Ab dem 25.11.2020 können Soloselbständige die sog. Novemberhilfe bis zu einem Betrag von 5.000 Euro ohne Einschaltung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfer direkt beantragen: Über das ELSTER-Verfahren. Was ist dabei zu beachten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
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In der aktuellen Corona-Krise versprechen BMF und BMWi immer wieder „schnell“ und „unbürokratische“ Finanzhilfen. Dort Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe kommen auch bis 20.11.2020 noch immer nicht bei der Betroffenen an, die finanzielle Not im Lockdown wird immer größer. Woran hapert`s? Hintergrund Seit März 2020 versucht der Bund seit Beginn der Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Auswirkungen mit umfangreichen direkten finanziellen Hilfspaketen abzumildern: zunächst mit der Soforthilfe (bis 31.5.2020), danach mit der Überbrückungshilfe I (vom 1.6.2020 bis 31.8.2020), im Anschluss die Überbrückungshilfe II (1.9.2020 bis 31.12.2020), zuletzt mit der Novemberhilfe (1.11. bis 30.11.2020). Eine neue, weitere Überbrückungshilfe III, die zusätzlich eine Neustarthilfe für...
Die EU-Kommission (KOM) hat) am 20.11.2020 die Genehmigung der „Bundesregelung Fixkosten“ erteilt. Damit ist nun auch offiziell die beihilferechtliche Grundlage für die Überbrückungshilfe II gelegt, deren Auszahlung ab sofort erfolgen darf. Die Bundesregelung bildet ebenso den beihilferechtlichen Rahmen für die Überbrückungshilfe III sowie die zweite Stufe der Novemberhilfen. Hintergrund Seit 21.10.2020 kann die Überbrückungshilfe II des Bundes beantragt werden, mit der der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Zeitraum zwischen dem 1.9.2020 und 31.12.2020 abfedern will. Dazu habe ich ausführlich an anderer Stelle berichtet (Jahn, NWB 2020, 3335). Sie schließt unmittelbar an die Überbrückungshilfe I an, die sich auf...
In einer Eil-Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH- v. 17.11.2020/ Vf. 90 – VII-20) es abermals abgelehnt, Bestimmungen der bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmen VO (8. BayIfSMV v. 30.10.2020, BayMBl Nr.616) durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Die Begründung allerdings ist irritierend. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit...
Das IfSG wird abermals geändert, das haben Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 beschlossen. Kernpunkt ist ein neuer § 28a IfSG, der während einer pandemischen Lage erforderliche Eingriffs- und Beschränkungsmaßnahmen auf eine rechtssichere Grundlage stellen will. Eine erste Bewertung. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen...
Am 13.11.2020 hat die Bundesregierung die sog. Novemberhilfe weiter konkretisiert. Wem hilft das und wem hilft das nicht? Hintergrund Der Teil-Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020 und die damit von 2.11.2020 bis Ende November 2020 angeordneten Schließungsmaßnahmen stellen weitere Bereiche der Wirtschaft vor immer größere Liquiditätsprobleme. Deshalb hat der Bund für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen die Gewährung einer „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. „Novemberhilfe“ beschlossen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen (BL-Beschluss vom 28.10.2020, Ziff.11). Die Hilfen sollen „zügig“ bei den Betroffenen ankommen. Erste Einzelheiten dazu hat das BMF am 5.11.2020 auf...
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