Der coronabedingte „harte Lockdown“ wird nach dem MPK-Beschluss vom 5.1.2021 über den 10.1.2021 hinaus bis zum 31.1.2021 verlängert. In diesem Zuge wird auch der Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet. Eine gute Nachricht für Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern. Hintergrund Am 13.12.2020 hat die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) einen harten Lockdown für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 geschlossen; hierüber habe ich berichtet (s. Beitrag v. 14.12.2020). Am 5.1.2021 haben sich die hat sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.1.2021 verständigt. Die bisherigen Betriebsschließungen gelten unverändert fort. Der Betrieb von...
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Mit dem Jahressteuergesetz (BGBl 2020 I S. 3096) wurde der aufzählende Katalog des § 52 Abs. 2 Satz 1 AO um eine Vielzahl von Zwecken ergänzt bzw. erweitert (vgl. dazu Teil I v. 30.12.2020). Nicht aufgenommen wurden allerdings Aussagen dazu, inwiefern eine politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen zukünftig möglich ist. Was bedeutet das für die Betätigung gemeinnütziger Organisationen – insbesondere vor dem Hintergrund des Attac-Urteils des BFH aus dem Jahre 2019? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels-...
Mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 (BGBl 2020 I, S. 3096) wurden u.a. bedeutsame Änderungen im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts vorgenommen. Insbesondere der Katalog nach § 52 Abs. 2 Satz 1 AO wurde um neue Zwecke ergänzt. Hintergrund Spätestens seit dem Urteil des BFH zu Attac vom 10.01.2019 (V R 60/17) steht das Gemeinnützigkeitsrechts und dabei v.a. der enumerativ aufzählende, abschließende Katalog des § 52 Abs. 2 Satz 1 AO in der Kritik. Bemängelt wird, dass vielfältige gesellschaftliche Entwicklungen und Bedürfnisse nicht ausreichend abgebildet werden. Denn nicht explizit im Katalog aufgeführte Zwecke können nur dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie in...
Wer unternehmerisch tätig ist, nennt oftmals „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sein eigen. Diese werden Kunden oder Mandanten an die Hand gegeben, hängen irgendwo aus oder sind auf der Homepage nachzulesen. In aller Regel bestehen AGB nicht nur aus drei Sätzen, sondern aus drei Seiten, um es salopp zu formulieren. AGB sollten möglichst rechtskonform sein – das ist selbstverständlich. Aber wussten Sie, dass ein Jurist für die Prüfung und Änderung von AGB nur 20 Minuten benötigt? Und dazu nur 35,40 Euro abrechnet? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich...
Am 17.12.2020 hat der Bundestag Änderungen beim Insolvenzrecht beschlossen, denen der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat; sie sollen ab 1.1.2021 in Kraft treten. In diesem Zuge wird auch die Drei-Wochen-Frist für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung bis 31.1.2021 verlängert. Wie ist das zu bewerten? Besser wäre jetzt eine schnelle Reform des Insolvenzrechts „aus einem Guss“. Hintergrund Nach der Insolvenzordnung (InsO) muss ein Schuldner grundsätzlich innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen, wenn Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Die Gefahr von Unternehmensinsolvenzen steigt nach mehr als neun Monaten wirtschaften unter schwierigen Corona-Pandemie-Bedingungen mit mehrfach verhängtem Lockdown, bei dem...
Immer mehr Familien in Deutschland sind sogenannte Patchworkfamilien. Nach dem Statistischem Bundesamt sind in Deutschland etwa 10-13 % der Familien Stief- bzw. Patchworkfamilien. Hier gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen teilweise bedingt durch ein Stiefmutterverhältnis oder einen Stiefvater bzw. nichteheliche Lebensgemeinschaften, die beiderseits Kinder in die Gemeinschaft einbringen. In der komplexen Patchworkfamilie leben sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus der vorherigen Partnerschaft im Haushalt. Nachlassplanung erforderlich Man sieht schon hier die Komplexität der Angelegenheit, wenn es um Geldangelegenheiten oder Erbschaften geht bzw. um eine vernünftige Nachlassplanung. Beim Erben und Vererben besteht die Gefahr, dass Kinder des jeweils anderen Partners benachteiligt...
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