur individuellen Ermittlung des privaten Nutzungsanteils geführt, kann die Mitnahme Dritter im Rahmen von Fahrgemeinschafts-Portalen (z. B. BlaBlaCar) steuerliche Probleme aufwerfen. An die formelle Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern stellen Rechtsprechung und Finanzverwaltung hohe Anforderungen. Die entgeltliche Mitnahme Dritter stellt sich für Fahrer und Mitfahrer finanziell und ökologisch zunächst als Win-win-Situation dar: beide Parteien sind kostensparend unterwegs. Durch die zunehmend einfache Abwicklung mittels Online-Portalen wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Zur Mitnahme werden die Mitfahrer i. d. R. an zentralen Treffpunkten, z. B. am Hauptbahnhof, aufgenommen, welche häufig nicht...
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Wird für einen unternehmerisch genutzten oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw ein Fahrtenbuch zur individuellen Ermittlung des privaten Nutzungsanteils geführt, kann die Mitnahme Dritter im Rahmen von Fahrgemeinschafts-Portalen (z. B. BlaBlaCar) steuerliche Probleme aufwerfen. An die formelle Ordnungsmäßigkeit von Fahrtenbüchern stellen Rechtsprechung und Finanzverwaltung hohe Anforderungen. Die entgeltliche Mitnahme Dritter stellt sich für Fahrer und Mitfahrer finanziell und ökologisch zunächst als Win-win-Situation dar: beide Parteien sind kostensparend unterwegs. Durch die zunehmend einfache Abwicklung mittels Online-Portalen wird das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Zur Mitnahme werden die Mitfahrer i. d. R. an zentralen Treffpunkten, z. B. am Hauptbahnhof, aufgenommen, welche häufig nicht...
Wie schon einmal geschildert halte ich selbst viele Seminare zu dem Thema GoBD, nehme aber andererseits auch an vielen Veranstaltungen als Zuhörer teil. Und nun kristallisiert sich so langsam aber sicher heraus, dass es im Bereich der Erstellung von Verfahrensdokumentationen zwei Strömungen gibt: die einen favorisieren umfangreiche Dokumentationen, die anderen halte kurze Erläuterungen, gegebenenfalls in Checklistenform oder als Diagramme, für ausreichend. Ich selbst tendiere, da ich die vielen kleinen Unternehmen vor Augen habe, zu Checklisten, die innerhalb von maximal einer oder zwei Stunden ausgefüllt werden können – und zwar in der Regel vom Mandanten selbst. Dabei mache ich aber folgende...
Mit Urteil vom 1. März 2018, Az. IV R 16/15, hat der BFH einen der Graubereiche des § 15a EStG konkretisiert. Überträgt ein Kommanditist unentgeltlich einen Teil seiner Beteiligung an der KG, geht der verrechenbare Verlust anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird. Nach der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils hatte das zuständige Finanzamt den bestehenden verrechenbaren Verlust weiterhin vollumfänglich dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet. Hiergegen wandte sich die KG und machte geltend, dass der für den übertragenden Gesellschafter festgestellte verrechenbare Verlust mit der Teilanteilsübertragung auf den empfangenden Gesellschafter übergegangen sei....
Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 26.4.2018 (6 K 726/16) entschieden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu...
Betragen die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung einschließlich der Umsatzsteuer für die üblichen Zuwendungen an den einzelnen Arbeitnehmer insgesamt mehr als 110 € je Veranstaltung, sind die Aufwendungen dem Arbeitslohn hinzuzurechnen und als geldwerter Vorteil zu versteuern. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt...
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