Überschuldete Verbraucher können darauf hoffen, dass Sie demnächst eine schnellere Restschuldbefreiung erlangen können. Künftig wird die Restschuldbefreiungsfrist nur noch drei Jahre beantragen, allerdings wird es eine – nicht ganz leicht zu verstehende – Übergangsfrist geben. Anfang November hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu Folgendes bekannt gegeben (Infoblatt vom 7.11.2019): Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer...
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Lexfox erbringt mit „wenigermiete.de“ Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG: Forderungseinzug. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH (Nr. 153/19 v. 27.11.2019) liegen dem zwei Kernpunkte zugrunde (die Urteilsbegründung soll 100 Seiten stark sein, liegt aber noch nicht gedruckt vor): Der BGH begründet seine Entscheidung mit dem auch vom BVerfG abgesegneten weiten Begriff der Inkassodienstleistung. Mit dem 2008 eingeführten RDG sollten neue Berufsbilder erlaubt und die weitere Entwicklung des Rechtsberatungsmarktes zukunftsfest ausgestaltet werden – nicht zuletzt im Hinblick auf die Deregulierungsbestrebungen der EU im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs. Wenn und soweit die Inkassounternehmen die von ihnen verlangte, überprüfte und...
Der Bundestag hat am 24.10.2019 das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) mit den Änderungsvorschlägen des federführenden Ausschusses (BT-Drs. 19/14431) verabschiedet. Der Bundesrat wird im Rahmen des sog. „Zweiten Durchgangs“ am 29.11.2019 über den Entwurf beraten und diesem voraussichtlich zustimmen. In diesem Fall wird das BBiMoG im Bundesgesetzblatt verkündet und am 01.01.2020 in Kraft treten. Hintergrund Eine duale Berufsausbildung ist seit Jahrzehnten die häufigste Qualifizierungswahl in Deutschland gewesen: 2018 haben 494.539 Personen ihre duale Berufsausbildung in einem der rund 330 nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberufe begonnen, davon allein 309.830 in IHK-Ausbildungsberufen. Allerdings: 513.988 Personen...
Seit Jahr und Tag streiten sich Unfallgeschädigte und Versicherungen darum, ob ein Kfz-Unfallschaden mit oder ohne Umsatzsteuer zu regulieren ist. Im Bereich der Leasingfahrzeuge ist umstritten, ob bei der Regulierung von Schäden auf den – vorsteuerabzugsberechtigten – Leasinggeber oder den – oftmals nicht vorsteuerabzugsberechtigten – Leasingnehmer abzustellen ist. Im letzteren Fall wäre der Schaden mit Umsatzsteuer zu ersetzen, wenn der Leasingnehmer das Kfz nach einem unverschuldeten Unfall hat reparieren lassen. Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden, dass die gegnerische Versicherung die Umsatzsteuer zu erstatten hat, die auf die Reparaturkosten entfällt, wenn der Leasingnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Auf...
Die Politik lässt weiterhin jeden Willen vermissen, den sechs Prozent pro Jahr betragenden Zinssatz auf Steuernachforderungen (§ 238 Abs. 1 AO) zu senken. Die Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25.9.2019 einen entsprechenden FDP-Antrag (BT-Drs. 19/10158) zurückgewiesen. Bei so viel politischer Unvernunft bleibt es dabei: Jetzt kann nur noch das Bundesverfassungsgericht helfen! Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu...
Mit Urteil vom 17.05.2017 – V R 52/15 hat der BFH entschieden, dass eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig ist. Nach Auffassung des Gerichts scheitert die Gemeinnützigkeit an der Förderung der Allgemeinheit. Denn die Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft muss nach § 52 AO darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Für den Ausschluss von Frauen konnten jedoch keine zwingenden sachlichen Gründe angeführt werden. Im Nachgang zu dem Urteil kam die Frage auf, inwieweit Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre um ihre Gemeinnützigkeit fürchten müssen. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter...
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Nochmals: Gegen wen müssen Wohnungseigentümer seit der WEG-Reform 2020 ihre Ansprüche geltend machen?